ko2203

Internet-Formulare-Gewerbeanmeldung
Name der entgegennehmenden Gemeinde
Wiesbaden
Gewerbe-Anmeldung
nach § 14 oder § 55 c der Gewerbeordnung

Gemeindekennzahl
06414000
Bitte die nachfolgenden Felder vollständig und gut lesbar ausfüllen sowie die zutreffenden Kästchen ankreuzen

GewA 1

Angaben zum Betriebsinhaber

Bei Personengesellschaften (z.B. OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen. Bei juristischen Personen sind in den Feldern 4 bis 11, 30 und 31 die Angaben zum gesetzlichen Vertreter einzutragen (bei inländischer AG wird auf diese Angaben verzichtet). Bei weiteren gesetzlichen Vertretern sind die Angaben auf Beiblättern zu machen.

1 Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, ggf. im Stiftungsregister 2 Ort und Nummer des Eintrages im Handels-, Genossenschafts- oder

eingetragener Name mit Rechtsform - bitte Kopie beifügen -

Vereinsregister, ggf. Nummer im Stiftungsregister

(bei GbR: Angabe der weiteren Gesellschafter)

3 Name des Geschäfts, wenn er vom eingetragenen Namen in Feld 1 abweicht (Geschäftsbezeichnung: z.B. Gaststätte zum grünen Baum, Friseur Haargenau)

Angaben zur Person
4 Name

5 Vornamen

6 Geschlecht (Angabe ist entsprechend der Eintragung in der Geburtsurkunde zu machen)

7 Geburtsname (nur bei Abweichung vom Namen)

männlich

weiblich

divers

ohne Angabe

8 Geburtsdatum

9 Geburtsort und -land

10 Staatsangehörigkeit(en)

deutsch

andere:

11 Anschrift der Wohnung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

(Mobil-)Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse Internetadresse

Angaben zum Betrieb
12 Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter (nur bei Personengesellschaften) / Zahl der gesetzlichen Vertreter (nur bei juristischen Personen)

13 Liegt eine Beteiligung der öffentlichen Hand vor?

ja

nein

nicht bekannt

14 Vertretungsberechtigte Person / Betriebsleiter (nur bei inländischen Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen und unselbständigen Zweigstellen)

Name, Vornamen

Anschriften (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
15 Betriebsstätte
16 Hauptniederlassung (falls die Betriebsstätte lediglich Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle ist)
17 Frühere Betriebsstätte

(Mobil-)Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse Internetadresse (Mobil-)Telefonnummer
Telefaxnummer E-Mail-Adresse Internetadresse (Mobil-)Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse Internetadresse

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Gewerbe-Anmeldung
18 Angemeldete Tätigkeit (bitte genau angeben und Tätigkeit möglichst genau beschreiben: z.B. Herstellung von Möbeln, Elektroinstallationen und Elektroeinzelhandel, Großhandel mit Lebensmitteln); bei mehreren Tätigkeiten bitte den Schwerpunkt unterstreichen - ggf. ein Beiblatt verwenden

19 Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben?

ja

nein

21 Art des angemeldeten Betriebes

20 Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit in Wiesbaden

Industrie

Handwerk

22 Zahl der bei Geschäftsaufnahme tätigen Personen (einschließlich Aushilfen,

Ehe- oder Lebenspartner des Inhabers); ohne Inhaber

Vollzeit:

23 Die Anmeldung

24 wird erstattet für

eine Hauptniederlassung

eine Zweigniederlassung

Handel

Sonstiges

Teilzeit:

keine

eine unselbständige Zweigstelle

ein Reisegewerbe

25 Grund der Neuerrichtung / der Übernahme

Neugründung

Wiedereröffnung nach Verlegung aus einem anderen Meldebezirk

Wechsel der Rechtsform

Übergang nach dem Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzung, Spaltung)

Gesellschaftereintritt

Übernahme (Erbfolge, Kauf, Pacht)

26 Name des früheren Gewerbetreibenden oder früherer Firmenname

27 Außer bei Neugründung: Angabe des bisherigen gesetzlichen Unfallversicherungsträgers

Außer bei Neugründung: Angabe der bisherigen Mitgliedsnummer

nicht bekannt nicht bekannt

Falls der Betriebsinhaber für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt, in die Handwerksrolle einzutragen ist

oder Ausländer ist, der einen Aufenthaltstitel benötigt:

28 Liegt eine Erlaubnis vor?

nein

ja

Ausstellungsdatum und erteilende Behörde (bitte Kopie beifügen):

29 Nur für Handwerksbetriebe der Anlage A

nein

der Handwerksordnung:

Liegt eine Handwerkskarte vor?

30 Nur für Ausländer, die einen

nein

Aufenthaltstitel benötigen:

Liegt ein Aufenthaltstitel vor?

31 Enthält der Aufenthaltstitel eine die

nein

Erwerbstätigkeit betreffende Auflage

und/oder Beschränkung?

ja

Ausstellungsdatum und Name der Handwerkskammer (bitte Kopie beifügen):

ja

Ausstellungsdatum und erteilende Behörde (bitte Kopie beifügen):

ja

Angabe der Auflage und/oder Beschränkung:

Hinweis: Diese Anzeige berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbebetriebes, wenn noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Diese Anzeige ist keine Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte entsprechend dem Planungs- und Baurecht.

32 Datum

33 Unterschrift

___________________________

_______________________________________

BITTE FOLGESEITE BZGL. GEBÜHRENZAHLUNG BEACHTEN
UND AUSFÜLLEN

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Wichtige Hinweise zur Gebührenerhebung
Die Entgegennahme und Bearbeitung einer Gewerbeanzeige (Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung) nach § 14 Abs. 1 bis 3 Gewerbeordnung ist gebührenpflichtig mit 28,00  je Gewerbetreibenden.
Die Gebühr ist zahlbar über eine der nachfolgenden Zahlungsarten (bitte auswählen):
 Vorab-Überweisung / bitte Einzahlungsbeleg der Meldung beifügen
Konto der Stadt Wiesbaden: Nassauische Sparkasse, IBAN: DE10 5105 0015 0100 0000 08 BIC: NASSDE55XXX
Verwendungszweck: ,,4500008187 / GP 1192871"

 Lastschrift / Hiermit ermächtige ich die Stadt Wiesbaden zum einmaligen Lastschrifteinzug
von meinem angegebenen Konto:

Kontoinhaber:

............................................................................................................................................................................

Anschrift Kontoinhaber: ............................................................................................................................................................................

Geldinstitut: .......................................................................................................................................................................................................

IBAN:

........................................................................................................................................................................................................

BIC:

.........................................................................................................................................................................................................

Unterschrift des Kontoinhabers: .........................................................................................................................................................
Beachten Sie bitte, dass dieses Schreiben als Vorabankündigung für die Abbuchung gilt. Die Mandatsreferenz entnehmen Sie Ihrem Kontoauszug, hierzu ergeht kein gesondertes Schreiben.

Wenn Sie eine schriftliche Bestätigung der Gewerbeanzeige (Empfangsbescheinigung / Gewerbeschein) nach § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung wünschen, ist dies ebenfalls gebührenpflichtig mit zusätzlich 8,00  . je Gewerbetreibenden.

Empfangsbescheinigung gewünscht:

 ja

 nein

Zahlbar in Verbindung mit o.g. Zahlung.

Datum / Unterschrift des Gewerbetreibenden: ....................................................................................................................
Rechtsgrundlage der beiden Gebühren: Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 19.11.2012 sowie Nr. 2131 und 2132 des Kostenverzeichnisses (GVBl. Nr.25 S.484), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.01.2020 (GVBl. Nr.4 S.98) ___________________________________________________________________________

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Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Postfach 39 20
65029 Wiesbaden

Hausanschrift: Ellenbogengasse 3-7 65183 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 312695, 313278, 312965, 312975, 314531
Telefax: 0611 / 314942 gewerbemeldestelle@wiesbaden.de www.wiesbaden.de
Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung



Informationsblatt zum Ausfüllen von Vordrucken für Gewerbemeldungen



Der Beginn eines Gewerbebetriebes, dessen Einstellung oder eine Änderung ist nach der Gewerbeordnung gleichzeitig der für den betreffenden Ort zuständigen Gewerbemeldestelle anzuzeigen. Zweck dieser Meldung ist die Ermöglichung der Überwachung der Gewerbeausübung und die steuerliche Erfassung.

Durch die Gewerbeordnung sind die Vordrucke für diese Meldungen vorgegeben. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen die nachfolgenden Punkte. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns bitte unter einer der unten aufgeführten Telefonnummern an. Es besteht auch die Möglichkeit, die Gewerbemeldungen über Online-Funktion zu erstatten. Es ist nicht erforderlich, einen Vordruck auszufüllen, wenn Sie die Meldung persönlich während unserer Öffnungszeiten vornehmen wollen.

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Bitte füllen Sie den Vordruck vollständig und lesbar aus. Zur Bearbeitung Ihrer Meldung sind alle Angaben erforderlich.

Felder 1 bis 3 Die Angaben in Feld 1 und 2 werden benötigt, wenn eine Eintragung im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister vorliegt. Bitte fügen Sie in diesen Fällen bei einer Anmeldung eine aktuelle Kopie des Registerauszuges bei. Bei Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintragung bleiben die Felder 1 und 2 offen. Bei einer GmbH & Co. KG tragen Sie bitte in Feld 1 und 2 die KG sowie die Komplementärin ein, zusätzlich in den Feldern 4 bis 11 die Daten der Geschäftsführer der Komplementärin. Andere Geschäftsbezeichnungen können in Feld 3 eingetragen werden.
Felder 4 bis 11 Die Felder sind (außer bei inländischen Aktiengesellschaften) immer vollständig auszufüllen. Bei Einzelunternehmen sind hier die Privatdaten des Inhabers / der Inhaberin anzugeben, bei Personengesellschaften (GbR, KG, OHG) die aller Gesellschafter / Gesellschafterinnen und bei juristischen Personen (GmbH, etc.) die aller gesetzlichen Vertreter / Vertreterinnen. Gewerbetreibende ohne Wohnsitz in Wiesbaden fügen bitte als Nachweis ihrer Wohnanschrift eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung bei.
Felder 15 bis 17 Geben Sie in Feld 15 die Anschrift Ihrer Betriebsstätte in Wiesbaden an (wenn das Gewerbe über Ihre Wohnung ausgeübt wird, nehmen Sie diese Adresse) und in Feld 16 die Hauptniederlassung, wenn diese nicht gleich mit der Betriebsstätte ist. Bei einer Betriebsverlegung innerhalb Wiesbadens verwenden Sie bitte den Vordruck für eine Ummeldung. Bei einer Betriebsverlegung in eine andere Stadt oder von einer anderen Stadt sind eine Anmeldung und eine Abmeldung in den jeweiligen Städten erforderlich (diese erfolgen nicht automatisch!).
Feld 18 (bei Ummeldung 18 und 19) Die gewerbliche Tätigkeit muss genau angegeben werden. Diese Angaben sind u.a. wichtig für die erlaubnisrechtliche Beurteilung der Meldung. Nicht zulässig sind z.B. nur allgemein gehaltene Bezeichnungen, wie "Handel mit Waren aller Art" oder "Dienstleistungen".
Feld 20 (bei Ummeldung 21) Hier wird das genaue Datum des Beginns, der Einstellung oder der Änderung benötigt, mit Angabe von Tag, Monat und Jahr.
Felder 28 bis 31 (bei Ummeldung 25 bis 28) Wenn einer dieser Fälle zutrifft, fügen Sie bitte eine Kopie der Erlaubnis, Eintragung oder des Aufenthaltstitels bei.
Hinweise für juristische Personen (GmbH, AG) in Gründung: Bei bereits gegründeten, aber noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen gilt die Gewerbeanmeldung bis zur Registereintragung nur als Gewerbeanzeige für deren Gründer. Für eine Gewerbeanmeldung ist daher eine Kopie des notariell beurkundeten Gründungsvertrages erforderlich, außerdem von jedem darin aufgeführten Gründer ein ausgefüllter und unterschriebener Anmeldevordruck.
Hinweise für ausländische, registerlich eingetragene Gesellschaften: Für eine Gewerbeanmeldung ist die Vorlage eines Registerauszuges erforderlich. Soweit daraus z.B. Angaben über die gesetzlichen Vertreter nicht ersichtlich sind, wird zusätzlich die Vorlage eines diesbezüglichen Auszuges aus den Statuten der Gesellschaft benötigt. Bei fremdsprachigen Texten fügen Sie bitte eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher angefertigte Übersetzung bei.

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Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat

Telefon: 0611 / 312695, 313278, 312965, 312975, 314531

Ordnungsamt -Gewerbemeldestelle-

Telefax: 0611 / 314942

Hausanschrift: Ellenbogengasse 3-7, 65183 Wiesbaden

E-Mail: gewerbemeldestelle@wiesbaden.de

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Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung


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