Magenta SmartHome

AGB und Preise

Heinz-Hubert Maus, PK-CSMFA-5 Telekom Deutschland GmbH

PDF 46124
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preise Magenta SmartHome.

1 Vertragspartner Vertragspartner sind die Telekom Deutschland GmbH (im Folgenden Telekom genannt), Landgrabenweg 151, 53227 Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 5919) und der Kunde.
2 Vertragsgegenstand Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese regeln die Erbringung der Dienstleistung Magenta SmartHome durch die Telekom. Die nicht von der Telekom sondern von Dritten angebotenen Dienste, die mit Magenta SmartHome genutzt werden können, sind hiervon ausgenommen. Für diese Dienste gelten ausdrücklich deren Bedingungen. Kann der Kunde über den beschriebenen Leistungsumfang hinaus kostenlos Leistungen nutzen, so besteht darauf kein Anspruch und bei einer möglichen Leistungseinstellung durch die Telekom für den Kunden weder ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
3 Zustandekommen des Vertrages Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der jeweilige Vertrag mit der Telekom mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung zustande.
4 Nutzungsvoraussetzungen Zur Nutzung von Magenta SmartHome sind auf Kundenseite die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen notwendig: ­ Home Base (Qivicon Home Base) oder anderes geeignetes Gateway (z. B. Speedport Smart) mit Internetzugang, ­ Mobilfunk-Endgerät (Smartphone bzw. Tablet mit dem Betriebssystem iOS oder Android1)) mit einem Internetzugang, ­ entsprechende kompatible Smart Home Geräte (z. B. Tür-/Fensterkontakt oder Heizkörperthermostat). Ferner muss der Kunde zur Nutzung von Magenta SmartHome folgende Aktivitäten durchführen: ­ Registrierung auf der Qivicon-Plattform der Deutschen Telekom AG für die Dauer der Vertragslaufzeit von Magenta SmartHome, ­ Herunterladen und installieren der Magenta SmartHome App auf einem Mobilfunk-Endgerät, ­ Einbinden der individuell benötigten Smart Home Geräte (Pairing). Das notwendige Equipment sowie der Internet-Anschluss und die Verbindungen zum Internet sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der Zugang des Kunden zur Administration von Magenta SmartHome erfolgt über das Internet. Voraussetzung für jeden Zugang ist die Authentifizierung des Kunden mittels einer Zugangskennung, bestehend aus Benutzerkennung (E-Mail-Adresse) und Passwort; diese werden vom Kunden angegeben bzw. festgelegt. Das Passwort kann jederzeit vom Kunden geändert werden.
5 Leistungen Magenta SmartHome ermöglicht dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Steuerung von kompatiblen Smart Home Geräten über die Home Base bzw. über das geeignete Gateway mittels der Magenta SmartHome App auf einem Mobilfunk-Endgerät.
5.1 Verfügbarkeit Magenta SmartHome liegt eine Diensteverfügbarkeit von 98,5 % im Jahresdurchschnitt zu Grunde. Die gesamte Verfügbarkeit von Magenta SmartHome hängt neben der Verfügbarkeit des Magenta SmartHome Dienstes von weiteren Faktoren (z. B. Internetverbindung, Stromversorgung) ab.

5.2 Magenta SmartHome App Die Telekom stellt dem Kunden für die Nutzung der Leistungen von Magenta SmartHome eine entsprechende Magenta SmartHome App für Mobilfunk-Endgeräte mit den Betriebssystemen iOS und Android zum Herunterladen im jeweiligen App-Store und Installieren zur Verfügung.
5.3 Steuerung der Smart Home Geräte Der Kunde kann mittels seines Mobilfunk-Endgeräts über die Magenta SmartHome App und die Home Base bzw. das geeignet Gateway seine angeschlossenen Smart Home Geräte steuern bzw. den Status abfragen (jeweils im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten).
5.4 Benachrichtigungen Magenta SmartHome sendet Push Benachrichtigen an alle mit dem Smart Home System gekoppelten mobilen Endgeräte, bei denen der Empfang von Push Benachrichtigungen aktiviert ist. Die Benachrichtigungen werden je nach individuellen Einstellungen des Nutzers zu unterschiedlichen Anlässen gesendet. Anlässe können beispielsweise Alarm-Meldungen2), Warnungen oder Informationen über den Status einzelner Geräte sein. Ergänzend werden Alarm-Meldungen optional an bis zu drei durch den Nutzer konfigurierte SMSZielrufnummern in deutschen Mobilfunknetzen versandt.
5.5 Weitere Funktionen von Magenta SmartHome Details zu den weiteren Funktionen von Magenta SmartHome sind im Internet unter www.smarthome.de zu finden.
5.6 Support a) Online-Support Bereitstellung eines Online-Supports in Form von FAQ, Tipps, Anleitungen etc. in deutscher Sprache. b) Hotline-Support Die Telekom beantwortet unter einer Servicerufnummer allgemeine Fragen zu Installation und Betrieb von Magenta SmartHome. Die Hotline steht an Werktagen - montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr sowie - samstags von 9.00 bis 20.00 Uhr zur Verfügung.
5.7 Wartungsfenster Zu Wartungszwecken ­ insbesondere für Änderungen und Aktualisierungen der Server-Konfiguration ­ können die Leistungen von Magenta SmartHome außer Betrieb genommen werden (Wartungsfenster). Bei umfangreichen Wartungsarbeiten erfolgt vorab eine Ankündigung an den Kunden. Die Telekom ist bestrebt, Wartungsfenster außerhalb der Hauptanwendungszeiten des Kunden zu nutzen. Die Zeiten der Wartungsfenster fließen nicht in die Berechnung einer Verfügbarkeit ein.
5.8 Magenta SmartHome Basic Magenta SmartHome Basic umfasst die Leistungen wie unter Ziffer 5.1 bis 5.7 beschrieben mit dem Unterschied, dass nur eine Regel mit einem oder mehreren Sensoren und einem oder mehreren Aktoren einstellbar ist und keine Alarm-Meldung an SMS-Zielrufnummern versandt wird sowie keine Kamera-Aufnahmen, kein Alarmsystem und keine Haushüter-Funktion möglich sind.
6 Betrieb der Server- und Systemkomponenten Alle Server- und Systemkomponenten, die zum Betreiben der Smart Home Plattform notwendig sind, werden in einem technisch und organisatorisch abgesicherten, hochperformanten Rechnerverbund in Deutschland betrieben, der durch ein Firewall-System vor Angriffen und unberechtigten Zugriffen aus dem Internet geschützt ist. Die Leistungen zum Betrieb der Smart Home Plattform stehen mit einer mittleren Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresdurchschnitt zur Verfügung.

1) Die im Dokument genannten Produkt- und Firmennamen sind Marken der 2) Bei Magenta SmartHome handelt es sich nicht um eine zertifizierte Alarm-

jeweiligen Eigentümer.

anlage nach DIN EN 50131-1:2010-02 bzw. VDE 0830-2-1:2010-02.

Telekom, Stand: 14.10.2019

www.telekom.de

1

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preise Magenta SmartHome.

Die Internet-Anbindung des Rechnerverbundes erfolgt über das Internet Backbone der Telekom mit einer dem Stand der Technik entsprechenden Übertragungsgeschwindigkeit und ist redundant ausgelegt. Für Betrieb und System-Management gelten folgende Leistungsmerkmale: ­ Betriebszeit täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr, ­ Automatische Erkennung von Störungen innerhalb des Rechner-
verbundes, ­ Annahme von Störungsmeldungen täglich von 0.00 bis 24.00
Uhr.
7 Technische Beschränkungen Die Reichweite und die Sicherheit der Kommunikation zwischen Home Base bzw. dem geeigneten Gateway und den verbundenen Geräten ist abhängig von der für die Kommunikation verwendeten Technologie. Die Reichweite der Funkverbindung hängt außerdem von der individuellen Charakteristik der Gebäude ab (z. B. Beschaffenheit der Wände). Bei verschiedenen Steuerungselementen kann der Kunde zusätzlich Accounts zu Plattformen anderen Anbieter aktivieren. Die Telekom übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit des Datenaustauschs mit den anderen Accounts des Kunden. Die Telekom behält sich ausdrücklich vor, einen Account, der Betriebsstörungen verursacht oder die Sicherheit der Smart Home Plattform gefährdet, von der Smart Home Plattform zu trennen.
8 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden a) Der Kunde hat die persönlichen Zugangsdaten (Kennwort/Passwort) geheim zu halten. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Der Kunde hat Zugangsdaten unverzüglich zu ändern, falls die Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen davon Kenntnis erlangt haben. b) Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder an Dritte weiterzugeben oder unter Einsatz der von der Telekom überlassenen Leistungen selbst als Anbieter aufzutreten. c) Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden. d) Der Telekom ist das Aufspielen von Firmware-Updates auf der kundeneigenen Home Base bzw. dem kundeneigenen Gateway zu gestatten. Die aktuelle Firmware ist zwingende Voraussetzung für das Funktionieren von Magenta SmartHome.
9 Nutzungsrechte 9.1 Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, auf die Vertragslaufzeit
beschränkte, nicht unterlizenzierbare, weltweit gültige Nutzungsrecht an den Leistungen und Software zum eigenen, internen Gebrauch. 9.2 Zur Verfügung bereitgestellte Software darf nur in unveränderter Form benutzt werden. Mit Nutzung der Software erklärt sich der Kunde mit den Lizenzbedingungen der Telekom oder Drittanbietern von Software einverstanden. Für Softwarefehler, Datenverluste oder sonstige Schäden, die durch Installation oder Nutzung der Software entstehen, haftet die Telekom nur im Rahmen von Ziffer 14. 9.3 Bereitgestellte Software darf der Kunde nur im Rahmen der nach dem Vertrag vorgeschriebenen Weise nutzen. Es ist insbesondere unzulässig, diese zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, zu verändern, zu dekompilieren oder umzuwandeln (Reverse-Engineering).
10 Zahlungsbedingungen 10.1 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tage der Bereitstellung
der Leistung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise bis zum Ende des Vertragsverhältnisses monatlich im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag anteilig berechnet. 10.2 Sonstige Preise, insbesondere nutzungsabhängige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 10.3 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandat bucht die Telekom den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab. 10.4 Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis

zu.
11 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Leistungen
11.1 Die AGB können geändert werden soweit dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und welche die Telekom nicht veranlasst hat oder beeinflussen kann und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses in nicht unbedeutendem Maße stören würde und soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden. Wesentliche Regelungen sind solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können die AGB angepasst werden, soweit dies zur Beseitigung von nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB ändert, wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt.
11.2 Die vertraglich vereinbarten Leistungen können geändert werden, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Grund, erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des Kunden verschoben wird, so dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn neue technische Entwicklungen eine Leistungsänderung erforderlich machen, da die Leistung in der bisherigen vertraglich vereinbarten Form nicht mehr erbracht werden kann oder wenn neu erlassene oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche Vorgaben eine Leistungsänderung erfordern.
11.3 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Leistungen gemäß Ziffer 11.1 und 11.2 werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht bei Änderungen, die nicht ausschließlich zu seinen Gunsten sind, das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu kündigen. Hierauf wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
12 Preisanpassungen 12.1 Die Telekom ist berechtigt, die auf der Grundlage dieses Vertrages
zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für Technik und Betrieb der Leistungen (z. B. Betrieb von Rechenzentren, Hardware, Softwarelizenzen, technischer Service), Kosten für die Kundenbetreuung (z. B. für Service-Hotline, Abrechnungs- und IT-Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energie, Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen). Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. Kosten für die Technik, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei der Kundenbetreuung, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von der Telekom die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen bei einer anderen Kostenart ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Die Telekom wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. 12.2 Änderungen der Preise nach Ziffer 12.1 werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu kündigen. Hierauf wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt. 12.3 Unabhängig von den Regelungen der Ziffern 12.1 und 12.2 ist die Telekom für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, die Preise zum

Telekom, Stand: 14.10.2019

www.telekom.de

2

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preise Magenta SmartHome.

Zeitpunkt der jeweiligen Änderung entsprechend anzupassen, ohne dass dem Kunden daraus ein Kündigungsrecht entsteht.
13 Gewährleistung Bei fehlerhafter Ausführung der Werkleistungen nach Ziffer 5.9 kann der Kunde von der Telekom Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises und, sofern die Telekom den Mangel zu vertreten hat, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Diese Gewährleistungsrechte stehen dem Kunden gegenüber der Telekom zwei Jahre ab Abnahme zu.
14 Haftung 14.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer
garantierten Eigenschaft haftet die Telekom für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. 14.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Telekom im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn die Telekom durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn die Telekom eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 14.3 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. 14.4 Die Telekom übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund von Fehlfunktionen, technischen Störungen der Smart Home Geräte entstehen ebenso für Produkte und Services von Partnern, bei den die Kunden separate Accounts einrichten.
15 Außergerichtliche Streitbeilegung Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag nimmt die Telekom nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

16 Vertragslaufzeit und Kündigung Die Mindestvertragslaufzeit für Magenta SmartHome beträgt 24 Monate und beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum. Die Mindestvertragslaufzeit für Magenta SmartHome Basic beträgt abweichend hiervon nur einen Monat. Ein Upgrade auf Magenta SmartHome mit 24-monatiger Mindestvertragslaufzeit ist jederzeit möglich. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) kündbar. Wird das Vertragsverhältnis nicht rechtzeitig gekündigt, so verlängert es sich jeweils um einen Monat und ist mit einer Frist von einem Monat in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) kündbar.
17 Sonstige Bedingungen 17.1 Die Telekom behält sich vor, den jeweiligen Leistungsumfang an die
technische Weiterentwicklung von Magenta SmartHome anzupassen, was auch zu einem Wegfall von nicht mehr zeitgemäßen Leistungsmerkmalen führen kann. 17.2 Die Telekom ist berechtigt die Rechte und Verpflichtungen nach diesen Bedingungen ohne Zustimmung des Kunden zu übertragen, wenn sich eine solche Übertragung auf die Rechte des Kunden gemäß diesen Bedingungen nicht negativ auswirkt. 17.3 Die Telekom ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Die Telekom haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln. 17.4 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) der Telekom auf einen Dritten übertragen. 17.5 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bonn, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig. 17.6 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.

18 Preise
Die angegebenen Preise mit Umsatzsteuer (USt) sind auf volle Cent aufgerundete Beträge. Maßgeblich für die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen sind die angegebenen Preise ohne USt. Diese werden für die Rechnungslegung zusammengefasst und sind Grundlage für die Berechnung des Umsatzsteuerbetrages. Die Preise mit USt errechnen sich aus den Preisen ohne USt zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes werden die Preise mit USt entsprechend angepasst.

Magenta SmartHome mit 24-monatiger Mindestvertragslaufzeit (ohne vergünstigte Home Base), monatlich ............
Magenta SmartHome mit 24-monatiger Mindestvertragslaufzeit (mit vergünstigter Home Base), monatlich ..............
Magenta SmartHome Basic (eingeschränkter Funktionsumfang) mit einmonatiger Mindestvertragslaufzeit, monatlich ......................................................................................................................................................................................................

Preise in EUR

ohne USt

mit USt

4,15

4,94

8,36

9,95

0,00

0,00

Telekom, Stand: 14.10.2019

www.telekom.de

3


Heinz-Hubert Maus, PK-CSMFA-5 Adobe PDF Library 15.0