Statistik – Arbeitsunfallgeschehen 2020

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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Statistik – Arbeitsunfallgeschehen 2020

Arbeitsunfälle 2020
Statistik
Arbeitsunfallgeschehen 2020

kommmitmensch ist die bundesweite Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie will Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützen eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage allen Handelns sind. Weitere Informationen unter www.kommmitmensch.de
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Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Referat Statistik Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Ausgabe: September 2021

Inhaltsverzeichnis

Seite

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Vorbemerkung....................................................................................... 4

Umfang der Unfallstatistik, Begriffsdefinitionen, Kennzahlen............................................................................................. 5
Unfallanzeige, Meldepflicht, Neue Unfallrenten und Todesfälle.......................................... 5 Unfallzahlen 2020 im Überblick ­ Unfallschwerpunkte von Arbeitsunfällen bei betrieblicher Tätigkeit ............... 7 Organisation der Unfallversicherungsträger..................... 12 Kennzahlen zur Allgemeinen Unfallversicherung 2020 ­ Versicherte, Vollarbeiter.............................................. 13

Merkmalsbezogene Verteilungen............................................... 16

1 Unfallart ­ Art des Versicherungsfalls......................... 16

2 Dauer der Arbeitsunfähigkeit........................................... 19

3

Tödliche Unfälle....................................................................... 20

4

Betriebsgröße........................................................................... 24

5 Wirtschaftszweig (BG) und Betriebsart (UVTöH) ... 29

6

Beruf ............................................................................................. 33

6.1 Absolute Zahlen....................................................................... 33

6.2 Unfallquoten.............................................................................. 36

7

Alter und Auszubildende.................................................... 39

8

Geschlecht.................................................................................. 43

9

Staatsangehörigkeit.............................................................. 45

10 Unfallzeitpunkt

(Monat, Wochentag, Unfallstunde)............................... 48

11 Unfalldiagnose ­ verletzter Körperteil,

Art der Verletzung................................................................... 52

11.1 Verletzter Körperteil............................................................... 52

Hand, Handwurzel.................................................................. 53

Fuß ................................................................................................ 53

Knie, Unterschenkel.............................................................. 53

Kopf ............................................................................................... 54

11.2 Art der Verletzung................................................................... 54

12 Neue Unfallrenten.................................................................. 56

1

Bauliche Einrichtungen....................................................... 63

2

Absturzunfälle.......................................................................... 66

3 Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle................................. 69

4

Werkzeuge und Maschinen .............................................. 71

4.1 Handwerkzeuge (nicht kraftbetrieben)....................... 72

4.2 Handwerkzeuge (kraftbetrieben)................................... 73

4.3 Maschinen (tragbar oder ortsveränderlich).............. 74

4.4 Maschinen (stationär).......................................................... 76

5 Innerbetrieblicher Transport ............................................ 78

6

Fördereinrichtungen.............................................................. 81

7 Flurfördermittel (Stapler, Handkarren)........................ 82

8 Lagereinrichtungen, Zubehör, Regalsysteme.......... 84

9 Chemische, explosionsgefährliche Stoffe................. 86

10 Einwirkungen durch Gewalt, Angriff,

Bedrohung, Überraschung................................................. 87

11 Baustellen................................................................................... 90

Unfallzahlen von Rehabilitanden............................................... 92

Anhang ................................................................................................ 94 Anhang 1 Formular zur Unfallanzeige ­ Erhebungsbogen................... 94 Formular zur Unfallanzeige ­ Erläuterungen ........................ 95 Anhang 2 §2 SGB VII ­ Versicherung kraft Gesetzes (Textauszug)............................................................................................ 97

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte............... 61

Vorbemerkung
Eingebunden in das Netz der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland, treten die gesetzlichen Unfallversicherungsträger für Folgen von Unfällen bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg sowie von Berufskrankheiten ein. Sie haben vom Gesetzgeber den Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten, für wirksame Erste Hilfe und für eine optimale medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für die Zahlung von Geldleistungen an Verletzte, Erkrankte und Hinterbliebene zu sorgen.
Um sich bei der Vielzahl der Aufgaben ein Bild über Stand und Entwicklung bei Unfällen und Berufskrankheiten machen zu können, werden wichtige Tatbestandsmerkmale aus den Teilbereichen des Unfall-, Rehabilitations- und Berufskrankheitengeschehens erfasst, zu Zentraldateien zusammengeführt und für Dokumentationen aufbereitet. Die Datenbestände sind darüber hinaus die Grundlage für Anfragen, die aus Fachkreisen und einer interessierten Öffentlichkeit an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung herangetragen werden.
Im Jahr 2007 haben sich der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) sowie der Bundesverband der Unfallkassen (BUK) als Spitzenverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTöH) zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zusammengeschlossen. Dort, wo das Unfallgeschehen in der gewerblichen Wirtschaft und das des öffentlichen Dienstes deutlich voneinander abweichen, werden diese Unterschiede auch weiterhin getrennt dargestellt.
Allgemeine Angaben zu Unfallzahlen findet man auch in weiteren Veröffentlichungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Insbesondere Informationen zu Kennzahlen als Zeitreihen lassen sich in den jährlich aktualisierten Broschüren wie ,,DGUV- Statistiken für die Praxis" oder ,,Geschäfts- und Rechnungsergebnisse" (Webcode auf www.dguv.de: d566486) wiederfinden.
Das Berichtsjahr 2020 steht unter dem maßgeblichen Einfluss der COVID-19-Pandemie. Die Auswirkungen dieser Sondersituation sind in den Statistiken deutlich zu erkennen. Während es beim Versicherungsumfang insgesamt nur zu vergleichsweise geringen Veränderungen kommt, zeigen sich an den Unfallzahlen je nach Branche erhebliche Verwerfungen. Die absolute Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle sank um 12,7 Prozent auf 760.492, wobei die Entwicklung bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften (-12,2 Prozent) und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand (-18,5 Prozent) unterschiedlich verlaufen ist. Die meldepflichtigen Wegeunfälle sanken um 18,1 Prozent auf 152.823. Bei den tödlichen Wegeunfällen gab es den deutlichsten Rückgang: Nach 309 Fällen im Vorjahr gab es 2020 71 Fälle weniger, was einem Rückgang um 23,0 Prozent entspricht.
Die Arbeitsunfallstatistik gibt Auskunft über das Gesamtfeld des Arbeitsunfallgeschehens in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei sollen die unterschied lichen Aspekte zum Unfallgeschehen möglichst umfassend dargestellt werden. Für Anregungen und Hinweise, die bisher nicht behandelte Themen betreffen, sind die Autoren dankbar.
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Umfang der Unfallstatistik, Begriffsdefinitionen, Kennzahlen
Unfallanzeige, Meldepflicht, Neue Unfallrenten und Todesfälle
Nach § 193 Abs. 1 SGB VII haben Unternehmerinnen und Unternehmer jeden Unfall in ihrem Unternehmen anzuzeigen, wenn versicherte Personen getötet oder so verletzt sind, dass sie für vier oder mehr Tage arbeitsunfähig werden (meldepflichtiger Unfall). Als Unfallereignis zählen alle Arbeitsunfälle im engeren Sinne (§ 8 Abs. 1 SGB VII) und alle Wegeunfälle (§ 8 Abs. 2 SGB VII), also Unfälle, die sich auf dem Weg nach oder von dem Ort einer versicherten Tätigkeit ereignen. Versicherungsrechtlich sind Wegeunfälle den Arbeitsunfällen gleichgestellt.
Die Meldung eines Unfalls erfolgt über die Unfallanzeige, die Unternehmerinnen oder Unternehmer oder ihre Bevollmächtigten binnen drei Tagen zu erstatten haben. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, werden auch Anzeigen von verletzten Personen, Krankenkassen oder (Durchgangs-) Ärztinnen und Ärzten bei den meldepflichtigen Unfällen erfasst. Dies gilt insbesondere für den Personenkreis der nicht-abhängig Beschäftigten. Mit der Unfallanzeige werden diejenigen Tatbestandsmerkmale erhoben, die zur Einleitung des Feststellungsverfahrens und für Aufgaben der Prävention notwendig sind.
Die Unfallanzeige (siehe Anhang 1) dient den Unfallversicherungsträgern als Grundlage für die Dokumentation der Merkmale zur Arbeitsunfallstatistik. Wegen der großen Anzahl der zu verschlüsselnden Merkmale fließt nur eine Stichprobe von annähernd 6,7 Prozent der meldepflichtigen Unfälle für die gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG) und 10 Prozent für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTöH) in die Unfallstatistik ein. Als statistisches Erhebungskriterium wird das sogenannte ,,Geburtstags verfahren" angewendet. Danach gehen diejenigen Unfälle in die Stichprobe ein, bei denen der Geburtstag der unfallverletzten Person auf den 10., 11. (BG = ~6,7 Prozent) beziehungsweise zusätzlich den 12. (UVTöH = ~10 Prozent) eines Monats fällt. Diese Stichprobenwerte werden anschließend auf die Referenzzahlen der Arbeits- und Wegeunfälle, wie sie in den Geschäftsergebnissen veröffentlicht werden, hochgerechnet.
Die auf diese Art erhobenen Unfallzahlen bilden die Grundlage für Auswertungen zu Unfallschwerpunkten, welche wiederum Ansatzpunkte für weiterführende analytischepidemiologische Unfallstudien sein können. Die exakte Rekonstruktion von Unfallhergängen beziehungsweise die Darstellung komplexer Ursache-Wirkungs-Abläufe muss aber weiterhin auf Basis gezielter, methodisch abgesicherter Unfallursachenforschung erfolgen.
Im Rahmen der Harmonisierung der Unfallstatistik auf europäischer Ebene findet sukzessive eine Anpassung der Erfassungsmerkmale an internationale Standards statt. So wurde ab dem Berichtsjahr 2005 eine einheitliche Beschreibung des Unfallherganges eingeführt, und ab dem Berichtsjahr 2017 werden die Postleitzahl des Unfallorts, der Wirtschaftszweig in feinerer Gliederung sowie die Anzahl der Ausfalltage als neue Merkmale erhoben.
In der öffentlichen Wahrnehmung sind mit dem Begriff Arbeitsunfall vor allem die abhängig Beschäftigten assoziiert, dabei sind weitere große Personenkreise kraft Gesetzes unfallversichert. Hierzu gehören z.B. Rehabilitanden, ehrenamtlich Tätige (Gemeinde räte, Wahlhelfende, Schülerlotsinnen und Schülerlotsen etc.), Personen in Hilfeleistungsunternehmen (DRK, MHD, JUH, freiwillige Feuerwehren), Einzelpersonen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten, sowie Blut-/Gewebespenderinnen und -spender. Auch Arbeitslose und nach dem Bundessozialhilfegesetz Meldepflichtige sind während der
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Umfang der Unfallstatistik, Begriffsdefinitionen, Kennzahlen

Zeit, in der sie der Aufforderung einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit nachkommen, diese und andere Stellen aufzusuchen, gesetzlich unfallversichert. Mit der Errichtung der Pflegeversicherung zum 1. April 1995 wurde ein weiterer großer Personenkreis beitragsfrei unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ­ der Pflege-Unfallversicherung ­ gestellt.
Ebenso sind Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege, allgemein bildenden sowie beruflichen Schulen und (Fach-)Hochschulen unfallversichert. Letzt genannte Versichertengruppe wird allerdings im Rahmen der sogenannten Schüler unfallversicherung getrennt erfasst und ausgewertet, da unter anderem die Meldepflicht in diesem Bereich anders definiert ist. Nähere Informationen hierzu finden sich in der jährlich zum Schülerunfallgeschehen erscheinenden Broschüre der DGUV (Webcode auf www.dguv.de: d566486). Eine umfassende Aufzählung der versicherten Personen enthält § 2 ff. SGB VII (siehe Anhang 2).
Die Merkmale der Arbeitsunfallstatistik lassen sich inhaltlich in vier Gruppen untergliedern:

1
Angaben zur verletzten Person
· Geburtsjahr · Geschlecht · Staatsangehörigkeit

2
Angaben zum Arbeitsumfeld
· Unfallart · Betriebsart (nur UVTöH) · Versicherungsverhältnis · Betriebsgrößenklasse · Wirtschaftszweig · Beruf

3
Angaben zur Verletzung
· Verletzter Körperteil · Art der Verletzung · Todesfall (ja/nein) · Folge der Verletzung *) · Verletzte Körperseite *) · Minderung der Erwerbs-
fähigkeit *) · Ausfalltage *) Merkmale, die nur bei
neuen Unfallrenten ergänzend erfasst werden

4
Angaben zum Unfallgeschehen
· Unfallzeitpunkt (Stunde, Wochentag, Monat)
· Unfallort · Unfallhergang:
­ Arbeitsplatz ­ Arbeitsumgebung
(Unfallort) ­ Spezifische Tätigkeit ­ Abweichung ­ Gegenstand der
Abweichung ­ Kontakt

6

Umfang der Unfallstatistik, Begriffsdefinitionen, Kennzahlen

Zusätzlich zu den meldepflichtigen Unfällen werden jedes Jahr die neuen Unfallrenten für die Arbeitsunfallstatistik aufbereitet. Diese Erfassung erfolgt zu 100 Prozent und liefert Informationen zu Unfallhergängen von besonders schweren Unfällen. Der Feststellung einer neuen Unfallrente geht in der Regel ein intensives Ermittlungsverfahren voraus. Nur ein geringer Teil der neuen Unfallrenten kann deshalb bereits im Jahr des Unfalles abgeschlossen werden. Auch wenn der Unfallzeitpunkt und die Feststellung der neuen Unfallrente in unterschiedliche Berichtsjahre der Unfallstatistik fallen, so ist dennoch, in der Regel, aufgrund der geringen jährlichen Veränderungen eine Gegenüberstellung der Unfallzahlen und neuen Unfallrenten möglich, sodass eine Vorstellung davon vermittelt werden kann, unter welchen Unfallsituationen gehäuft schwere Unfälle auftreten. Durch die besondere Pandemiesituation im Jahr 2020 kommt es hier allerdings zu Verschiebungen. Die Zahlen der meldepflichtigen Arbeitsunfälle sind deutlich zurückgegangen, während es bei den neuen Arbeitsunfallrenten nur 0,5 Prozent weniger als 2019 sind. Dies lässt sich damit erklären, dass zwischen Unfallereignis und Feststellung einer Rente häufig ein längerer Zeitraum liegt.

Die Ausweisung der Todesfälle bildet neben den meldepflichtigen Unfällen und den neuen Unfallrenten die dritte Säule in den Tabellen zur Arbeitsunfallstatistik. Seit 1994 werden diejenigen Unfälle als Todesfälle gezählt, bei denen der Tod innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall eingetreten ist. Dass ein Unfall noch nach dem 30. Tag zum Tod der unfallverletzten Person führt, tritt nur sehr selten auf. Der Vorteil einer klaren, zeitlichen Grenzziehung durch die 30-Tage-Regelung für die Dokumentation der Todesfälle überwiegt diese leichte Unschärfe. Diese Vorgehensweise entspricht zudem der Zählweise in anderen Statistiken, wie zum Beispiel der Straßenverkehrsunfallstatistik des Statistischen Bundesamtes, und trägt somit zur Vereinheitlichung statistischer Erfassungsmethoden bei.

Die Statistiken der meldepflichtigen Unfälle, der erstmals entschädigten Fälle und der Todesfälle spiegeln in der genannten Reihenfolge eine steigende Unfallschwere wider. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Merkmale nach Unfallschwere mit ihrem Erfassungsumfang.

Tabelle 1 Schema der Erfassung von Arbeits- und Wegeunfällen

Unfallschwere/Merkmal Meldepflichtiger, nicht-tödlicher Unfall
Neue Unfallrente, erstmals entschädigter Fall
Tödlicher Unfall

Unfallfolge
Bei Arbeitsunfähigkeit von vier oder mehr Tagen

Umfang der Erfassung
Repräsentative Stichprobe (6,7 % bzw. 10 %)

Erstmalige Entschädigung durch Zahlung einer Rente, einer Abfindung oder von Sterbegeld

Vollerfassung (100 %)

Tod

Vollerfassung (100 %)

Unfallzahlen 2020 im Überblick ­ Unfallschwerpunkte von Arbeitsunfällen bei betrieblicher Tätigkeit
Arbeitsunfälle bei einer betrieblichen Tätigkeit ­ Unfälle der sogenannten Unfallart 1 ­ haben den größten Anteil am Unfallgeschehen. Einen ersten Überblick über die häufigsten Unfallzahlen von abhängig Beschäftigten und Unternehmern im Berichtsjahr 2020 bieten die Tabellen 2 bis 4. Im weiteren Verlauf dieser Broschüre werden diese noch eingehender dargestellt.
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Umfang der Unfallstatistik, Begriffsdefinitionen, Kennzahlen

Tabelle 2Unfallschwerpunkte, die durch Tätigkeiten unmittelbar vor dem Unfall beschrieben werden (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Unfallschwerpunkt Spezifische Tätigkeit (vor dem Unfall)

Meldepflichtige Unfälle*)

Neue Unfallrenten Tödliche Unfälle

Anzahl

%

Anzahl

%

Anzahl

%

Aus der Bewegung heraus (Gehen, Laufen, etc.)

Arbeit mit Handwerk zeugen

Gesamt darunter:
manuell

motormanuell

Manuelle Handhabung von Gegenständen

Gesamt darunter:
In die Hand nehmen, Ergreifen, Erfassen, Halten (horizontal)
Binden, Zubinden, Auseinandernehmen, Aufmachen, Drehen

Befestigen an/auf, Hochheben, Anbringen (vertikal)
Öffnen, Schließen (Kisten, Verpackungen, Pakete

Transport von Hand

Gesamt darunter:
Transportieren eines Gegenstands in der Vertikalen
Transportieren (Tragen) einer Last durch eine Person
Transportieren eines Gegenstands in der Horizontalen

Bedienung einer Maschine

Gesamt darunter: Überwachen, Bedienen, Betätigen einer Maschine

Beschicken einer Maschine, Entnehmen von einer Maschine
Ingangsetzen, Stillsetzen der Maschine

Sonstige

205.513 123.373
83.810 33.748 129.360
73.493 10.178
7.647 5.162 80.336
35.593 19.786 20.206 34.815 10.559 12.786
5.486 116.258

29,8 4.876

43,0

17,9

975

8,6

12,2

540

4,8

4,9

355

3,1

18,8 1.186

10,4

10,7

555

4,9

1,5

126

1,1

1,1

186

1,6

0,7

28

0,2

11,6

782

6,9

5,2

297

2,6

2,9

243

2,1

2,9

204

1,8

5,0

649

5,7

1,5

284

2,5

1,9

187

1,6

0,8

101

0,9

16,9 2.882

25,4

50

21,5

32

13,7

20

8,6

11

4,7

31

13,3

13

5,6

5

2,1

5

2,1

1

0,4

7

3,0

2

0,9

3

1,3

2

0,9

21

9,0

9

3,9

1

0,4

7

3,0

92

39,5

Gesamt

689.656 100,0 11.350 100,0

233 100,0

*) Da es sich hierbei um eine hochgerechnete Stichprobenstatistik handelt, können geringfügige Hochrechnungsunsicherh eiten und Rundungsfehler auftreten.

8

Umfang der Unfallstatistik, Begriffsdefinitionen, Kennzahlen

Tabelle 3Unfallschwerpunkte, die durch den Gegenstand der Abweichung beschrieben werden (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Unfallschwerpunkt Gegenstand der Abweichung

Meldepflichtige Unfälle*)

Anzahl

%

Bauliche Anlagen

Gesamt 214.935

31,2

darunter:

Fußböden 99.184

14,4

Neue Unfallrenten

Anzahl 5.418

% 47,7

1.963

17,3

Tödliche Unfälle

Anzahl 79

% 33,9

4

1,7

Treppen 42.399

6,1

651

5,7

5

2,1

Leitern 20.953

3,0 1.321

11,6

10

4,3

Türen 11.290

1,6

34

0,3

1

0,4

Gerüste 5.963

0,9

377

3,3

15

6,4

Stoffe, Gegen-

Gesamt 135.504

19,6 1.330

11,7

stände, Erzeug-

darunter:

nisse, Bestand-

teile von

Werkstücke, Werkzeuge von Maschinen 33.119

4,8

188

1,7

Maschinen u.a.

Baustoffe 27.469

4,0

273

2,4

28

12,0

3

1,3

12

5,2

Bauteile von Maschinen und Fahrzeugen 26.875

3,9

475

4,2

9

3,9

Lasten 16.912

2,5

102

0,9

0

0,0

Späne, Splitter 11.083

1,6

64

0,6

0

0,0

Handwerkzeuge (manuell)

Gesamt 65.522

9,5

114

1,0

darunter:

Messer 37.324

5,4

40

0,4

0

0,0

0

0,0

Hammer 8.435

1,2

12

0,1

0

0,0

Schraubenschlüssel, -zieher 5.604

0,8

17

0,1

0

0,0

Spritzen, Nadeln

407

0,1

0

0,0

0

0,0

Handsägen 1.334

0,2

2

0,0

0

0,0

Handwerkzeuge (motormanuell)

Gesamt 24.543

3,6

187

1,6

darunter:

Trennschleifmaschinen 6.575

1,0

30

0,3

1

0,4

1

0,4

Handbohrmaschinen 4.159

0,6

23

0,2

0

0,0

Kreissägen 1.840

0,3

58

0,5

0

0,0

Schleif-, Polier-, Hobelmaschinen

625

0,1

2

0,0

0

0,0

Maschinen

Gesamt 34.615

5,0

697

6,1

(ortsfest oder veränderlich)

darunter:

Maschinen und Geräte für die 4.102

0,6

133

1,2

Erdbewegung und Rohstoffgewinnung

22

9,4

10

4,3

Maschinen der Materialverarbeitung 1.168

0,2

(thermische Verfahren)

13

0,1

1

0,4

9

Umfang der Unfallstatistik, Begriffsdefinitionen, Kennzahlen

Unfallschwerpunkt Gegenstand der Abweichung Kraftfahrzeuge (LKW, PKW und andere)

Meldepflichtige Unfälle*)

Anzahl

%

22.193

3,2

Förder-, Transport- und Lagereinrichtungen

Gesamt 78.934

11,4

darunter:

Materialtransportwagen, Stapler 31.787

4,6

Lagerzubehör 14.144

2,1

Verpackungen 15.726

2,3

Sonstige

113.410

16,4

Gesamt

689.656 100,0

Neue Unfallrenten

Anzahl 678
1.081

% 6,0 9,5

514 159
84 1.845 11.350

4,5 1,4 0,7 16,3 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl 32 29

% 13,7 12,4

10

4,3

2

0,9

0

0,0

42

18,0

233 100,0

*) Da es sich hierbei um eine hochgerechnete Stichprobenstatistik handelt, können geringfügige Hochrechnungsunsicherheiten und Rundungsfehler auftreten.

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Umfang der Unfallstatistik, Begriffsdefinitionen, Kennzahlen

Tabelle 4Unfallschwerpunkte, die durch die Abweichung vom normalen (unfallfreien) Verlauf durch ... beschrieben werden (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Abweichung vom normalen (unfallfreien) Verlauf durch ...

Bewegungen der verletzten Person

Gesamt darunter: Ausgleiten, Stolpern, Umknicken, Hinfallen

Meldepflichtige Unfälle*)
Anzahl % 346.367 50,2
153.622 22,3

Neue

Tödliche Unfälle

Unfallrenten

Anzahl % Anzahl %

7.308 64,4

82 35,2

3.043 26,8

6 2,6

Unkoordinierte unpassende Bewegung 74.599 10,8

552 4,9

6 2,6

Sturz oder Absturz, nicht differenziert 47.202 6,8 1.424 12,5

21 9,0

Absturz von baulichen Anlagen in der Höhe 23.320 3,4 1.863 16,4

46 19,7

Bewegung mit körperlicher Belastung 39.787 5,8 (Hochheben, Tragen, Ziehen u.a.)

366 3,2

2 0,9

Bewegung ohne körperliche Belastung 7.838 1,1 (Hineintreten, -setzen, sich stützen auf u.a.)

60 0,5

1 0,4

Verlust der Kontrolle über...

Gesamt 238.762 34,6 darunter: Werkstück, Gegenstand 184.158 26,7

2.073 18,3 816 7,2

51 21,9 4 1,7

Maschine 27.145 3,9

536 4,7

14 6,0

Transportmittel 23.267 3,4

657 5,8

31 13,3

Materialschaden

Gesamt 48.799 7,1 darunter: Gegenstände, die von oben auf das Opfer fallen 19.561 2,8

947 8,3 312 2,7

48 20,6 18 7,7

Gegenstände, die das Opfer auf gleicher Ebene 11.103 1,6 verletzen

178 1,6

6 2,6

Brechen, Bersten von Material, das Splitter 10.196 1,5 verursacht

85 0,7

7 3,0

Sonstige

55.729 8,1 1.022 9,0

52 22,3

Gesamt

689.656 100,0 11.350 100,0

233 100,0

*) Da es sich hierbei um eine hochgerechnete Stichprobenstatistik handelt, können geringfügige Hochrechnungsunsicherheiten und Rundungsfehler auftreten.

11

Umfang der Unfallstatistik, Begriffsdefinitionen, Kennzahlen
Organisation der Unfallversicherungsträger
Waren die gewerblichen Berufsgenossenschaften in der Vergangenheit im Wesentlichen nach Branchen der gewerblichen Wirtschaft organisiert, sind durch Fusionen diese inhaltlichen Abgrenzungsmerkmale deutlich unschärfer geworden und nur noch in Teilbereichen erhalten geblieben. 35 Berufsgenossenschaften wurden von 2003 bis 2016 zu den 9 folgenden gewerblichen Berufsgenossenschaften fusioniert: · Rohstoffe und chemische Industrie · Holz und Metall · Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse · Bauwirtschaft · Nahrungsmittel und Gastgewerbe · Handel und Warenlogistik · Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation · Verwaltung · Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Auch bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand gab es Fusionen zu größeren Einheiten. Wurden die Aufgaben der Gesetzlichen Unfallversicherung für den öffentlichen Bereich bis zum Jahr 1997 von 54 Unfallversicherungsträgern wahrgenommen, gibt es aktuell unter dem Dach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung noch 24 Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, die sich wie folgt aufgliedern: · 13 Unfallkassen · 4 Gemeindeunfallversicherungsverbände · 2 Landesunfallkassen · 4 Feuerwehr-Unfallkassen · Unfallversicherung Bund und Bahn Abgesehen von der bundesweit agierenden Unfallversicherung Bund und Bahn sind die anderen UV-Träger der öffentlichen Hand nach regionalen Gesichtspunkten, in der Regel einzelnen Bundesländern, zugeordnet. Kleinere Träger, wie zum Beispiel Feuerwehr- Unfallkassen, bilden zudem bundeslandübergreifende Verwaltungsgemeinschaften.
12

Umfang der Unfallstatistik, Begriffsdefinitionen, Kennzahlen
Kennzahlen zur Allgemeinen Unfallversicherung 2020 ­ Versicherte, Vollarbeiter
In den Geschäftsergebnissen werden von den Unfallversicherungsträgern Angaben über die Versicherungsverhältnisse gemacht. Jede versicherte Tätigkeit wird dafür als eigenständiger Erfassungsgrund gezählt. Einer (versicherten) Person können also mehrere Versicherungsverhältnisse zugewiesen werden. Eine abhängig Beschäftigte kann zum Beispiel zusätzlich ehrenamtlich als Schöffin oder bei der freiwilligen Feuerwehr tätig sein. Einmal im Jahr geht sie zur Blutspende. In unserem Beispiel unterliegt diese Person bei mehreren Tätigkeiten dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung und wird so mit vier Versicherungsgründen gezählt.
Da die Unfallversicherungsträger auch für eine große Anzahl von sonstigen Versicherungsverhältnissen zuständig sind, spielen diese eine nicht zu unterschätzende Rolle in der Gesamtbetrachtung. Bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft sind dies 2020 rund 23,9 Millionen Rehabilitanden sowie 2,5 Millionen vor allem in Vereinen ehrenamtlich Tätige. Bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sind rund 1,09 Millionen in privaten Hilfeleistungsunternehmen Tätige versichert, bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft etwa 468.000 Versicherte bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten. Dem stehen in den gewerblichen Berufsgenossenschaften rund 40,9 Millionen abhängig Beschäftigte gegenüber. Unternehmerinnen und Unternehmer nehmen mit ca. 729.000 Versicherungsverhältnissen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch.
Bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand ergibt sich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ein noch heterogeneres Bild. Hier stehen 4,9 Millionen Versicherungsverhältnissen durch abhängig Beschäftigte 22,8 Millionen sonstige Versicherungsverhältnisse gegenüber. Versicherungsverhältnisse durch Unternehmerinnen und Unternehmer gibt es dabei im Zuständigkeitsbereich der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand nahezu keine. Verlässliche Zahlen für die Erfassung der sonstigen versicherten Personen sind oftmals nur schwer zu ermitteln, auch unterliegen sie jährlichen Schwankungen. So fallen zum Beispiel Wahlhelfende als ehrenamtlich Tätige nur bei Wahlen an. Andere Versichertengruppen, wie zum Beispiel Schülerlotsinnen und Schülerlotsen, Elternvertreterinnen und Elternvertreter u.a. können nur näherungsweise geschätzt werden, da es hierfür keine bundeseinheitlichen Erfassungsquellen gibt. Auch besondere Ereignisse wie Naturkatastrophen führen zu einem vermehrten Einsatz ehrenamtlich Helfender. Die Anzahl der Arbeitslosen findet sich in den Versicherten zahlen der Unfallkasse des Bundes wieder.
Die versicherten Tätigkeiten unterliegen bezüglich der auf sie wirkenden Unfallgefahren allerdings sehr unterschiedlichen Expositionszeiten. Während abhängig Beschäftigte im Rahmen ihrer versicherten Arbeitszeit das ganze Jahr über der Gefahr ausgesetzt sein können, einen Arbeitsunfall zu erleiden, besteht für Blutspendende nur kurzfristig eine versicherte Tätigkeit. Um einen Maßstab für vergleichbare Unfallquoten zu erhalten, wird als statistische Größe der ,,Vollarbeiterrichtwert" verwendet. Der Richtwert entspricht der durchschnittlich von einer vollbeschäftigten Person tatsächlich geleisteten jährlichen Arbeitsstundenzahl ­ in internationalen Veröffentlichungen wird vom Full- time e quivalent (FTE) gesprochen. Die Kennzahl spiegelt damit die Expositionszeit gegenüber Arbeitsunfällen wider. Für das Berichtsjahr 2020 beträgt der Richtwert 1.520 Stunden.
13

Umfang der Unfallstatistik, Begriffsdefinitionen, Kennzahlen

Tabelle 5 Verteilung der Arbeits- und Wegeunfälle nach Versicherungsverhältnis

Versicherungsverhältnis

Meldepflichtige Unfälle *) Neue Unfallrenten

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

Anzahl

%

Anzahl

%

Abhängig Beschäftigte

854.380

93,5 15.897

90,1

529

Unternehmerinnen/Unternehmer und mitarbeitende Angehörige

9.354

1,0

647

3,7

15

Ehrenamtlich Tätige

868

0,1

160

0,9

4

Tätige in Unternehmen, die Hilfe leisten

4.713

0,5

193

1,1

2

Rehabilitanden (§2 Abs.1 Nr.15 SGB VII)

34.069

3,7

339

1,9

68

Lernende und Arbeitsfördermaßnahmen nach §2 Abs. 1 Nr. 2 und 14 SGB VII

4.309

0,5

80

0,5

1

Pflegepersonen

247

0,0

67

0,4

3

Strafgefangene, die wie Beschäftigte tätig werden

766

0,1

5

0,0

0

Personen, die wie Versicherte tätig werden, und Personen zur Unterstützung einer Diensthandlung

992

0,1

105

0,6

2

Sonstige und unbekannt

3.618

0,4

147

0,8

13

Gesamt

913.315 100,0 17.640 100,0

637

*) Da es sich hierbei um eine hochgerechnete Stichprobenstatistik handelt, können Hochrechnungsunsicherheiten und Rundungsfehler auftreten.

83,0 2,4
0,6 0,3 10,7 0,2
0,5 0,0 0,3
2,0 100,0

Insgesamt wurden im Berichtsjahr 2020 rund 100,3 Millionen Versicherungsverhältnisse (ohne Schüler-Unfallversicherung) gezählt. 45,7 Millionen entfielen hiervon auf abhängig Beschäftigte.
Bei Betrachtung der verschiedenen Versichertenkollektive ist zu beachten, dass den Versichertenkollektiven unterschiedliche Unfallmuster zugrunde liegen. Dies ist besonders deutlich bei der sehr heterogenen Gruppe der sonstigen Versicherten1.
Die deutlich niedrigere Unfallquote bei den sonstigen Versicherten insgesamt muss in dem anders gearteten Gefährdungspotenzial gesehen werden. So sind etwa Wahlhelfende oder andere ehrenamtlich Tätige einem anderen potenziellen Unfallrisiko ausgesetzt als etwa Beschäftigte in Werkstätten, Bauhöfen und ähnlichen Betrieben mit den dort vorkommenden Unfallgefahren. Bei den meldepflichtigen Unfällen der sonstigen Versicherten der gewerblichen Berufsgenossenschaften handelt es sich zu zwei Drittel um Rehabilitanden, deren Unfälle zu großen Teilen auf Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle ­ übrigens ein Unfallschwerpunkt, den es so auch häufig bei den abhängig Beschäftigten gibt ­ zurück zu führen sind. Das Unfallgeschehen der Rehabilitanden bezieht sich vor allem auf Personen im fortgeschrittenen Lebensalter.

1 Die entsprechenden Unfallquoten sind in den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 2020 ­ dort in Tabelle 2 ­ ausgewiesen
14

Umfang der Unfallstatistik, Begriffsdefinitionen, Kennzahlen
Eine eigene Stellung nehmen die ,,Tätigen in Unternehmen, die Hilfe leisten" ein. Es handelt sich um Rettungsdienste und freiwillige Feuerwehren, die in ihren Tätigkeiten einem deutlich höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind als andere Beschäftigte. Dies zeigt sich auch in den Unfallquoten, wie sie die Feuerwehrunfallkassen für ihren jeweiligen Bereich ausweisen. Diese liegen mit 15 bis 47 meldepflichtigen Arbeitsunfällen (AU) je tausend Vollarbeiter (VA) zum Teil deutlich über dem Durchschnitt in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung insgesamt von 18,5 meldepflichtigen Arbeitsunfällen je tausend Vollarbeiter. Bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften lassen sich zudem erhöhte Unfallquoten insbesondere im Baugewerbe, in der holz- und metallverarbeitenden Industrie, der Nahrungsmittelindustrie beziehungsweise in der Transportwirtschaft feststellen. Die nachstehenden Analysen legen den Fokus vor allem auf merkmalsbezogene Verteilungen des Arbeitsunfallgeschehens im engeren Sinne. Die Auswertungen beziehen sich daher auf die Versichertenkollektive der abhängig Beschäftigten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der mitarbeitenden Familienangehörigen sowie der bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Versicherten bei nicht-gewerbsmäßigen Bauarbeiten. Ab Seite 92 wird im Abschnitt ,,Unfallzahlen von Rehabilitanden" auf die Unfälle dieser besonderen Versichertengruppe noch einmal ausführlicher eingegangen.
!
Soweit dies nicht extra kenntlich gemacht wird, beziehen sich die Ausführungen und Analysen zum Unfallgeschehen in den folgenden Abschnitten deshalb immer auf die Arbeitsunfälle bei einer betrieblichen Tätigkeit außerhalb des Straßenverkehrs (Unfallart 1) sowie auf das Versichertenkollektiv der abhängig Beschäftigten und Unternehmerinnen und Unternehmer, mitarbeitenden Angehörigen sowie Versicherten der BG Bau bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten. Auf eine vollständige Ausschreibung wird in der Regel verzichtet und die Gruppe als ,,abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer" bezeichnet. Auch wird im Folgenden auf den Hinweis verzichtet, dass es sich bei Angaben zu meldepflichtigen Unfällen um hochgerechnete Zahlen auf der Grundlage einer Stichprobe handelt.
15

Merkmalsbezogene Verteilungen

1 Unfallart ­ Art des Versicherungsfalls
Die unterschiedlichen Versicherungsfälle und ihre rechtliche Einordnung wurden oben dargestellt. Neben der Unterscheidung von Arbeits- und Wegeunfällen erlaubt das Merkmal Unfallart zusätzlich die Abgrenzung von Dienstwegeunfällen: · Arbeitsunfälle bei betrieblicher Tätigkeit (Unfallarten 1 und 2), · Arbeitsunfälle auf Dienstwegen (Dienstwegeunfälle) (Unfallarten 3 und 4) und · Wegeunfälle (Unfallarten 5 und 6).
Eine weitere Unterteilung wird nach der Verkehrsbeteiligung vorgenommen. Bei den Unfallarten 2, 4 und 6 handelt es sich um Unfälle im Straßenverkehr.
Arbeitsunfälle bei betrieblicher Tätigkeit sowie die Dienstwegeunfälle werden zu den ,,Arbeitsunfällen im engeren Sinn" zusammengefasst (Unfallarten 1-4). Die zweite Fallgruppe bildet die Summe der Wegeunfälle (Unfallarten 5 und 6).
Der Großteil der Arbeitsunfälle findet außerhalb des Straßenverkehrs statt. Dienstwegeunfälle nehmen ebenso wie Arbeitsunfälle im Straßenverkehr nur eine untergeordnete Rolle ein. Bei den meldepflichtigen Wegeunfällen ist das Verhältnis zwischen Unfällen ohne und mit Straßenverkehrsbeteiligung dagegen ausgeglichener, wobei hier die Straßenverkehrsunfälle überwiegen.

Tabelle 6Meldepflichtige Unfälle, neue Unfallrenten und Todesfälle nach Unfallart (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Unfallart

Wegeunfälle

Arbeitsunfälle

Gesamt

Arbeitsunfall im Betrieb (kein Straßenverkehrsunfall) Arbeitsunfall im Straßenverkehr
Dienstwegeunfall (kein Straßenverkehrsunfall) Dienstwegeunfall im Straßenverkehr Gesamt
Wegeunfall (kein Straßenverkehrsunfall) Wegeunfall im Straßenverkehr Gesamt

Meldepflichtige Unfälle
Anzahl %
689.656 79,8

Neue Unfallrenten

Tödliche Unfälle

Anzahl % Anzahl %

11.350 68,6 233 42,8

9.680 1,1

362 2,2

44

8,1

8.556 1,0

320 1,9

3

0,6

7.211 0,8

293 1,8

34

6,3

715.103 82,8 12.325 74,5 314 57,7

52.341 6,1 1.341 8,1

15

2,8

96.290 11,1 2.878 17,4 215 39,5

148.631 17,2 4.219 25,5 230 42,3

863.734 100,0 16.544 100,0 544 100,0

16

Merkmalsbezogene Verteilungen

Die Gegenüberstellung der meldepflichtigen Unfälle mit den neuen Unfallrenten in Tabelle 7 zeigt, dass mit steigender Unfallschwere der Anteil der Straßenverkehrsunfälle zunimmt. Hier und auch im Weiteren gilt zu beachten, dass die neuen Unfallrenten keine ,,Darunter-Kategorie" der meldepflichtigen Unfälle darstellen. Nur bei etwa 9 Prozent der im Jahr 2020 festgestellten neuen Unfallrenten liegt auch der Unfall im selben Jahr. Die Entscheidungen folgen Unfällen, die zum Teil mehrere Jahre zurückliegen. Dennoch kann das Verhältnis von meldepflichtigen Unfällen zu neuen Unfallrenten Aufschluss darüber geben, wie hoch der Anteil besonders schwerer Unfälle für einen betrachteten Bereich ist. Während der Anteil der neuen Arbeitsunfallrenten an den meldepflichtigen Arbeitsunfällen im Betrieb ohne Straßenverkehrsbeteiligung bei 1,6 Prozent liegt, steigt er bei meldepflichtigen Arbeitsunfällen mit Straßenverkehrsbeteiligung auf mehr das Doppelte (3,7 Prozent) an.

Tabelle 7Quote: neue Unfallrenten je meldepflichtige Arbeits- bzw. Wegeunfälle nach Unfallart (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Unfallart
Arbeitsunfall im Betrieb (ohne Straßenverkehrsunfall) Arbeitsunfall im Straßenverkehr Dienstwegeunfall (ohne Straßenverkehrsunfall) Dienstwegeunfall im Straßenverkehr Wegeunfall (ohne Straßenverkehrsunfall) Wegeunfall im Straßenverkehr Gesamt

Quote: neue Unfallrenten je meldepflichtige Arbeits- bzw.
Wegeunfälle % 1,6
3,7 3,7 4,1 2,6 3,0 1,9

17

Merkmalsbezogene Verteilungen

Die Betrachtung der Straßenverkehrsunfälle nach der Art des beteiligten Verkehrsmittels in Tabelle 8 zeigt, dass für den untersuchten Versichertenkreis insgesamt 113.181 meldepflichtige Straßenverkehrsunfälle gemeldet wurden. Zieht man die Merkmale zum Unfallhergang hinzu, lassen sich ergänzende Informationen nach der Verkehrsbeteiligung ermitteln. Dokumentiert wird hierbei dasjenige Fahrzeug, welches mit dem vom normalen (unfallfreien) Verlauf abweichenden Ereignis in engem Zusammenhang steht. Demnach sind an diesen Unfällen zu über 40 Prozent Personenkraftwagen beteiligt. Fahrräder haben einen Anteil von 26,5 Prozent am Verkehrsunfallgeschehen, motorisierte Zweiräder von 5,6 Prozent. Neu aufgenommen sind seit 2020 die Unfälle mit E-Bikes und Pedelecs sowie E-Scootern. Mit jeweils über 500 meldepflichtigen Straßenverkehrsunfällen war das Unfallaufkommen jedoch vergleichsweise gering.
Bei den meisten Straßenverkehrsunfällen ist das Unfallopfer der Fahrer oder die Fahrerin. Der Anteil der Mitfahrer oder Mitfahrerin als Unfallopfer liegt mit 4.273 Fällen bei 3 Prozent.
Nicht immer ist bei den Straßenverkehrsunfällen das am Unfall beteiligte Fahrzeug dokumentiert. Solche Unfälle werden der Kategorie ,,Sonstige Unfälle" zugeordnet. In der Spalte ,,Keine Angabe" werden zudem die Unfälle ausgewiesen, bei denen auch der Unfallhergang keine Zuordnung nach der Rolle des Unfallopfers ermöglichte.

Tabelle 8Straßenverkehrsunfälle nach Art des Verkehrsmittels (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Art der Verkehrsbeteiligung

Meldepflichtige Unfälle

Fußgänger (von Landfahrzeug erfasst) darunter in Verbindung mit ...
Anzahl

Fahrer, Fahrerin

Mitfahrer, Mitfahre-
rin

Keine Angabe

Anzahl Anzahl Anzahl

Gesamt Anzahl

Fahrrad E-Bike, Pedelec E-Scooter, E-Roller Motorisiertes Zweirad

­ 1) 29.638

­ 1)

­ 1) 29.988

­ 1)

565

­ 1)

­ 1)

597

­ 1)

529

­ 1)

­ 1)

529

­ 1)

6.315

­ 1)

­ 1)

6.384

PKW Bus LKW Zug, U-Bahn, Straßenbahn übrige Landfahrzeuge

1.099 ­ 1) ­ 1) ­ 1) ­ 1)

45.188 510
4.572 ­ 1)
1.091

1.941 717 295 ­ 1) ­ 1)

298 48.527

­ 1)

1.244

­ 1)

4.944

­ 1)

179

­ 1)

1.358

Sonstige Unfälle (Fahrzeug unbekannt oder anderer Gegenstand genannt)

4.208 12.441

293

2.489 19.431

Gesamt 1) Wegen zu geringer Fallzahlen nicht separat ausweisbar

5.665 100.937

3.456

3.123 113.181

18

Merkmalsbezogene Verteilungen

2 Dauer der Arbeitsunfähigkeit
Ein Arbeitsunfall ist meldepflichtig, wenn die verunfallte Person in Folge des Unfalls vier oder mehr Tage arbeitsunfähig wird oder verstirbt.
In 13,4 Prozent der meldepflichtigen Unfälle dauert die Arbeitsunfähigkeit genau vier Tage an. In 38,5 Prozent der Fälle kann die versicherte Person nach spätestens einer Woche die Arbeit wiederaufnehmen. In 19,5 Prozent der Fälle ist die Verletzung so schwer, dass die Arbeitsunfähigkeit mehr als 4 Wochen andauert, in 2,2 Prozent der Fälle dauert sie sogar über ein halbes Jahr an.
Für einen gewissen Anteil der Unfälle (3,4 Prozent) wird dem Unfallversicherungsträger die genaue Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht bekannt.

Abbildung 1 Arbeitsunfähigkeitsdauer von Verunfallten bei betrieblichen Arbeitsunfällen (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)
300.000

250.000

200.000

150.000

100.000

50.000

0
4 Tage bis 1 Woche

1 bis 2 Wochen

2 bis

4 Wochen bis

4 Wochen 3 Monate

3 bis 6 Monate

mehr als 6 Monate oder
dauerhaft arbeitsunfähig

19

Merkmalsbezogene Verteilungen

3 Tödliche Unfälle
Die schwerste Form des Unfallgeschehens stellen Unfälle mit Todesfolge dar. Die nachfolgenden Auswertungen geben Einblick in die Struktur dieser Unfälle. Die 544 tödlichen Unfälle setzen sich zusammen aus 293 Todesfällen im Straßenverkehr und 251 Fällen, die außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs tödlich verunfallten. Unter den 293 Straßenverkehrsunfällen mit Todesfolge bilden 215 Todesfälle auf Wegen von oder zur versicherten Tätigkeit die größte Gruppe.
Männer sind deutlich häufiger von Todesfällen betroffen. Die genaue Verteilung der Todesfälle nach der Unfallart und dem Geschlecht zeigt nachfolgend Tabelle 9. 466 männlichen stehen 76 weibliche Todesopfer gegenüber. Besonders ausgeprägt ist der Unterschied bei den Arbeitsunfällen im Betrieb, wo 220 Todesfälle von Männern 13 Todesfällen von Frauen gegenüberstehen.

Tabelle 9Verteilung der Unfälle mit Todesfolge nach Unfallart und Geschlecht (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Unfallart
Arbeitsunfall im Betrieb (ohne Straßenverkehrsunfall) Arbeitsunfall im Straßenverkehr Dienstwegeunfall (ohne Straßenverkehrsunfall) Dienstwegeunfall im Straßenverkehr Wegeunfall (ohne Straßenverkehrsunfall) Wegeunfall im Straßenverkehr Gesamt

männlich Anzahl

Tödliche Unfälle weiblich Anzahl

220

13

44

0

3

0

33

1

13

2

155

60

466

76

Gesamt Anzahl
233 44 3 34 15
215 544

Einen weiteren informativen Einblick in die Struktur der tödlichen Unfälle gibt die Betrachtung nach Altersklassen (vgl. Abbildung 2). Ab dem 45. Lebensjahr ist ein deutlicher Anstieg zu konstatieren. Eine ähnliche Entwicklung zeigen Unfälle, die zu einer Verrentung führen. Der höchste Anteil an allen tödlichen Arbeitsunfällen im Betrieb ist bei den 50- bis 59-Jährigen zu verzeichnen. Demgegenüber erreichen bei den meldepflichtigen betrieblichen Arbeitsunfällen Verletzte bereits in den unteren Altersklassen, wo auch die Mehrzahl der Berufsanfänger einzuordnen ist, ein erstes Maximum bei den Unfallzahlen. Danach nimmt der Anteil leicht ab, um dann nochmals bei den 50- bis 54-Jährigen einen zweiten Höhepunkt zu erreichen. Ein erhöhtes Risiko für einzelne Alterskohorten lässt sich hieraus nicht ableiten, da die dafür benötigten Bezugszahlen über das Alter aller Versicherten nicht vorliegen.
Hier wie auch in den folgenden Übersichten bleibt zu berücksichtigen, dass aufgrund der kleinen Zahlen singuläre und schicksalhafte Ereignisse einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die Verteilung der dargestellten Todesfälle nehmen können.
20

Merkmalsbezogene Verteilungen

Abbildung 2Prozentuale Verteilung der betrieblichen Arbeitsunfälle (Unfallart 1) für Verletzte, neue Unfallrenten und Todesfälle nach Alter (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

% 20

18

16

14

12

10

8

6

4

2

0

unter 20 20­24 25­29 30­34 35­39 40­44 45­49 50­54 55­59 60­64 65 und

Altersklasse

älter

Meldepflichtige Unfälle

Neue Unfallrenten

Todesfälle

Bei den Straßenverkehrsunfällen hat der Anteil der Verletzten und der tödlichen Unfälle in den jüngeren Altersklassen sein erstes Maximum. Demgegenüber steigen die Anteile der neuen Unfallrenten, also solche Unfälle mit schwerwiegenden Folgen, tendenziell erst mit den höheren Altersklassen an (vgl. Abbildung 3).

Abbildung 3Prozentuale Verteilung der Straßenverkehrsunfälle (Unfallart 2, 4, 6) für Verletzte, neue Unfallrenten, Todesfälle nach Alter (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)
%
20

18

16

14

12

10

8

6

4

2

0

unter 20 20­24 25­29 30­34 35­39 40­44 45­49 50­54 55­59 60­64 65 und

Altersklasse

älter

Meldepflichtige Unfälle

Neue Unfallrenten

Todesfälle

21

Merkmalsbezogene Verteilungen

Ein Vergleich der tödlichen Straßenverkehrsunfälle nach geschlechtsspezifischen Unterschieden und Alter zeigt, dass die Anzahl der weiblichen Todesfälle im Straßenverkehr unabhängig vom Alter deutlich unter der Anzahl männlicher Opfer liegt (Abbildung 4).

Abbildung 4Verteilung der tödlichen Straßenverkehrsunfälle (Unfallart 2, 4, 6) nach Alter und Geschlecht (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

absolute Anzahl 50

45

40

35

30

25

20

15

10

5

0

unter 20 20­24 25­29 männlich weiblich

30­34

35­39 40­44 45­49 Altersklasse

50­54 55­59

60­64 65 und älter

Abschließend zeigt die Verteilung der tödlichen Straßenverkehrsunfälle nach der Art der Verkehrsbeteiligung in Abbildung 5, wie häufig es zu Todesfällen bei einzelnen Fahrzeugtypen kommt.
Von den beteiligten Fahrzeugen bei Straßenverkehrsunfällen nehmen Personenkraftwagen mit 145 tödlichen Unfällen die erste Stelle ein. Gefolgt werden sie von LKW-Unfällen (56 Todesfälle) und Unfällen mit motorisierten Zweirädern (32 Fälle). Weitere beteiligte Fahrzeuge sind der Abbildung zu entnehmen.

22

Merkmalsbezogene Verteilungen

Abbildung 5Verteilung der tödlichen Straßenverkehrsunfälle (Unfallart 2, 4, 6)

nach Art der Verkehrsbeteiligung (abhängig Beschäftigte, Unternehme

rinnen und Unternehmer)
absolute Anzahl

0

50

100

150

200

Fußgänger (vom Landfahrzeug erfasst) 11

Fahrrad

12

E-Bike, Pedelec 2

E-Scooter, E-Roller 0

Mot. Zweirad

32

PKW

145

Bus 3

LKW

56

Zug, U-Bahn, Straßenbahn 2

Übrige Landfahrzeuge 3

Sonstige Unfälle

27

Unfälle im Straßenverkehr verursachen in den meisten Fällen schwerwiegendere Verletzungen als andere Unfälle und lösen somit viel persönliches Leid aus. Der Anteil der Straßenverkehrsunfälle an den Unfällen mit Todesfolge ist im Berichtszeitraum gegenüber dem Anteil an den meldepflichtigen Unfällen mehr als viermal so hoch. Die Darstellungen in Abbildung 6 verdeutlichen das starke prozentuale Anwachsen des Anteils der Straßenverkehrsunfälle mit steigender Schwere des Unfalls: von den meldepflichtigen Unfällen über die erstmals gewährten Unfallrenten bis hin zu den Todesfällen. 54 Prozent aller tödlichen Unfälle stehen in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, bei den meldepflichtigen Unfällen sind es lediglich 13 Prozent.

Abbildung 6Anteil der Straßenverkehrsunfälle an den meldepflichtigen Unfällen, neuen Unfallrenten und tödlichen Unfällen (alle Unfallarten, abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Meldepflichtige Unfälle

Neue Unfallrenten

Tödliche Unfälle

13 % 87 %

79 %

21 %

46 %

54 %

mit Straßenverkehrsbeteiligung

ohne Straßenverkehrsbeteiligung

23

Merkmalsbezogene Verteilungen

4 Betriebsgröße
Eine Information über die Struktur der Beschäftigungsbetriebe liefert das Merkmal Betriebsgröße der Unfallanzeigen-Dokumentation in verschiedenen Größenkategorien. Je nach Branche ist die Verteilung nach Klein-, Mittel- und Großbetrieben höchst unterschiedlich.

Tabelle 10Verteilung der Arbeitsunfälle im Betrieb (Unfallart 1) nach Betriebsgrößenklasse für die gewerblichen Berufsgenossenschaften (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Betriebsgrößenklasse
0 bis 9 Vollarbeiter 10 bis 49 Vollarbeiter 50 bis 249 Vollarbeiter 250 bis 499 Vollarbeiter 500 und mehr Vollarbeiter Gesamt (inkl. keine Angabe)

Vollarbeiter

Anzahl

%

4.842.977 16,5 5.903.508 20,1 6.499.170 22,2 2.852.847 9,7 9.067.895 30,9 29.305.488 100,0

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

je 1.000

Vollarbeiter

99.686 15,6

20,6

161.829 25,3

27,4

157.930 24,7

24,3

56.338 8,8

19,7

155.736 24,3

17,2

640.076 100,0

21,8

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

je 1.000

Vollarbeiter

2.687 25,2

0,55

2.870 26,9

0,49

2.395 22,5

0,37

786 7,4

0,28

1.749 16,4

0,19

10.666 100,0

0,36

In Tabelle 10 sind zunächst die absoluten Unfallzahlen für die gewerbliche Wirtschaft nach Betriebsgrößenklasse wiedergegeben. Zusätzlich enthält die Tabelle auch Angaben über die Vollarbeiter im Versicherungsbereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Damit lassen sich für die verschiedenen Unternehmensgrößen auch Unfall- und Rentenquoten bilden.
In den kleineren Betrieben mit bis zu neun Vollarbeitern ­ in diese Gruppe fallen auch die versicherten Selbständigen ohne abhängig Beschäftigte ­ arbeiteten im Berichtsjahr etwa 4,8 Millionen Vollarbeiter, d. h. 16,5 Prozent der versicherten Arbeitszeit wurde in diesen Unternehmen gearbeitet. Dabei kam es zu etwa 99.700 meldepflichtigen Arbeitsunfällen während einer betrieblichen Tätigkeit außerhalb des Straßenverkehrs. Dies entspricht 15,6 Prozent des meldepflichtigen Unfallaufkommens und einer Quote von 20,6 meldepflichtigen Unfällen pro tausend Vollarbeiter. Es wurden 2.687 neue Unfallrenten nach Arbeitsunfällen im Betrieb in diesen Unternehmen bewilligt. Damit entfallen auf die kleinsten Betriebe 25,2 Prozent dieser Unfallrenten und 0,55 Renten je tausend Vollarbeiter. Im Vergleich mit den anderen Betriebsgrößenklassen fällt auf, dass in Betrieben mit bis zu neun Vollarbeitern pro 1.000 Vollarbeiter relativ wenige meldepflichtige Unfälle gemeldet werden, aber die höchste Quote an neuen Unfallrenten vorliegt.
Die Quote der neu bewilligten Unfallrenten nimmt mit steigender Betriebsgröße ab: in den großen Unternehmen mit 500 und mehr Vollarbeitern liegt die Quote je tausend Vollarbeiter nur noch bei 0,19 neuen Unfallrenten. Auch die Rate der meldepflichtigen Unfälle je tausend Vollarbeiter ist hier am niedrigsten. Aus diesen Unternehmen wurden für das Berichtsjahr etwa 9,1 Millionen Vollarbeiter gemeldet, damit stellt diese Betriebsgrößenklasse mit 30,9 Prozent auch anteilsmäßig die meisten Vollarbeiter.
24

Merkmalsbezogene Verteilungen

Abbildung 7Zeitreihe der Verteilung der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Betrieb (Unfallart 1) nach Betriebsgrößenklasse je tausend Vollarbeiter für die gewerblichen Berufsgenossenschaften (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Quote 40
35

30

25

20 15

10

5

0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018* 2019 2020

0 bis 49 Vollarbeiter 250 und mehr Vollarbeiter
* 2018: Einführung des elektronischen Lohnnachweises

50 bis 249 Vollarbeiter Insgesamt

Aufschluss über die Entwicklung der Arbeitsunfallquoten liefern die Zeitreihen in den Abbildungen 7 bis 9. In Abbildung 7 sind für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft die meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Betrieb je tausend Vollarbeiter für die Berichtsjahre 2002 bis 2020 dargestellt. Deutlich erkennbar ist der Trend zu niedrigeren Unfallquoten insgesamt. Waren 2002 noch 31,2 Unfälle je tausend Vollarbeiter zu verzeichnen, beträgt die Quote im Jahr 2020 noch 21,8 ­ dies entspricht einem Rückgang um fast 30 Prozent.

Ab dem Jahr 2018 wurde die Zahl der Arbeitsstunden der Beschäftigten erstmals durch die Unternehmen über den digitalen Lohnnachweis gemeldet. Dadurch kommt es zu einem Bruch in der Zeitreihe. Die nahezu unveränderte Zahl der Arbeitsunfälle verteilt sich jetzt auf weniger Vollarbeiter.
Die Höhe der Quoten unterscheidet sich aber auch hier nach der Betriebsgrößenklasse. Für eine bessere Lesbarkeit wurden die Größenklassen für 0 bis 49 Vollarbeiter zusammengefasst, ebenso wie die Klassen mit 250 und mehr Vollarbeiter. Betriebe mit vielen Mitarbeitern haben deutlich geringere Unfallquoten, allerdings ist der Rückgang im Zeitvergleich auch geringer als bei den kleinen und mittleren Betrieben. Die Unfallquote bei den kleinen und mittleren Betrieben lag im Jahr 2002 ungefähr auf dem gleichen Niveau. Bei den kleinen Betrieben ist die Quote jedoch deutlich stärker gesunken, so dass in den letzten Jahren die Unfallquote in den mittleren Betrieben mit 50 bis 249 Vollarbeiter am höchsten lag. Im Jahr 2020 war die Arbeitsunfallquote der kleinen und mittleren Betriebe annähernd identisch.

25

Merkmalsbezogene Verteilungen

Abbildung 8 Zeitreihe der Verteilung der neuen Unfallrenten (Unfallart 1) nach Betriebsgrößenklasse je tausend Vollarbeiter für die gewerblichen Berufsgenossenschaften (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Quote 1,0 0,9 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1
0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018* 2019 2020

0 bis 49 Vollarbeiter 250 und mehr Vollarbeiter
* 2018: Einführung des elektronischen Lohnnachweises

50 bis 249 Vollarbeiter Insgesamt

Bei Betrachtung der schwereren Unfälle, die zu einer Verrentung führten (Abbildung 8) zeigt sich insgesamt ein ähnliches Bild. Die Quote, hier angegeben als Anzahl der Renten je tausend Vollarbeiter, ist in allen Betriebsgrößenklassen zurückgegangen. Lag sie übergreifend in 2002 noch bei 0,64 neuen Unfallrenten je tausend Vollarbeiter, beträgt sie im Berichtsjahr 2020 noch 0,36 ­ dies entspricht einem Rückgang um 43 Prozent.
Die Unfallquote der schweren Fälle mit neuer Unfallrente in der gewerblichen Wirtschaft ist stärker zurückgegangen als die Unfallquote der meldepflichtigen Unfälle. Auch hier liegt sie in Betrieben mit vielen Mitarbeitern deutlich unter der Gesamtquote. Ein auffallender Unterschied zur Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist bei den kleinen und mittleren Betrieben festzustellen: Die Quote der mittelgroßen Betriebe mit 50 bis 249 Vollarbeitern entspricht fast der Gesamtquote über alle Größenklassen, während in kleinen Betrieben eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Quote zu verzeichnen ist. Das Risiko für schwere Unfälle, die zu einer Verrentung führen, ist in kleinen Betrieben am höchsten.

26

Merkmalsbezogene Verteilungen

Abbildung 9Zeitreihe der Verteilung der tödlichen Arbeitsunfälle im Betrieb (Unfallart 1) nach Betriebsgrößenklasse je eine Million Vollarbeiter für die gewerblichen Berufsgenossenschaften (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)
Quote 35

30

25

20

15

10

5

0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018* 2019 2020

0 bis 49 Vollarbeiter 250 und mehr Vollarbeiter
* 2018: Einführung des elektronischen Lohnnachweises

50 bis 249 Vollarbeiter Insgesamt

Die Quote der tödlichen Arbeitsunfälle im Betrieb je eine Million Vollarbeiter ist in Abbildung 9 wiedergegeben. Bedingt durch die relativ geringe Fallzahl tödlicher Unfälle kommt es hier im Jahresvergleich zu stärkeren Schwankungen. Ein Trend zu niedrigeren Quoten ist jedoch auch hier erkennbar. Erneut ist die Quote bei größeren Betrieben am niedrigsten, hier gibt es auch die geringsten Veränderungen. Die höchste Quote haben die kleineren Betriebe, die nach einem Tiefstand im Jahr 2016 einen Anstieg in den letzten Jahren zu verzeichnen hatte. Die Quote bei den großen Betrieben liegt in diesem Jahr mit 3,6 tödlichen Unfällen auf eine Million Vollarbeiter nur leicht über dem Tiefstand aus 2018.
Die unterschiedliche Verteilung der Betriebsgröße je nach Branche wird aus den Abbildungen 10 und 11 deutlich. Diese beziehen sich wieder auf das aktuelle Berichtsjahr und zeigen die Verteilung der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Betrieb nach Betriebsgrößenklasse für die einzelnen gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie zusammen gefasst für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ­ Abbildung 10 nach absoluten Zahlen und Abbildung 11 relativ bezogen auf alle Arbeitsunfälle des jeweiligen Unfallversicherungsträgers. In der Bauwirtschaft sowie im Nahrungsmittel- und Gast gewerbe treten besonders Betriebe mit einer Größe von bis zu 49 Vollarbeitern hervor. In Unternehmen im Versicherungsbereich der VBG sind wiederum Betriebe mit 50 und mehr Vollarbeitern hinsichtlich der Arbeitsunfallzahlen in der Überzahl. In der Holz-, Metall- oder Elektroindustrie besteht ­ nach absoluten Unfallzahlen ­ eine relativ ausgeglichene Mischung aus Klein-, Mittel- und Großbetrieben.

27

Merkmalsbezogene Verteilungen

Abbildung 10Verteilung der Arbeitsunfälle im Betrieb (Unfallart 1) nach Unfall versicherungsträger und Betriebsgrößenklasse* ­ absolut (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

BG RCI BGHM BG ETEM BG BAU
BGN BGHW BG Verkehr
VBG BGW UVTöH
0

25.000 50.000 75.000 100.000 125.000 150.000 175.000

bis 49 Vollarbeiter

50 bis 249 Vollarbeiter

* ohne Unfälle mit unbekannter Betriebsgrößenklasse

250 und mehr Vollarbeiter

Abbildung 11Verteilung der Arbeitsunfälle im Betrieb (Unfallart 1) nach Unfall versicherungsträger und Betriebsgrößenklasse* ­ in Prozent (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

BG RCI BGHM BG ETEM BG BAU
BGN BGHW BG Verkehr
VBG BGW UVTöH
0%

10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

bis 49 Vollarbeiter

50 bis 249 Vollarbeiter

* ohne Unfälle mit unbekannter Betriebsgrößenklasse

250 und mehr Vollarbeiter

Der öffentliche Dienst mit seinen Kommunen (Gemeinden, Städten, öffentlichen Versorgungsunternehmen) ist in der Regel in größeren Verwaltungseinheiten organisiert, oder es liegen keine verwertbaren Angaben hierzu vor. Dies spiegelt sich auch in der Aufteilung nach Betriebsgrößenklassen wider, wo 75 Prozent der Unfälle den Betriebsgrößenklassen mit mehr als 250 Vollarbeitern zugewiesen werden. Auf eine tiefergehende Auswertung wird deshalb hier verzichtet.

28

Merkmalsbezogene Verteilungen

5 Wirtschaftszweig (BG) und Betriebsart (UVTöH)
Durch die Fusionen der gewerblichen Berufsgenossenschaften zu größeren Verwaltungseinheiten wird ­ wo früher der Name einer Berufsgenossenschaft ausreichte ­ heute das Merkmal Wirtschaftszweig (NACE) zur Bestimmung des branchenspezifischen Arbeitsumfeldes verwendet. Dieses Merkmal gehört zu den durch das Europäische Amt für Statistik (Eurostat) vorgegebenen Kennwerten für die Erfassung von arbeitsbezogenen Unfällen. Es beschreibt die wirtschaftliche Haupttätigkeit der örtlichen Einheit eines Unternehmens, bei dem der oder die Geschädigte beschäftigt ist.

Tabelle 11Verteilung der Arbeitsunfälle im Betrieb (Unfallart 1) nach Wirtschaftszweig für die gewerblichen Berufsgenossenschaften (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Wirtschaftsbereich, Wirtschaftszweig (Auswahl)

Meldepflichtige Unfälle Neue Unfallrenten

Anzahl

%

Anzahl

%

C Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

181.880 28,4

2.527 23,7

darunter:

Herstellung von Metallerzeugnissen

44.641

7,0

529

5,0

Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln

29.820

4,7

312

2,9

Maschinenbau

22.418

3,5

287

2,7

Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)

11.934

1,9

241

2,3

Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren

11.306

1,8

154

1,4

Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden

9.453

1,5

162

1,5

Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen

9.287

1,5

123

1,2

F Baugewerbe/Bau

111.698 17,5

2.394 22,4

G Handel; Instandhaltung u. Reparatur v. KFZ

94.003 14,7

1.183 11,1

darunter:

Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern)

50.622

7,9

540

5,1

Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern)

24.742

3,9

423

4,0

H Verkehr & Lagerei

64.674 10,1

1.103 10,3

Q Gesundheits- & Sozialwesen

54.664

8,5

602

5,6

NErbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

47.444

7,4

776

7,3

I Gastgewerbe/Beherbergung & Gastronomie

19.911

3,1

272

2,6

MErbringung von freiberufl., wissenschaftl. & technischen Dienstleistungen

12.037

1,9

180

1,7

Sonstige

53.767

8,4

1.629 15,3

Gesamt

640.076 100,0 10.666 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

43 19,8

6

2,8

6

2,8

7

3,2

2

0,9

2

0,9

7

3,2

2

0,9

88 40,6

18

8,3

6

2,8

8

3,7

25 11,5

1

0,5

15

6,9

4

1,8

3

1,4

20

9,2

217 100,0

29

Merkmalsbezogene Verteilungen

In der gewerblichen Wirtschaft decken 8 von 22 Wirtschaftsbereichen über 90 Prozent der meldepflichtigen Unfälle ab. An erster Stelle steht das verarbeitende Gewerbe (28,4 Prozent), darunter vor allem metallverarbeitende oder diesen nahestehende Betriebe wie der Metall- oder Maschinenbau. Im verarbeitenden Gewerbe sind auch mit 43 Todesfällen fast 20 Prozent aller tödlichen Unfälle im Betrieb zu beklagen. Den höchsten Anteil tödlicher Unfälle weist jedoch das Baugewerbe auf: Von 111.698 meldepflichtigen Unfällen hatten 88 einen tödlichen Ausgang. Damit liegt der auf das Baugewerbe entfallende Anteil an den Todesfällen (40,6 Prozent) deutlich über dem Anteil, den dieser Wirtschaftszweig an den meldepflichtigen Unfällen hat (17.5 Prozent). Die Angaben zu den übrigen Wirtschaftsbereichen sind Tabelle 11 zu entnehmen.

Tabelle 12Verteilung der Arbeitsunfälle im Betrieb (Unfallart 1) nach Wirtschaftszweig für die gewerblichen Berufsgenossenschaften (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Wirtschaftszweig
C Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren darunter: Herstellung von Metallerzeugnissen Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln Maschinenbau Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen Metallerzeugung und -bearbeitung
F Baugewerbe/Bau G Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ
darunter: Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern)
Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen NErbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen H Verkehr & Lagerei Q Gesundheits- & Sozialwesen I Gastgewerbe/Beherbergung & Gastronomie P Erziehung & Unterricht R Kunst, Unterhaltung & Erholung Sonstige Gesamt

Vollarbeiter 7.185.583

Meldepflichtige Unfälle je 1.000
Vollarbeiter
25,3

Tödliche Unfälle je 1 Mio.
Vollarbeiter
6,0

1.032.156 754.659 931.462 166.826 375.538 218.705
704.434 208.209 2.012.200 4.930.947
2.553.688 1.753.948
623.311
1.802.069 1.811.743 4.120.802
858.374 789.879 185.922 5.607.969 29.305.488

43,3

5,8

39,5

8,0

24,1

7,5

71,5

12,0

30,1

5,3

43,2

32,0

13,2

2,8

35,6

19,2

55,5

43,7

19,1

3,7

19,8

2,3

14,1

4,6

29,9

6,4

26,3

8,3

35,7

13,8

13,3

0,2

23,2

4,7

12,2

0,0

53,9

0,0

8,2

4,1

21,8

7,4

30

Merkmalsbezogene Verteilungen
Tabelle 12 zeigt die meldepflichtigen und tödlichen Unfälle im Betrieb bezogen auf die im jeweiligen Wirtschaftsbereich gemeldeten Vollarbeiter, wodurch ein Vergleich des Risikos zwischen den Wirtschaftszweigen ermöglicht wird. Ein besonders hohes Risiko mit 55,5 Unfällen je 1.000 Vollarbeitern herrscht im Baugewerbe, hier ist auch mit 43,7 tödlichen Unfällen je eine Million Vollarbeiter das Risiko für einen tödlichen Unfall während der betrieblichen Tätigkeit am höchsten. Deutlich unter dem Durchschnitt der meldepflichtigen Unfälle je 1.000 Vollarbeiter liegen die Wirtschaftsbereiche Gesundheit und Sozialwesen (13,3) sowie Erziehung und Unterricht (12,2). Bei den Branchen, die wegen ihrer geringen Fallzahlen als ,,Sonstige" zusammengefasst wurden, liegt die Unfallquote mit 8,2 sogar nochmals deutlich darunter.
Für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ist der für die Verschlüsselung des Wirtschaftszweigs verwendete NACE-Schlüssel nur begrenzt einsetzbar, da er in seiner Systematik stark an der Struktur der gewerblichen Wirtschaft ausgerichtet ist. Deshalb wird innerhalb der DGUV die Betriebsstruktur im Bereich der öffentlichen Hand durch das speziell zugeschnittene Merkmal ,,Betriebsart" beschrieben. Darin werden Verwaltungseinheiten mit einheitlicher oder ähnlicher Aufgabenstellung zusammen gefasst. Typische Betriebsarten im öffentlichen Dienst sind neben der allgemeinen Verwaltung (Gemeinde-, Stadtverwaltung) zum Beispiel Krankenhäuser, Betriebshöfe, kulturelle Einrichtungen (Theater, Schwimmbäder, Museen) oder Entsorgungseinrichtungen (Müllabfuhr, Deponien etc.). Innerhalb einer Betriebsart dominieren aufgrund der spezifischen Aufgaben bestimmte Berufsgruppen. Für Krankenhäuser sind dies beispielsweise das Krankenpflegepersonal, das ärztliche Personal sowie die Medizinisch-technischen Assistentinnen und Assistenten. Darüber hinaus können ­ entsprechend den besonderen Versichertenstrukturen bei den Unfallkassen ­ spezifische Betriebsarten, wie Feuerwehren, Rettungsdienste oder aber auch Privatpersonen, die anderen in einer Notlage helfen, kenntlich gemacht werden.
Insgesamt weist die Arbeitsunfallstatistik 58 Betriebsarten aus, die zu zehn Haupt gruppen zusammengefasst werden. Die drei größten Bereiche des Unfallgeschehens betreffen die Betriebsarten Verwaltungen, Gesundheitsdienst (Krankenhäuser) und das Bildungswesen (Schulen). Diese Betriebsarten repräsentieren bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand auch die mitgliederstärksten Versichertenkollektive im Bereich der abhängig Beschäftigten.
Auch wenn für die einzelnen Betriebsarten keine spezifischen Versichertenzahlen vor liegen, soll das Unfallgeschehen mit folgender Überlegung einer eingehenderen Betrachtung unterzogen werden. Unter der Annahme, dass das Wegeunfallrisiko für die Versichertenkollektive der einzelnen Betriebsarten annähernd gleich ist, können die Wegeunfälle als Schätzgröße für die Verhältniszahlen herangezogen werden. Hierbei zeigt sich, dass die Exposition für die Betriebsarten mit gefährlichen Tätigkeiten deutlich über denen mit überwiegend verwaltungsmäßigem Handeln liegt. Besonders deutlich wird dies bei der Gegenüberstellung von Betriebsarten wie ,,Bauwesen, Entsorgungseinrichtungen, Land-, Garten- und Forstwirtschaft oder Hilfeleistungseinrichtungen (z.B. Feuerwehren)" und ,,Bürobetrieben (Verwaltungen)".
Für das Berichtsjahr 2020 ergeben sich die in Tabelle 13 angegebenen absoluten Unfallzahlen beziehungsweise die in Abbildung 12 näherungsweise abgeleiteten Verhältniszahlen.
31

Merkmalsbezogene Verteilungen

Tabelle 13Verteilung der Arbeitsunfälle im Betrieb (Unfallart 1) nach der Betriebsart für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Betriebsart
Verwaltungen Gesundheitsdienst Bildungswesen Verkehrswesen & Nachrichtenwesen Bauwesen Entsorgung Hilfeleistung, Feuerwehr, Polizei, Justiz Sonstige Einrichtungen, Haushaltungen Versammlungsstätten, kulturelle Einrichtungen Land-, Garten-, Forstwirtschaft Sonstige Betriebsart, ohne nähere Angabe Gesamt

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

12.387 10.562
6.338 5.570 4.605 2.852 2.235 1.844 1.798 1.131
257 49.580

25,0 21,3 12,8 11,2
9,3 5,8 4,5 3,7 3,6 2,3 0,5 100,0

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

171 25,0

109 15,9

98 14,3

41

6,0

80 11,7

34

5,0

25

3,7

61

8,9

34

5,0

27

3,9

4

0,6

684 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

5 31,3

1

6,3

0

0,0

1

6,3

4 25,0

1

6,3

1

6,3

1

6,3

0

0,0

2 12,5

0

0,0

16 100,0

Abbildung 12,,Arbeitsunfälle je Wegeunfall" nach Betriebsarten der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 14,0 16,0

Verwaltungen Gesundheitsdienst
Entsorgung Bildungswesen
Bauwesen Land.-/ Garten.-/ Forstwirtschaft Versammlungsstätten, kulturelle Einrichtungen Hilfeleistung, Feuerwehr, Polizei, Justiz Verkehrswesen & Nachrichtenwesen Sonst. Einrichtungen, Haushaltungen
Sonstige Betriebsart, o. n. A. UVTöH Gesamt

1,6 2,0 7,2 2,2 10,1 13,7 3,0 5,5 4,8 3,0 1,9 2,5

32

Merkmalsbezogene Verteilungen

6 Beruf

6.1 Absolute Zahlen
Der Beruf wird ab dem Berichtsjahr 2020 nach dem ISCO-08-Schlüssel2 erfasst. Der Berufsartenschlüssel lässt sich in zehn Hauptgruppen untergliedern. Die systematische Ordnung für die Hauptgruppen der Berufe richtet sich vorrangig nach dem Qualifikationsgrad der Versicherten und erst dann nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Dementsprechend baut sich die hierarchische Ordnung beginnend bei Berufen mit Leitungsfunktionen (Direktorinnen und Direktoren, Betriebsleiterinnen und -leiter, leitende Verwaltungsbedienstete), über die Berufe mit akademischer Ausbildung (Physikerinnen und Physiker, Mathematikerinnen und Mathematiker, Ingenieurberufe, Medizinerinnen und Mediziner, Lehrberufe, wirtschafts- und sozialwissenschaftlich Tätige), solche mit betrieblicher Ausbildung (Handwerks- und Dienstleistungsberufe) bis zuletzt zu den Hilfsarbeitskräften auf. Dokumentiert wird die Tätigkeit, mit der die versicherte Person im Betrieb zum Zeitpunkt des Unfalls tätig war. Ausschlaggebend ist also die momentane berufliche Position und nicht ein unter Umständen früher einmal erlernter Beruf. Die Unfallzahlen für die Berufshauptgruppen sind in Tabelle 14 dargestellt.

Tabelle 14Verteilung der Arbeitsunfälle im Betrieb nach Berufshauptgruppen (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Berufshauptgruppe
Führungskräfte Akademische Berufe Technik und gleichrangige nichttechnische Berufe Bürokräfte und verwandte Berufe Dienstleistungsberufe und Verkauf Fachkräfte in Land-, Forstwirtschaft und Fischerei Handwerks- und verwandte Berufe Bedienung von Anlagen/Maschinen und Montageberufe Hilfsarbeitskräfte Keine Angabe und Sonstige Gesamt

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

3.012

0,4

18.438

2,7

60.294

8,7

45.832

6,6

97.959

14,2

4.375

0,6

233.167

33,8

105.196

15,3

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

84

0,7

338

3,0

1.372 12,1

675

5,9

1.255 11,1

74

0,7

3.653 32,2

2.100 18,5

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

1

0,4

5

2,1

9

3,9

4

1,7

16

6,9

4

1,7

85 36,5

60 25,8

113.792 7.591
689.656

16,5 1,1
100,0

1.713 86
11.350

15,1 0,8
100,0

48 20,6

1

0,4

233 100,0

2 Internationale Standardklassifikation der Berufe 2008 zur Verwendung innerhalb der Europäischen Union 33

Merkmalsbezogene Verteilungen

Betrachtet man auf der nächst feineren Berufsgruppenebene die Verteilung des Unfallgeschehens nach den häufigsten Berufen, ergibt sich erwartungsgemäß ein differenziertes Bild zwischen dem gewerblichen und dem mehr auf Dienstleistung ausgerichteten öffentlichen Bereich (Tabellen 15 und 16).
Im gewerblichen Unfallgeschehen weisen Berufe mit handwerklichen Tätigkeiten aus den Bereichen Bau und der Metallbe- und ­verarbeitung die höchsten Anteile an den meldepflichtigen Unfällen auf. Bei den Baukonstruktionsberufen sind insbesondere Maurerinnen und Maurer, Zimmererinnen und Zimmerer, Betonbaufachkräfte und andere Baugewerke zu nennen.

Tabelle 15Verteilung der Arbeitsunfälle im Betrieb (Unfallart 1) nach Berufsgruppen für die gewerblichen Berufsgenossenschaften (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Berufsgruppe

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

Baukonstruktions- und verwandte Berufe Maschinenmechanik, Maschinenschlosserei

49.446 7,7 44.119 6,9

Fahren schwerer Lastkraftwagen/Busse Verkaufskräfte: Handelsgeschäfte

36.533 5,7 34.538 5,4

Ausbaufachkräfte und verwandte Berufe Hilfsarbeiten: Herstellung von Waren

32.634 5,1 24.734 3,9

Bürokräfte: Materialwirtschaft/Transport, verwandte Berufe

24.445 3,8

Elektroinstallation, -mechanik Hilfsarbeiten: Transport/Lagerei

23.215 3,6 21.318 3,3

Grobschmiede, Werkzeugmechanik, verwandte Berufe

20.421 3,2

Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte
Blechkaltverformung, Baumetallverformung, Formung (für Metallguss), Schweißung, verwandte Berufe
Sonstige Hilfsarbeitskräfte

20.229 3,2 19.940 3,1
16.194 2,5

Bedienung mobiler Anlagen Hilfsarbeiten: Bergbau/Bau

13.498 2,1 12.809 2,0

Reinigungspersonal/Hilfskräfte in Privathaushalten, Hotels, Büros
Übrige Berufe

12.794 2,0 233.208 36,4

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

868 8,1 487 4,6 947 8,9 345 3,2 691 6,5 312 2,9 318 3,0

479 4,5 254 2,4 227 2,1 187 1,8 285 2,7

210 2,0 295 2,8 366 3,4 215 2,0

4.180 39,2

Tödliche Unfälle Anzahl %
26 12,0 9 4,1
26 12,0 6 2,8
19 8,8 4 1,8 3 1,4
11 5,1 6 2,8 3 1,4 0 0,0 4 1,8
0 0,0 12 5,5 25 11,5
5 2,3
58 26,7

34

Merkmalsbezogene Verteilungen

Auch Kraftfahrzeugführerinnen und -führer von LKW kommt eine bedeutende Rolle im Unfallgeschehen zu. Dabei gilt zu beachten, dass in Tabelle 15 nur die Arbeitsunfälle bei einer betrieblichen Tätigkeit betrachtet werden, daher sind Unfälle von Kraftfahrzeugführerinnen und -führern im öffentlichen Straßenverkehr nicht enthalten. Fast die Hälfte der Unfälle im Betrieb, bei denen Kraftfahrzeugführerinnen und -führer von LKW verletzt wurden, stehen in Verbindung mit Tätigkeiten bei Be- und Entladearbeiten. Bezieht man die neuen Unfallrenten in die Betrachtung mit ein, fällt auf, dass Kraftfahrzeugführerinnen und -führer deutlich stärker von Unfällen, die zu einer Verrentung führen, betroffen sind als andere Berufsgruppen. Nur noch im Baugewerbe ist ein ähnlich hoher Anteil an neuen Unfallrenten festzustellen.

Tabelle 16Verteilung der Arbeitsunfälle im Betrieb (Unfallart 1) nach Berufsgruppen für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Berufsgruppe
Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte Hauswartung, Hauswirtschaftsleitung Kinder-, Lernbetreuung Abfallentsorgung Sonstige Assistenzberufe im Gesundheitswesen Reinigungspersonal/Hilfskräfte in Privathaushalten, Hotels, Büros Maschinenmechanik, Maschinenschlosserei Lehrkräfte: Primar- und Vorschulbereich Übrige Berufe Gesamt

Meldepflichtige Unfälle Neue Unfallrenten Tödliche Unfälle

Anzahl

%

Anzahl

% Anzahl %

5.219 10,5 2.734 5,5 2.305 4,6 2.054 4,1 2.044 4,1 1.848 3,7

60

8,8

54

7,9

30

4,4

19

2,8

16

2,3

38

5,6

1

6,3

1

6,3

0

0,0

2 12,5

0

0,0

0

0,0

1.791 3,6 1.737 3,5 29.849 60,2 49.580 100,0

9

1,3

12

1,8

446 65,2

684 100,0

0

0,0

0

0,0

12 75,0

16 100,0

Im öffentlichen Dienst (Tabelle 16) sind es vor allem Berufe aus dem Dienstleistungsbereich, die zum Unfallgeschehen beitragen. Neben Fachkräften in der Krankenversorgung und Kinderbetreuung stehen Hausmeisterdienste und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Abfallentsorgung im Fokus des Arbeitsunfallgeschehens.

35

Merkmalsbezogene Verteilungen
6.2 Unfallquoten
Für Präventionsmaßnahmen interessieren über die absoluten Zahlen hinaus vor allem die Risiken, die mit bestimmten Tätigkeiten einhergehen. Um valide Angaben über die Risiken machen zu können, bedarf es passender Referenzzahlen über die Anzahl der Beschäftigten und die geleisteten Arbeitszeiten. Da diese Referenzangaben nicht selbst von den Mitgliedern der DGUV erhoben werden können, müssen externe Angaben herangezogen werden. Die Zusammenstellung ist aufgrund unterschiedlicher Datenquellen mit einigen methodischen Herausforderungen verbunden, welche zunächst dargestellt werden.
Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wird von der Bundesagentur für Arbeit erhoben und bereitgestellt. Die Angaben wurden mit Stichtag 30.06.2020 in die Berechnungen einbezogen, saisonale Schwankungen der Beschäftigtenzahlen finden in den Auswertungen somit keine Berücksichtigung.
Da die Arbeitszeit maßgeblich für die betrachtete ,,Zeit unter Risiko" ist, wurde über die Beschäftigtenzahlen hinaus die gewöhnlich geleistete Wochenarbeitszeit aus der von Eurostat herausgegebenen Erwerbstätigenrechnung (Labour-force-survey) herangezogen. Demnach betrug die durchschnittliche tatsächlich geleistete Wochenarbeitszeit 34,7 Stunden, wobei deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede vorliegen. Männer arbeiteten durchschnittlich 38,5 Stunden und Frauen 30,3 Stunden. Differenzierte Angaben lagen hierbei lediglich zu den zehn Berufshauptgruppen vor. Führungskräfte verzeichneten mit durchschnittlich 43,1 Stunden die höchste Wochenarbeitszeit die geringsten Wochenarbeitszeiten hatten die Dienstleistungsberufe und Verkäuferinnen und Verkäufer (30,5 Stunden) sowie die Hilfsarbeitskräfte (25,7 Stunden).
Die Angaben der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit werden nach der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) erhoben, die Unfallzahlen der DGUV mit dem internationalen ISCO-Schlüssel (ISCO-08) gemeldet. Für europäische Vergleiche liegt für die Klassifikation der Berufe ein Umsteigeschlüssel zum ISCO-08 vor. Aufgrund der ver schiedenen Klassifikationsansätze der zugrundeliegenden Schlüssel sind hier Genauigkeitsverluste durch den Umsteigeschlüssel zu berücksichtigen. Bei drei Kategorien (Bürokräfte, Verkaufskräfte und Reinigungskräfte) wurden daher die dreistelligen Berufsuntergruppen zu zweistelligen Berufsgruppen zusammengefasst, um eine korrekte Zuordnung sicherzustellen. Berufe mit weniger als 1.500 Arbeitsunfällen im Berichtsjahr wurden wegen des sonst zu hohen Stichprobenfehlers von der Auswertung ausgeschlossen. Weiterhin ausgeschlossen wurde die Berufshauptgruppe 6, da die hier verschlüsselten Fachkräfte der Landwirtschaft und Fischerei in großen Teilen nicht bei den Mitgliedern der DGUV gesetzlich unfallversichert sind.
Über alle Berufe liegt die Unfallquote auf Basis der hier vorgenommenen Berechnungen bei 19,12 Arbeitsunfällen3 je 1.000 Vollarbeiter. Diese Quote liegt damit aufgrund der beschriebenen Einschränkungen der zur Verfügung stehenden Referenzzahlen leicht unter der in den Geschäfts- und Rechenergebnisses der DGUV publizierten Angabe von 21,54 Unfällen je 1.000 Vollarbeiter.
3 Für die Quotenbildung werden ­ abweichend zu den anderen Kapiteln ­ alle Arbeitsunfallarten (1-4) einbezogen.
36

Merkmalsbezogene Verteilungen
Es ergeben sich die in Abbildung 13 dargestellten Berufsgruppen mit dem höchsten Risiko. Die rote Linie markiert das durchschnittliche Risiko für alle abhängig beschäftigten Versicherten. Das höchste Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden, besteht demnach bei den Baukonstruktionsberufen (hierzu gehören: Maurerinnen und Maurer, Zimmerleute, Bautischlerinnen und Bautischler sowie Steinmetzinnen und Steinmetze), bei denen 135 meldepflichtige Arbeitsunfälle auf 1.000 Vollarbeiter registriert wurden. Es folgen Beschäftigte in der Abfallentsorgung (96) und Ausbaufachkräfte und verwandte Berufe (81). Unter dem Begriff Ausbaufachkräfte werden Berufe wie Dachdeckerinnen und Dachdecker, Boden-, Fliesenlegerinnen und Fliesenleger, aber auch Stuckateurinnen und Stuckateure sowie Glaserinnen und Glaser zusammengefasst. Berufe in der Nahrungsmittelverarbeitung (Bäckerinnen und Bäcker, Konditorinnen und Konditoren, Fleischerinnen und Fleischer, Molkereifachkräfte) schließen sich mit einer Unfallquote von 71 an. Bei Bedienern mobiler Anlagen beträgt die Quote 68 Unfälle je 1.000 Vollarbeiter, zu dieser Berufsgruppe gehören Führerinnen und Führer von Erdbewegungs- sowie von mobilen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, genauso wie Kranführerinnen und -führer oder Gabelstaplerfahrerinnen und -fahrer.
Die Lehrkräfte des Primar- und Vorschulbereiches weisen 62 Unfälle je 1.000 Vollarbeiter auf, hierbei muss angemerkt werden, dass die Unfallzahlen dieser Berufsgruppe mit circa 2200 Unfällen im Berichtsjahr vergleichsweise gering sind. Bundeslandspezifisch sind ein großer Teil der Lehrkräfte zudem verbeamtet und somit nicht gesetzlich unfallversichert, und die Zuordnung der Versicherten im Vorschulbereich erfolgt nicht immer eindeutig und nachvollziehbar. Die Berufsgruppe ,,Kinderbetreuerinnen und -betreuer" ist im Vorschulbereich eher einschlägig, hier wurden 11.700 meldepflichtige Unfälle registriert, die Quote beträgt 15,5.
Formerinnen und Former, Schweißerinnen und Schweißer (61), Maschinenmechanikerund -mechanikerinnen (58), Hilfsarbeitskräfte (56), Bedienerinnen und Bediener von Anlagen der Metallerzeugung und -umformung (56), Berufssportlerinnen und Berufssportler sowie Trainerinnen und Trainer (54) sowie Lokomotivführer und -führerinnen (53) gehören ebenfalls zu den stark unfallgefährdeten Berufen.
Zu den Tätigkeiten mit relativ geringem Risiko gehören Büro- und Sekretariatskräfte mit einer Quote von 1,6 Unfällen je 1.000 Vollarbeiter. Führungskräfte, Hochschullehrende und Softwareentwicklerinnen und -entwickler mussten aufgrund der geringen Stichprobengröße von der Auswertung ausgeschlossen werden, dies spricht aber gleichzeitig auch für ein relativ geringes Unfallrisiko dieser Berufsgruppen.
37

Merkmalsbezogene Verteilungen

Abbildung 13Arbeitsunfälle (Unfallart 1 bis 4) abhängig Beschäftigter je 1.000 Vollarbeiter nach Berufsuntergruppen (Auswahl)
0
711 Baukonstruktions- und verwandte Berufe 961 Abfallentsorgung
712 Ausbaufachkräfte und verwandte Berufe 751 Berufe in der Nahrungsmittelverarbeitung, verwandte handwerkliche Fachkräfte
834 Bedienung mobiler Anlagen 234 Lehrkräfte: Primar- und Vorschulbereich 721 Blechkaltverformung, Baumetallverformung, Formung (für Metallguss), Schweißung, verwandte Berufe 723 Maschinenmechanik, Maschinenschlosserei
962 Sonstige Hilfsarbeitskräfte 812 Bedienerinnen und Bediener von Anlagen der Metallerzeugung, -umformung, -veredlung
342 Fachkräfte: Sport, Fitness 831 Lokomotivführung, verwandte Berufe

20 40 60 80 100 120 140 Mittelwert aller Berufe

Ein leicht anderes Bild ergibt sich bei Betrachtung der besonders schweren Unfälle, für die im Berichtsjahr durch die UV-Träger eine Unfallrente zuerkannt wurde. Dazu wurden Quoten der neuen Unfallrenten je 1.000 Vollarbeiter gebildet (Abbildung 14). Die Quote für die Arbeitsunfälle der abhängig Beschäftigten insgesamt liegt bei 0,32. Das höchste Risiko haben mit Abstand die Fachkräfte für Sport und Fitness, zu denen auch Berufssportlerinnen und -sportler zählen, mit 4,8 neuen Arbeitsunfallrenten auf 1.000 Vollarbeiter. Die weitere Verteilung der neuen Unfallrenten ähnelt der Quote der meldepflichtigen Unfälle, da vor allem auch in Bauberufen besonders schwere Unfälle geschehen, die Unfallrenten zur Folge haben. Die Fahrer und Fahrerinnen schwerer Lastkraftwagen und Busse treten ­ gegenüber den meldepflichtigen Unfällen ­ neu hinzu (1,4) ­ die Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle liegt für diese Berufsgruppe mit 49 zwar auch schon über dem Durchschnitt, die hohe Quote der Unfallrenten zeigt darüber hinaus, dass diese Berufe zudem häufig von besonders schwerwiegenden Unfällen betroffen sind.

Abbildung 14Arbeitsunfallrenten (Unfallart 1 bis 4) abhängig Beschäftigter je 1.000 Vollarbeiter nach Berufsuntergruppen (Auswahl)

0

1

2

3

4

5

342 Fachkrä e, Sport u. Fitness 711 Baukonstruktions- und verwandte Berufe 712 Ausbaufachkrä e und verwandte Berufe
834 Bedienung mobiler Anlagen 833 Fahren schwerer Lastkra wagen/Busse
831 Lokomotivführung, verwandte Berufe 961 Abfallentsorgung
962 Sonstige Hilfsarbeitskrä e 931 Hilfsarbeiten, Bergbau/Bau

Mittelwert aller Berufe 38

Merkmalsbezogene Verteilungen

7 Alter und Auszubildende
Die Verteilung der meldepflichtigen Arbeitsunfälle nach Alter wurde bereits in Abbildung 2 in Zusammenhang mit den tödlichen Unfällen grafisch dargestellt, in Tabelle 17 werden die absoluten Werte hierzu dokumentiert.
Die Anzahl der meldepflichtigen Unfälle erreichte im Berichtsjahr in den unteren Altersklassen, wo auch die Mehrzahl der Berufsanfänger einzuordnen ist, ein erstes Maximum. Die Anteile je Altersgruppe gehen im Bereich der 30- bis 44-Jährigen leicht zurück, um dann nochmals bei den 50- bis 54-Jährigen einen zweiten Höhepunkt zu erreichen.
Bei den neuen Unfallrenten haben die Altersjahrgänge der 55- bis 59-Jährigen die höchsten Fallzahlen, im Berichtsjahr wurden 2.150 neue Unfallrenten bewilligt.

Tabelle 17Verteilung der Arbeitsunfälle im Betrieb nach Altersgruppen (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Altersklasse

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

bis 19 Jahre 20 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 30 Jahre 30 bis unter 35 Jahre 35 bis unter 40 Jahre 40 bis unter 45 Jahre 45 bis unter 50 Jahre 50 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 60 Jahre 60 bis unter 65 Jahre 65 Jahre und älter keine Angabe Gesamt

29.867 4,3 82.440 12,0 73.283 10,6 73.658 10,7 66.292 9,6 67.105 9,7 68.173 9,9 84.350 12,2 82.800 12,0 51.334 7,4
9.817 1,4 539 0,1
689.656 100,0

149 1,3 529 4,7 670 5,9 688 6,1 790 7,0 899 7,9 1.271 11,2 1.894 16,7 2.150 18,9 1.606 14,1 704 6,2
0 0,0 11.350 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

1 0,4 17 7,3 14 6,0 17 7,3 20 8,6 19 8,2 24 10,3 41 17,6 36 15,5 26 11,2 18 7,7
0 0,0 233 100,0

39

Merkmalsbezogene Verteilungen

Besondere Aufmerksamkeit in der Prävention gilt den Auszubildenden, denn bei diesen werden im Hinblick auf die Arbeitssicherheit die Grundlagen für das spätere Berufsleben gelegt. Tabelle 18 zeigt die Verteilung der meldepflichtigen Unfälle, neuen Unfallrenten und der tödlichen Unfälle nach dem Alter der Berufsanfängerinnen und -anfänger.
Insgesamt werden im Berichtsjahr für Auszubildende rund 31.200 meldepflichtige Arbeitsunfälle im Betrieb ausgewiesen, in der Altersklasse der unter 20-Jährigen treten rund 13.300 Unfälle auf. Bei den 20- bis 24-Jährigen ergeben sich etwa 13.600 Unfälle. In den älteren Altersklassen spielen Auszubildende nur eine untergeordnete Rolle, daher ist der Anteil dieser Altersklassen am Unfallgeschehen deutlich geringer. Von 149 neuen Unfallrenten (vgl. Tabelle 17) entfallen 108 auf die Gruppe der Auszubildenden, acht Auszubildende verloren bei tödlichen Arbeitsunfällen ihr Leben.

Tabelle 18Verteilung der Arbeitsunfälle im Betrieb nach Alter bei Auszubildenden

Altersklasse

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

bis 19 Jahre 20 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 30 Jahre 30 Jahre und älter keine Angabe Gesamt

13.290 42,5 13.623 43,6
2.605 8,3 1.702 5,4
28 0,1 31.248 100,0

42 38,9 40 37,0
9 8,3 17 15,7
0 0,0 108 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

1 12,5 5 62,5 0 0,0 2 25,0 0 0,0 8 100,0

40

Merkmalsbezogene Verteilungen

Eine Gegenüberstellung der Altersverteilung der Unfälle mit der Altersverteilung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten auf Basis der Statistik der Bundesagentur für Arbeit4 zeigt, dass die Unfallquoten der jüngeren Beschäftigten deutlich über denen der älteren liegen (Abbildung 15). Für die 30- bis unter 65-Jährigen liegen die Unfallquoten etwa auf gleicher Höhe. Bei der Interpretation ist allerdings zu beachten, dass die durchschnittliche Arbeitszeit für die Berechnung der Unfallquoten hier unberücksichtigt bleibt. Die Angaben über die Altersstruktur der Beschäftigten stammen aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit . Bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die 65 Jahre und älter sind, liegen die Unfallquoten deutlich niedriger, weil hier deutlich häufiger Teilzeittätigkeiten mit entsprechend geringerer Expositionszeit gegenüber den Arbeitsrisiken ausgeübt werden.
Im Fünfjahresvergleich zeigt sich insgesamt eine Tendenz zu geringeren Unfallquoten, wobei das Unfallrisiko im Pandemiejahr 2020 noch einmal deutlich abnimmt. Über alle Altersgruppen hinweg lag die Unfallquote 2020 bei 17,0 meldepflichtigen Arbeitsunfällen im Betrieb je 1.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Im Jahr 2016 lag diese Quote noch bei 19,9 ­ in fünf Jahren ist die Quote um 14,9 Prozent zurückgegangen ­ in 2019 betrug der Rückgang über fünf Jahre noch 5,1 Prozent.

Abbildung 15Zeitreihe der Arbeitsunfälle im Betrieb je 1.000 Beschäftigte nach Altersgruppen
Unfälle je 1.000 Beschäftigte 30

25

20

15

10

5

0

bis 19 20­24 25­29 30­34 35­39 40­44 45­49 50­54 55­59 60­64 65 Jahre

Jahre

und älter

2016 2017 2018 2019 2020

4 Bundesagentur für Arbeit: Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen (Zeitreihe Quartalszahlen Juni 1999 ­ September 2020); Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte. Stichtag jeweils 30.06. Die gebildeten Quoten berücksichtigen nicht, dass einige Beschäftigte bei einem anderen Unfallversicherungsträger (SVLFG) außerhalb der DGUV versichert sind.
41

Merkmalsbezogene Verteilungen

Ein völlig anderes Bild liefern die Quoten für die Arbeitsunfallrenten im Betrieb je 1.000 Beschäftigte (Abbildung 16). Je älter die Beschäftigten sind, desto höher ist das Risiko, bei einem Arbeitsunfall so schwer verletzt zu werden, dass in der Folge eine Rente aufgrund der verminderten Erwerbsfähigkeit zuerkannt wird. Bei den jüngeren Unfallopfern sind die Unfallfolgen deutlich seltener so schwerwiegend. Dadurch, dass die Verfahren für eine Zuerkennung einer Rente oft nicht im Jahr des Unfalls abgeschlossen werden und demnach den Unfällen zeitlich nachfolgen, wirkt sich die Covid-19-Pandemie hier noch nicht so stark aus.
Im Fünfjahresvergleich sank die Quote über alle Altersgruppen seit 2016 um 10,2 Prozent. Besonders stark ist der Rückgang bei den 40- bis 44-Jährigen. Bei den 25- bis 29-Jährigen ist die Quote im letzten Jahr leicht angestiegen, ebenso wie bei den über 65-Jährigen. Beachtlich ist ­ vor allem auch in Relation zur Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ­ die generelle hohe Quote bei den über 65-Jährigen.

Abbildung 16Zeitreihe der Arbeitsunfallrenten im Betrieb je 1.000 Beschäftigte nach Altersgruppen

neue Unfallrenten je 1.000 Beschä igte 0,7

0,6

0,5

0,4

0,3

0,2

0,1

0

bis 19 20­24 25­29 30­34 35­39 40­44 45­49 50­54 55­59 60­64 65 Jahre

Jahre

und älter

2016 2017 2018 2019 2020

42

Merkmalsbezogene Verteilungen

8 Geschlecht
Bei der Analyse aller meldepflichtigen Unfälle (Unfallarten 1 bis 6) nach Geschlecht ergibt sich insgesamt ein Geschlechterverhältnis männlich ­ weiblich von 70 zu 30 (Tabelle 19). Dieses verschiebt sich bei den Todesfällen sogar noch weiter zu männlichen Unfallopfern hin.

Tabelle 19Verteilung aller meldepflichtigen Unfälle, neuen Unfallrenten und tödlichen Unfälle (Unfallart 1 bis 6) nach Geschlecht (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Geschlecht

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

männlich

601.683 69,7

weiblich

261.752 30,3

Gesamt*)

863.734 100,0

*) einschließlich divers, unbestimmt und keine Angabe

11.891 71,9 4.653 28,1
16.544 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

468 86,0 76 14,0
544 100,0

Unterscheidet man das Unfallgeschehen zusätzlich nach dem Merkmal Unfallart, ergeben sich interessante geschlechtsspezifische Unterschiede. Während der Verlauf bei den Arbeitsunfällen bei einer betrieblichen Tätigkeit (Unfallart 1, Tabelle 20) noch weitgehend der Gesamtverteilung folgt und sich der Anteil der männlichen Unfallopfer zu den neuen Unfallrenten und Todesfällen hin weiter verstärkt, kehrt sich das Geschlechterverhältnis bei den Wegeunfällen ohne Straßenverkehrsbeteiligung (Unfallart 5, Tabelle 21) um. Dies gilt sowohl für die meldepflichtigen Unfälle als auch für die neuen Unfallrenten. Lediglich bei den Todesfällen bleiben die Männer deutlich in der Überzahl.

Tabelle 20Verteilung der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Betrieb, neuen Unfallrenten und tödlichen Unfälle (Unfallart 1) nach Geschlecht (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Geschlecht

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

männlich

513.128 74,4

weiblich

176.310 25,6

Gesamt*)

689.656 100,0

*) einschließlich divers, unbestimmt und keine Angabe

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

8.908 78,5

2.442 21,5

11.350 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

220 94,4

13 5,6

233 100,0

43

Merkmalsbezogene Verteilungen

Tabelle 21Verteilung der meldepflichtigen Wegeunfälle ohne Straßenverkehrs beteiligung (Unfallart 5) nach Geschlecht (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Geschlecht

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

männlich

21.857 41,8

weiblich

30.467 58,2

Gesamt *)

52.341 100,0

*) einschließlich divers, unbestimmt und keine Angabe

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

540 40,3

801 59,7

1.341 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

13 86,7

2 13,3

15 100,0

Die Verschiebung der Anteile zwischen Arbeits- und Wegeunfällen lässt sich zum Teil aus der unterschiedlichen Verteilung von Teilzeittätigkeiten zwischen den Geschlechtern erklären. Wenn weibliche Versicherte in höherem Maße Teilzeitbeschäftigungen nachgehen, bedeutet dies geringere Expositionszeiten gegenüber den Gefahren am Arbeitsplatz. Die Wegstrecken von und zur Arbeit sind davon jedoch nicht betroffen, wenn sich die Arbeitszeit bei Männern und Frauen gleichermaßen über die Wochentage gliedert. Für Wegeunfälle ist es also nachrangig, ob es sich um eine Vollzeittätigkeit oder eine Teilzeitarbeit handelt.
Inwieweit die Witterung Einfluss auf das Unfallgeschehen nimmt, zeigt eine genauere Analyse des Unfallhergangs. Bei der Betrachtung der Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle in den Berichtsjahren 2017 bis 2020 ist auffällig, dass es deutliche saisonale Unterschiede gibt. Insbesondere die Unfallzahlen in den Wintermonaten des 1. und 4. Quartals, in denen mit Frost und Glätte zu rechnen ist, sind deutlich erhöht. Dabei ist für Frauen ein höherer Anteil an den Wegeunfällen als für Männer zu beobachten. Weitergehende Analysen zu den Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen sind im Abschnitt zum themenbezogenen Schwerpunkt ab Seite 61 beschrieben.

Tabelle 22Verteilung der meldepflichtigen Wegeunfälle 2017 bis 2020 ohne Straßenverkehrsbeteiligung (Unfallart 5) mit der Abweichung vom normalen (unfallfreien) Verlauf durch Stolpern, Rutsch oder Sturz; nach dem Geschlecht und der Jahreszeit (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal

männlich

27.782

43,2%

10.483

16,3%

11.129

17,3%

14.992

23,3%

weiblich

43.938

41,0%

17.509

16,3%

19.191

17,9%

26.553

24,8%

44

Merkmalsbezogene Verteilungen

9 Staatsangehörigkeit
Eine Aufgliederung der Unfälle nach der Staatsangehörigkeit gibt Aufschluss über den Anteil der von ausländischen Versicherten angezeigten Unfälle. Ein Hinweis auf eine doppelte Staatsbürgerschaft oder auf einen Migrationshintergrund kann aus den Unfallzahlen wegen fehlender Informationen nicht abgeleitet werden. Der Ausländeranteil liegt für die meldepflichtigen Unfälle im Berichtsjahr bei 5,4 Prozent. In 1,7 Prozent der Unfälle war eine Zuordnung der Staatsangehörigkeit wegen fehlender Angaben nicht möglich. Der Anteil der Unfallopfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit ist bei den neuen Unfallrenten und vor allem bei den Todesfällen höher als bei den meldepflichtigen Unfällen (Tabelle 23).

Tabelle 23Verteilung der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Betrieb, der neuen Unfallrenten und der tödlichen Unfälle (Unfallart 1) nach Staatsangehörigkeit (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Staatsangehörigkeit
deutsch andere ohne Angabe Gesamt

Meldepflichtige Unfälle Neue Unfallrenten

Anzahl

%

Anzahl

%

641.066 93,0 36.941 5,4 11.649 1,7
689.656 100,0

10.518 92,7 754 6,6 78 0,7
11.350 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

195 83,7 38 16,3 0 0,0
233 100,0

45

Merkmalsbezogene Verteilungen

In Abbildung 17 sind die absoluten Unfallzahlen der ausländischen Versicherten wiedergegeben. Von allen ausländischen Versicherten haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit türkischer Staatsangehörigkeit die meisten meldepflichtigen Unfälle. Dies entspricht auch ihrem Anteil an den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ausländerinnen und Ausländern. Nach der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit sind türkische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die stärkste nicht-deutsche Versichertengruppe. Nach absoluten Unfallzahlen folgen Versicherte aus Polen und Rumänien sowie aus einer Vielzahl anderer europäischer Staaten.

Abbildung 17Verteilung der Arbeitsunfälle im Betrieb (Unfallart 1) von ausländischen Versicherten nach Staatsangehörigkeit (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

absolut

0

2.000

4.000

6.000

Bosnien-Herzegowina

962

Bulgarien

857

Frankreich

578

Griechenland

1.157

Italien

2.642

Kroatien

1.479

Polen

4.384

Portugal

699

8.000

10.000

Rumänien

Russland und ehem. Staaten der UdSSR ohne ...

659

3.648

Serbien, Montenegro, Kosovo Spanien
Tschechien, Slowakei Türkei

1.934 319
954

7.440

Ungarn Sonstiges Europa

915 2.258

Afrika Nord- und Südamerika

1.551 507

Sonstiges Asien, Australien u. Ozeanien

3.998

46

Merkmalsbezogene Verteilungen

Auch die beruflichen Einsatzbereiche, bei denen Ausländer und Ausländerinnen verunfallen, unterscheiden sich von denen deutscher Staatsangehöriger. Allgemein lässt sich sagen, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland einen Arbeitsunfall erleiden, öfter in Berufsfeldern mit niedrigerer Qualifikation arbeiten. Insbesondere sind hier Reinigungs- und Entsorgungsaufgaben, Hilfsarbeiten in der Fertigung und auf dem Bau, Küchendienste sowie Transport- und Lagerarbeiten zu nennen. Eine Verteilung der Wirtschaftszweige zeigt Tabelle 24. Durch die Gegenüberstellung deutscher und ausländischer Versicherter wird der Anteil der Unfälle ausländischer Versicherter an allen meldepflichtigen Unfällen im Wirtschaftszweig ablesbar.

Tabelle 24Verteilung der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Betrieb (Unfallart 1) nach Staatsangehörigkeit und Wirtschaftszweig (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Staatsangehörigkeit

deutsch

Wirtschaftszweig

Anzahl

%

Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften

21.365 3,3

Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau

12.872 2,0

Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln

26.048 4,1

Gastronomie

13.351 2,1

Baugewerbe

102.264 16,0

Herstellung von Metallerzeugnissen

41.007 6,4

Maschinenbau

20.943 3,3

Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)

48.123 7,5

Andere Wirtschaftszweige

355.093 55,4

Gesamt

641.066 100,0

*) ohne Berücksichtigung von Fällen ohne Angabe der Staatsangehörigkeit

andere

Anzahl

%

Anteil ausländischer Ver sicherter*) an den meldepflichtigen Arbeitsunfällen
im Wirtschaftszweig
%

3.276 8,9

13,3

1.983 5,4

13,0

3.538 9,6

11,9

1.629 4,4

10,7

9.657 26,1

8,3

2.180 5,9

4,9

916 2,5

4,1

1.906 5,2

3,8

11.854 32,1

3,2

36.941 100,0

5,4

47

Merkmalsbezogene Verteilungen

10 Unfallzeitpunkt (Monat, Wochentag, Unfallstunde)
Die Kenntnis von Expositionszeiten, d. h. Zeiten, in denen Versicherte dem Risiko eines Unfalls ausgesetzt sind, ist wegen fehlender Bezugsparameter nur unzulänglich. Trotzdem geben die nachfolgenden Übersichten zumindest dahingehend Auskunft, zu welchen Zeiten Unfälle gehäuft aufgetreten sind. In Tabelle 25 ist hierzu die Verteilung der Unfälle im Jahresverlauf nach Monaten für die Arbeitsunfälle im Betrieb dargestellt. In Tabelle 26 erfolgt die gleiche Darstellung für die Wegeunfälle.

Tabelle 25Verteilung der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Betrieb (Unfallart 1) nach Monat (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Unfallmonat Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

Januar

64.162

9,3

Februar März

62.188

9,0

58.227

8,4

April

43.328

6,3

Mai

49.108

7,1

Juni

57.150

8,3

Juli August

62.594

9,1

59.319

8,6

September

64.065

9,3

Oktober

63.776

9,2

November

58.663

8,5

Dezember

47.077

6,8

Gesamt

689.656

100,0

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

1.000 944 972 931 943 923 995 920 955 978 976 813
11.350

8,8 8,3 8,6 8,2 8,3 8,1 8,8 8,1 8,4 8,6 8,6 7,2 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

21

9,0

12

5,2

21

9,0

17

7,3

18

7,7

19

8,2

22

9,4

26

11,2

17

7,3

25

10,7

19

8,2

16

6,9

233

100,0

48

Merkmalsbezogene Verteilungen

Tabelle 26Verteilung der meldepflichtigen Wegeunfälle (Unfallart 5 und 6) nach Monat (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Unfallmonat Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Gesamt

18.778 15.263 10.295
7.649 9.385 11.170 12.619 12.003 13.762 14.211 11.964 11.531 148.631

12,6 10,3
6,9 5,1 6,3 7,5 8,5 8,1 9,3 9,6 8,0 7,8 100,0

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

485 350 295 285 282 356 393 319 388 374 353 339 4.219

11,5 8,3 7,0 6,8 6,7 8,4 9,3 7,6 9,2 8,9 8,4 8,0
100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

19

8,3

29

12,6

15

6,5

15

6,5

21

9,1

14

6,1

23

10,0

17

7,4

23

10,0

18

7,8

19

8,3

17

7,4

230

100,0

Vor allem zwei Faktoren haben auf die Höhe der Unfallzahlen in den einzelnen Monaten Einfluss: Bei den Arbeitsunfällen im Betrieb gilt zu berücksichtigen, dass bestimmte Monate geringere Expositionszeiten haben ­ bedingt zum Beispiel durch verstärkte Urlaubszeiten. Bei den Wegeunfällen ist es insbesondere die Witterung, welche das Unfallgeschehen beeinflusst. Dies sieht man besonders deutlich an den Wintermonaten Januar und Februar, die in der Regel durch verstärkte Eis- und Schneeglätte gekennzeichnet sind. Der starke Rückgang der Arbeits- und Wegeunfälle im April und Mai 2020 ist eine Folge der Covid-19-Pandemie in Deutschland.
Die Verteilung der Unfälle nach Wochentagen zeigt für den Zeitraum Montag bis Donnerstag ein relativ homogenes Bild mit leicht abfallender Tendenz (Tabelle 27). Zum Wochenende hin sinken die Unfallzahlen dann deutlich ab. Aufgrund der geringeren Beschäftigungszeiten am Freitag, insbesondere aber am Samstag und Sonntag, liegen erwartungsgemäß die absoluten Unfallzahlen hier am niedrigsten. Die Wegeunfälle zeigen einen ähnlichen Verlauf (Tabelle 28).

49

Merkmalsbezogene Verteilungen

Tabelle 27Verteilung der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Betrieb (Unfallart 1) nach Wochentag (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Wochentag

Meldepflichtige Unfälle Neue Unfallrenten

Anzahl

%

Anzahl

%

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Gesamt*) *) inklusive keine Angabe

144.572 134.903 133.879 123.052 102.617
34.028 16.582 689.656

21,0 19,6 19,4 17,8 14,9
4,9 2,4 100,0

2.185 2.013 2.114 1.955 1.850
820 413 11.350

19,3 17,7 18,6 17,2 16,3
7,2 3,6 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

39 16,7

46 19,7

50 21,5

41 17,6

30 12,9

17

7,3

10

4,3

233 100,0

Tabelle 28Verteilung der meldepflichtigen Wegeunfälle (Unfallart 5 und 6) nach Wochentag (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Wochentag

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

Montag

30.944 20,8

Dienstag

29.840 20,1

Mittwoch Donnerstag

28.173 19,0 27.957 18,8

Freitag

22.714 15,3

Samstag

5.861 3,9

Sonntag Gesamt*)

3.142 2,1 148.631 100,0

*) inklusive keine Angabe

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

834 19,8 817 19,4 756 17,9 800 19,0 692 16,4 203 4,8 117 2,8 4.219 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

46 20,0 50 21,7 36 15,7 44 19,1 32 13,9 13 5,7
9 3,9 230 100,0

50

Merkmalsbezogene Verteilungen

Bei Differenzierung nach der Unfallstunde verteilen sich die Arbeitsunfälle auf die verbreiteten Kernarbeitszeiten von 800 bis 1600 Uhr, wobei der Schwerpunkt ganz eindeutig
vormittags zu verzeichnen ist. Die Mehrzahl der Wegeunfälle ereignet sich in den Morgenstunden zwischen 600 und 800 Uhr.

Abbildung 18Verteilung der meldepflichtigen Unfälle nach Unfallstunde (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

absolut 90.000

80.000

70.000

60.000

50.000

40.000

30.000

20.000

10.000

0 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
Unfallstunde

Arbeitsunfälle im Betrieb

Wegeunfälle

51

Merkmalsbezogene Verteilungen
11 Unfalldiagnose ­ verletzter Körperteil, Art der Verletzung
Eine wichtige Information zum Unfallgeschehen stellt die Kenntnis der Verletzungen des Unfallopfers dar. Dabei ist zum einen der verletzte Körperteil von Interesse. Zum anderen gibt die Art der Verletzung Hinweise auf deren Schwere. Im Rahmen der Unfallstatistik werden jeweils die schwerste Verletzung beziehungsweise der am schwersten betroffene Ort der Körperschädigung dokumentiert. Dies führt zu einer eingeschränkten Information, wenn multiple Verletzungen vorliegen. Die Unfallanzeige kann somit nur eine Momentaufnahme des Unfalls wiedergeben. In den folgenden Analysen werden die Erst-Diagnosen weiter aufgeschlüsselt. Auch wenn damit nur grobe Angaben gemacht werden können, lassen sich trotzdem unterschiedliche Schweregrade differenzieren. So ist zum Beispiel eine Prellung in der Regel als leichtere Verletzung einzuschätzen als eine Fraktur. Weitergehende Informationen lassen sich bei den neuen Unfallrenten ermitteln, wo im Bedarfsfall bis zu vier Diagnosen dokumentiert werden können. Ergänzend geben die Merkmale Verletzungsfolge und Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) Aufschluss über den Verlauf eines Unfalles. Diese Informationen werden ab Seite 56 in Abschnitt 12 ,,Neue Unfallrenten" näher erläutert.
11.1 Verletzter Körperteil
Bei Arbeitsunfällen kommt es vor allem an den Extremitäten häufig zu Verletzungen. Dabei sind die oberen Extremitäten (Hand, Unter- und Oberarm) stärker betroffen als die unteren (Fuß, Fußknöchel, Kniegelenk, Unter- und Oberschenkel). Nicht zu vernachlässigen sind Kopfverletzungen mit einem Anteil von immerhin noch 7,6 Prozent. Handverletzungen machen zwar ein Drittel aller Verletzungen aus, allerdings sind hier die Verletzungsfolgen nicht so gravierend, wie ein Blick auf die neuen Unfallrenten, mit einem Anteil von 9,6 Prozent, zeigt. Dagegen führen Verletzungen im Bereich Hals oder Wirbelsäule, an Schulter und Oberarm sowie am Kniegelenk zu einem deutlich stärkeren Anteil von neuen Verrentungen.
Von allen Todesfällen wird der Kopf mit 94 Fällen am häufigsten als verletzte Körperregion genannt. Bezogen auf die Anzahl der meldepflichtigen Unfälle ergeben sich hier 1,8 Todesfälle je 1.000 meldepflichtiger Unfälle. Bei Verletzungen des Rumpfs (Brustkorb, Bauch und seiner Organe) liegt der Anteil bei rund 1,4 Todesfällen je 1.000 meldepflichtiger Unfälle. Nur bei Unfällen mit multiplen Verletzungsstrukturen (gesamter Mensch) liegt die Quote mit 9,5 Todesfällen je tausend meldepflichtiger Unfälle noch deutlich höher. Der Durchschnitt über alle Unfälle beträgt 0,34 Todesfälle je tausend meldepflichtiger Unfälle.
52

Merkmalsbezogene Verteilungen

Tabelle 29Verteilung der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Betrieb (Unfallart 1) nach verletztem Körperteil (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Verletzter Körperteil
Kopf darunter: Augenverletzungen
Hals, Wirbelsäule Brustkorb, -organe, Rücken Bauch, -organe, Becken Schulter, Oberarm, Ellenbogen Unterarm, Handgelenk, -wurzel Hand Hüftgelenk, Oberschenkel, Kniescheibe Kniegelenk, Unterschenkel Knöchel, Fuß
darunter oberes Sprunggelenk Gesamter Mensch Keine Angabe Gesamt

Meldepflichtige Unfälle Neue Unfallrenten

Anzahl

%

Anzahl

%

52.123 7,6 13.344 1,9

28.801 4,2

27.750 4,0

5.560 0,8

47.698 6,9

50.276 7,3

232.462 33,7

19.451 2,8

81.245 11,8

129.731 76.633

18,8 11,1

7.345 1,1

7.214 1,0

689.656 100,0

767 6,8 213 1,9 874 7,7 263 2,3 133 1,2 1.940 17,1 1.401 12,3 1.084 9,6 907 8,0 1.766 15,6 1.886 16,6 908 8,0 316 2,8
13 0,1 11.350 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

94 40,3 1 0,4
11 4,7 40 17,2
6 2,6 0 0,0 0 0,0 2 0,9 6 2,6 4 1,7 0 0,0 0 0,0 70 30,0 0 0,0 233 100,0

Hand, Handwurzel
Verletzungen an der Hand lassen sich zu 20 Prozent dem Daumen beziehungsweise 18 Prozent dem Zeigefinger zuordnen. Auf den Mittelfinger entfallen noch 13 Prozent. Die restlichen Unfälle betreffen weitere einzelne Finger oder die gesamte Hand.
Fuß
Im Fußbereich sind an erster Stelle Verletzungen des Sprunggelenkes (59 Prozent) zu nennen. Kommt es nur zu einer Distorsion (Zerrung, Verstauchung etc.) oder Commotio (Oberflächenprellung), kann die Verletzung in der Regel normal ausheilen, ohne dass sie später noch zur Feststellung einer Unfallrente führt.
Auch bei den neuen Unfallrenten, die nach Fußverletzungen gewährt werden, führen Verletzungen des oberen Sprunggelenkes und seiner Bänder (48 Prozent) die Statistik an, gefolgt von den Fersenbeinverletzungen (29 Prozent).
Knie, Unterschenkel
Im Körpersegment Knie und Unterschenkel ist vor allem das Kniegelenk (68 Prozent) als Verletzungsort betroffen, 27 Prozent entfallen auf den Unterschenkel. Die Unfälle zeigen ein ähnliches Muster wie bei den Sprunggelenksverletzungen. Auch hier sind Oberflächenprellungen, Zerrungen und Verstauchungen die häufigsten Verletzungen bei den meldepflichtigen Unfällen.
53

Merkmalsbezogene Verteilungen

Kopf
Bei Arbeitsunfällen mit Verletzungen in der Kopfregion dominieren insbesondere solche im unmittelbaren Gesichtsfeld ­ davon allein Augen, Jochbein, Nase zusammen mit 31 Prozent. Die Verletzungen entstehen dabei in erster Linie dadurch, dass sich das Unfallopfer durch seine eigene Fortbewegung den Kopf an etwas stößt oder aber von einem sich bewegenden Gegenstand getroffen wird.

11.2 Art der Verletzung
Unter dem Merkmal ,,Art der Verletzung" bildet die Gruppe der Zerreißungen einen deutlichen Schwerpunkt im Unfallgeschehen, dabei wird ein breites Spektrum von Einzelverletzungen beschrieben. In der leichtesten Variante handelt es sich um oberflächliche Verletzungen der Haut. Je nach Ausprägung wird bei den schweren Verletzungen zwischen teilweisen oder vollständigen Zerreißungen (Rupturen) unterschieden. Zu nennen sind hier vor allem Bänderrisse, weitere Formen sind schwere Weichteilverletzungen (Zerfetzungen), Gelenkssprengungen oder das Eindringen von Fremdkörpern in tiefere Gewebs-, und/oder Körperpartien. Insgesamt beträgt der Anteil der Zerreißungen 33,5 Prozent. In der Mehrzahl dieser Unfälle liegen oberflächliche Verletzungen vor ­ zum Beispiel Abschürfungen (Exkoriationen), aber auch Schnitt-, Stich- und Risswunden beziehungsweise Riss-Quetsch-Wunden. Die oberflächlichen Zerreißungen werden wegen ihres Umfangs in Tabelle 30 als eigenständiger Unterpunkt ausgewiesen.

Tabelle 30Verteilung der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Betrieb (Unfallart 1) nach Art der Verletzung (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Art der Verletzung

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

Wunde, Zerreißung darunter: oberflächliche Zerreißung
Erschütterung, Oberflächenprellung (Dis-)Torsion Geschlossene Fraktur Quetschung (Contusio) Verbrennungen, Erfrierungen, Verätzungen, Strom etc. Nicht näher bez. Verletzungsart Infektion, Vergiftung, Schock etc. Offene Fraktur Luxation Gesamt

231.042 33,5 139.237 20,2 169.880 24,6 130.600 18,9
78.995 11,5 32.451 4,7 17.518 2,5 11.621 1,7
7.618 1,1 5.213 0,8 4.717 0,7 689.656 100,0

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

2.698 23,8 151 1,3 248 2,2 358 3,2
6.244 55,0 368 3,2 106 0,9 109 1,0 262 2,3 598 5,3 359 3,2
11.350 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

37 15,9 4 1,7 3 1,3 1 0,4
37 15,9 106 45,5
9 3,9 0 0,0 18 7,7 22 9,4 0 0,0 233 100,0

54

Merkmalsbezogene Verteilungen
Bei der Diagnose Commotio (Erschütterung, Oberflächenprellung) handelt es sich überwiegend um Oberflächenprellungen von Haut, Unterhaut, Weichteilgewebe oder Gelenken. Viele der Prellungen entfallen auf die Arme und Beine, wobei hier insbesondere das Knie betroffen ist, gefolgt von der Gehirnerschütterung (Commotio cerebri) mit 11,7 Prozent. An dritter Stelle sind die Brustkorb-/Rippenprellungen mit rund 10 Prozent zu nennen.
Der Anteil der Quetschungen (Contusio), d. h. Verletzungen mit schweren Schädigungen tiefer gelegener Strukturen/Organe, spielt von der Fallzahl her bei den meldepflichtigen Unfällen mit 4,7 Prozent nur eine untergeordnete Rolle. Hauptsächlich betroffen von Quetschungen sind Hände (56 Prozent) und Füße (16 Prozent).
Bei den neuen Unfallrenten liegt nur in 3,2 Prozent aller Verletzungen eine Quetschung vor. Hierbei handelt es sich vor allem um Kopfverletzungen wie eine Gehirnprellung (Contusio cerebri) oder bleibende Schäden an den Händen. Bei den Todesfällen zeigt sich erwartungsgemäß aufgrund der Schwere dieser Verletzungsgruppe ein völlig anderes Bild: 45,5 Prozent der tödlichen Unfälle lassen sich auf eine Quetschung zurückführen. Häufig wird hierbei der Kopf (43 Prozent) als das am schwersten verletzte Körperteil genannt. In weiteren 42 Prozent der Fälle werden aufgrund multipler Verletzungen (gesamter Mensch) keine genaueren Angaben zum Körperteil gemacht, 10 Prozent sind dem oberen Rumpf (Brustkorb, -organe) zuzuordnen. Bei diesen Zahlen ist zu berücksichtigen, dass hier immer nur die jeweils schwerste Verletzungsdiagnose ausgewertet wurde, deshalb sind die Verletzungsorte ,,Gesamter Mensch" und ,,Kopf" in einem engen Zusammenhang zu sehen.
Distorsionen sind durch (Ver-)Drehung, Verrenkung, Zerrung, Überdehnung, (Ver-)Stauchung bedingte geschlossene Verletzungen an Gelenken, Gelenkverbindungen, Kapseln, Knorpeln, Bändern und Sehnen. Auch hier werden das obere Sprunggelenk sowie das Kniegelenk als Verletzungsschwerpunkt beschrieben, wobei das Unfallgeschehen in erster Linie aus einer Bewegung des Unfallopfers (Ausgleiten, Stolpern, Hinfallen) abzuleiten ist. Nur relativ selten führen diese Unfälle zu einer Unfallrente.
Eine letzte wichtige Diagnosegruppe sind Frakturen. Überwiegend handelt es sich um geschlossene Frakturen. Hiervon betroffen sind vorrangig die Extremitäten, auf die zusammen 84 Prozent der Knochenbrüche entfallen. Die größten Einzelgruppen sind hierbei Frakturen der Finger oder der Hand mit 30 Prozent sowie Frakturen im Fuß- und Zehen-Bereich mit 26 Prozent. Weitere Frakturen verteilen sich insbesondere auf Unterarmknochen (vor allem Ellenschaft und handgelenksnahe Unterarmknochen) und Rippen sowie in Einzelnennungen auf andere Bestandteile der Extremitäten. Bei den neuen Unfallrenten zeigt sich in der Diagnosegruppe der Frakturen eine ähnliche Verteilung wie bei den meldepflichtigen Unfällen. Allerdings führen Handverletzungen deutlich seltener zu einer Unfallrente. Dafür steigt der Anteil der Verunfallten mit Unfallrente bei Verletzungen im Unterschenkelbereich sowie im oberen Sprunggelenk/Fersenbein, im Schultergelenk-/ Oberarmkopfbereich, im Unterarmbereich sowie bei Verletzungen der Wirbelsäule (vor allem Lendenwirbelsäule). Als Unfallursache stehen Stolper-, Rutsch-, und Absturzunfälle im Vordergrund.
55

Merkmalsbezogene Verteilungen
12 Neue Unfallrenten
Bei Unfällen, die so schwer sind, dass vorübergehend oder dauerhaft eine Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt wird, werden weitere Merkmale erhoben, sodass diese Fälle genauer analysiert werden können. Es besteht die Möglichkeit, die Unfallverletzungen differenzierter auszuwerten, da die hierfür notwendigen Informationen aus den Quellen eines medizinisch qualifizierten Personenkreises ­ in der Regel von Ärzten und Ärztinnen ­ stammen. So kann der ,,Verletzte Körperteil" sehr genau lokalisiert werden, und daraus ergeben sich auch präzisere Angaben zur Verletzungsdiagnose. War zum Beispiel bei der Unfallanzeige bei einem Bänderriss im Knie nur die Kennzeichnung als Knieverletzung in Verbindung mit einer Zerreißung möglich, lässt sich bei den neuen Unfallrenten nun diese Verletzung sehr genau als Kreuzbandriss identifizieren. Der Gewährung einer Unfallrente gehen ein umfangreiches Ermittlungsverfahren und umfangreiche Rehabilitationsversuche voraus. Nur bei etwa acht Prozent der im Jahr 2020 festgestellten neuen Unfallrenten fand auch der Unfall im selben Jahr statt. Bei der Mehrzahl der Fälle (40 Prozent) reicht der Unfall in das Jahr 2019 zurück. Circa 89 Prozent der im Berichtsjahr 2020 festgestellten neuen Unfallrenten lassen sich auf den Unfallzeitraum 2016 bis 2020 zurückführen. Im Zeitfenster zwischen Unfallereignis und versicherungsrechtlicher Entscheidung (Verrentung) werden weitere Informationen zu den Verletzungsfolgen gewonnen. Die Verletzungsfolgen sind vorübergehend oder bleibend. Im Idealfall erlischt nach einer erfolgreichen Rehabilitation eine vorübergehend gewährte Rente, weil die Erwerbsfähigkeit wieder voll hergestellt ist. Verletzungsfolgen zeigen sich in Form von Funktionsminderungen (in der Regel vorübergehend), Funktionsstörungen (in der Regel bleibend), Funktionsverlusten (zum Beispiel Seh-, Riechverlust, Amputation) oder in Form eines entzündlichen Prozesses (zum Beispiel Ekzem, chronische Gelenkentzündung) beziehungsweise in Schmerzzuständen (zum Beispiel Neuralgie).
!
Die Ausführungen und Analysen zu den Verletzungsfolgen neuer Unfallrenten beziehen sich immer auf die schwerste dem Unfall zuzuordnende Verletzung. Jeder neue Unfallrentenfall wird entsprechend nur einmal gezählt.
56

Merkmalsbezogene Verteilungen

Tabelle 31Verteilung der neuen Arbeitsunfallrenten (Unfallart 1) nach schwerster Verletzungsfolge und Geschlecht (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Verletzungsfolge
ohne Folgen Funktionsminderung (i.d.R. vorübergehend)
darunter: Bewegungshemmung Muskelverschmächtigung sonstige Funktionsminderung Funktionsstörung (i.d.R. bleibend) darunter: Posttraum. Reakt. an Gelenken, Muskeln und Bindegewebe Endoprothesen, Implantate Bandlockerung, Bandinsuffizienz Gelenkteilsteife Nerven-/Muskelteillähmung Funktionsverlust darunter: Teilverlust eines Körperteils oder Organs Totalverlust eines Körperteils oder Organs vollständige Gelenkversteifung Verlust des Sehens vollständige Gelenkversteifung in ungünstiger Stellung Verlust des Riechvermögens Querschnittlähmung, vollständig Querschnittlähmung, teilweise Verlust des Hörvermögens apallisches Syndrom Entzündliche Prozesse Schmerzzustände Sonstige (v.a. Psyche) Tod Unbekannt oder nicht zuzuordnen Gesamt

männlich

weiblich

Gesamt

Anzahl % Anzahl % Anzahl %

1.339 11,8

382 3,4 1.721 15,2

5.144 45,3 1.257 11,1 6.401 56,4

4.374 264 203
1.119

38,5 2,3 1,8 9,9

1.076 50 34
200

9,5 5.450 48,0

0,4

314 2,8

0,3

237 2,1

1,8 1.319 11,6

155 1,4 100 0,9 132 1,2
79 0,7 84 0,7 534 4,7

21 0,2 52 0,5
8 0,1 19 0,2 12 0,1 31 0,3

176 1,6 152 1,3 140 1,2
98 0,9 96 0,8 565 5,0

233 82 59 35 22 18 12 16 15 14 43
102 71
241 315 8.908

2,1 0,7 0,5 0,3 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0,4 0,9 0,6 2,1 2,8 78,5

12 2 6 0 1 0 5 1 0 0 6
33 35 12 486 2.442

0,1 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,3 0,3 0,1 4,3 21,5

245 2,2 84 0,7 65 0,6 35 0,3 23 0,2 18 0,2 17 0,1 17 0,1 15 0,1 14 0,1 49 0,4
135 1,2 106 0,9 253 2,2 801 7,1 11.350 100,0

57

Merkmalsbezogene Verteilungen

In mehr als der Hälfte dieser Unfälle kommt es zu einer Ausheilung der Verletzung ohne Folgen beziehungsweise ist die Funktionsminderung vorübergehend. Diese besteht in den meisten Fällen in einer Bewegungshemmung. Geschlechtsspezifische Unterschiede zeigen sich insbesondere in der absoluten Anzahl der Unfallrenten, die bei Männern 3,7-mal höher liegt als bei Frauen. In 18 Fällen wurde eine vollständige Querschnittslähmung festgestellt, in 17 Fällen eine teilweise Querschnittslähmung, hiervon war eine Frau betroffen.
In Fällen mit einer neuen Unfallrente lassen sich die Diagnosen durch eine kombinierte Auswertung des verletzten Körperteils mit der Art der Verletzung wesentlich genauer darstellen als es bei den meldepflichtigen Unfällen möglich ist. Insbesondere bei den Extremitäten findet damit eine detailliertere Abgrenzung statt. So können zum Beispiel der Körperregion "Hand" auch handgelenksnahe Gefäße, Nerven sowie Knochen der Handwurzel (Kahn-, Mondbein und andere Handwurzelknochen) zugeordnet werden. Auch die unteren Extremitäten können differenzierter aufgeschlüsselt werden (Tabelle 32).

Tabelle 32Verteilung der neuen Arbeitsunfallrenten (Unfallart 1) nach schwerster Unfalldiagnose ­ zusammengesetzt aus verletztem Köperteil und Art der Verletzung (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Kombinationsdiagnose
1 Kopf-, Hirnbereich darunter:
1.1 Gehirnerschütterung (Commotio cerebri)
1.2 Schädelprellung (inkl. Weichteilquetschung)
1.3 Gehirnprellung (Contusio cerebri)
1.4 Offene Weichteilverletzung, Kopfschwarte
1.5 Geschlossene Schädelfraktur 1.6 Offene Schädelfraktur 2 Gesichtsbereich
darunter: 2.1 Gesichtsprellung, -quetschung 2.2 Offene Weichteilverletzung
Gesicht 2.3 Gesichtsschädelfraktur 2.4 Zahnschäden 2.5 Augenverätzung

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

462 4,1

25 0,2 81 0,7 98 0,9 20 0,2 123 1,1 42 0,4 305 2,7

28 0,2 135 1,2
86 0,8 1 0,0
16 0,1

Kombinationsdiagnose
3 Hals, Wirbelsäule darunter:
3.1 Wirbelsäulen-Prellung 3.2 Wirbelsäulen-Verstauchung 3.3 Wirbelsäulen-Luxation 3.4 Wirbelsäulen-Fraktur 4 Brustkorb, Rücken
darunter: 4.1 Brustkorb-, Rückenprellung 4.2 Brustkorb-Fraktur 5 Innere Organe
darunter: 5.1 Herz, Brustkorbgefäße,
Speiseröhre 5.2 Lunge, Bronchialsystem 5.3 Bauchwandverletzungen 5.4 Magen-Darmtrakt 5.5 Nieren, harnableitende Organe 5.6 Leber, Galle 5.7 Milz

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

874 7,7

18 0,2 18 0,2
4 0,0 784 6,9
94 0,8

22 0,2 48 0,4 79 0,7

10 0,1
35 0,3 8 0,1 3 0,0 6 0,1 1 0,0 9 0,1

58

Merkmalsbezogene Verteilungen

Kombinationsdiagnose
6 Schulter, Oberarm darunter:
6.1 Schulterprellung 6.2 Schulterluxation 6.3 Schulterzerreißung 6.4 Schulter/Oberarmfraktur 7 Ellenbogen, Unterarm
darunter: 7.1 Prellung Ellenbogen/Unterarm 7.2 Rissverletzung Ellenbogen/
Unterarm 7.3 Geschlossene Fraktur
Ellenbogen/Unterarm 7.4 Offene Fraktur Ellenbogen/
Unterarm 8 Hand
darunter: 8.1 Prellung/Quetschung Hand 8.2 Verstauchung/Verrenkung
Hand, Finger 8.3 Luxation Hand, Finger 8.4 Zerreißung der Hand 8.5 Geschlossene Fraktur Hand 8.6 Offene Fraktur Hand 9 Hüfte, Becken, Oberschenkel
darunter: 9.1 Prellung Hüfte/Becken/
Oberschenkel 9.2 Hüftgelenksluxation 9.3 Rissverletzung Hüfte/
Oberschenkel 9.4 Geschlossene Fraktur Hüfte/
Becken/Oberschenkel 9.5 Offene Fraktur Hüfte/Becken/
Oberschenkel

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

1.730 15,2

32 0,3 173 1,5 474 4,2 863 7,6 1.433 12,6

19 0,2 78 0,7 1.163 10,2 93 0,8 1.386 12,2

75 0,7 18 0,2
26 0,2 448 3,9 315 2,8 113 1,0 858 7,6

14 0,1 4 0,0
35 0,3 758 6,7
26 0,2

Kombinationsdiagnose
10 Knie darunter:
10.1 Knieprellung 10.2 Knieverstauchung 10.3 Knieluxation 10.4 Rissverletzung (Kniebereich) 10.5 Geschlossene Kniefraktur 10.6 Offene Kniefraktur 11 Unterschenkel
darunter: 11.1 Prellung (Unterschenkel) 11.2 Rissverletzung (Unterschenkel) 11.3 Geschlossene Fraktur
(Unterschenkel) 11.4 Offene Fraktur (Unterschenkel) 12 Knöchel, Fuß
darunter: 12.1 Prellung (Knöchel/Fuß) 12.2 Verstauchung/-renkung
(Knöchel/Fuß) 12.3 Rissverletzungen (Knöchel/Fuß) 12.4 Geschlossene Fraktur (Knöchel/
Fuß) 12.5 Offene Fraktur (Knöchel/Fuß) 13 Gesamter Mensch
darunter: 13.1 Großflächige Verbrennungen 13.2 Elektrizitätseinwirkung auf
Gesamtorganismus 13.3 Vergiftung Sonstige Region/unbestimmt Gesamt

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

1.009 8,9

25 0,2 107 0,9
31 0,3 738 6,5
84 0,7 6 0,1
905 8,0

16 0,1 83 0,7 598 5,3
143 1,3 1.886 16,6

34 0,3 115 1,0
165 1,5 1.414 12,5
113 1,0 316 2,8

16 0,1 14 0,1
7 0,1 13 0,1 11.350 100,0

59

Merkmalsbezogene Verteilungen

Eine Maßzahl für den Erfolg der Rehabilitation der Unfallverletzten lässt sich aus der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ableiten. Für die Unfallstatistik wird hierzu die MdE im Dezember des Jahres, in dem die neue Unfallrente bewilligt wurde, erfasst. Die Verteilung der neuen Arbeitsunfallrenten nach verletztem Körperbereich und Höhe der MdE ist in Tabelle 33 dargestellt. Rund 25 Prozent aller neuen Arbeitsunfallrenten (2.792 Fälle) weisen bis zum Jahresende keine Minderung der Erwerbsfähigkeit mehr aus. Bei mehr als der Hälfte der Unfallrenten (5.949 Fälle) wurde eine MdE bis 20 Prozent, in weiteren 1.898 Fällen eine MdE bis zu 45 Prozent zugesprochen. 413 Fälle sind so schwer verletzt, das eine MdE von 50 Prozent oder mehr zuerkannt wurde. Auch die Hinterbliebenen der tödlich unfallverletzten Personen erhalten Leistungen der Gesetz lichen Unfallversicherung (Sterbegeld, Hinterbliebenenrente).

Tabelle 33Verteilung der neuen Arbeitsunfallrenten (Unfallart 1) nach schwerster verletzter Körperregion und Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

schwerste verletzte Körperregion
1 Kopf-, Hirnbereich 2 Gesichtsbereich 3 Hals, Wirbelsäule 4 Brustkorb, Rücken 5 Innere Organe 6 Schulter, Oberarm 7 Ellenbogen, Unterarm 8 Hand 9 Hüfte, Becken, Oberschenkel 10 Knie 11 Unterschenkel 12 Knöchel, Fuß 13 Gesamter Mensch Sonstige Region / unbestimmt Gesamt

keine MdE im Dezember
Anzahl 47 36
167 9
12 364 395 412 178 325 248 527
70 2
2.792

Minderung der Erwebsfähigkeit

bis 20%

25% bis 45%

50% bis 100%

Todesfall

Anzahl

Anzahl

Anzahl

Anzahl

82

122

110

101

134

121

9

5

455

153

86

13

27

21

7

30

26

11

8

22

1.045

290

26

5

775

226

34

3

710

225

35

4

471

157

40

12

614

64

2

4

452

167

27

11

1.066

268

16

9

83

72

13

78

9

1

0

1

5.949

1.898

413

298

Gesamt
Anzahl 462 305 874 94 79
1.730 1.433 1.386
858 1.009
905 1.886
316 13
11.350

60

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte
In diesem Abschnitt wird das Unfallgeschehen in gegenstands-, beziehungsweise themenbezogenen Schwerpunkten dargestellt. Die Darstellung orientiert sich dabei vorrangig am Merkmal ,,Gegenstand der Abweichung". Mit Hilfe der weiteren Merkmale des Unfallhergangs werden die Unfallschwerpunkte herausgearbeitet. Ziel ist es hierbei, aus der Kombination dieser Merkmale genauere Kenntnis über Abläufe des Unfallgeschehens zu erhalten.
Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung
Das Merkmal Arbeitsplatz gibt Auskunft darüber, ob sich die geschädigte Person zum Zeitpunkt des Unfalls am angestammten festen Arbeitsplatz oder an einem vorübergehenden Arbeitsplatz aufhielt. Der feste Arbeitsplatz ist definitorisch sehr eng begrenzt und stets an eine örtlich eindeutig bestimmbare Einheit (Büro, Krankenhaus, Werkstatt, Schule etc.) gebunden, die dauerhaft Ort der Beschäftigung sein muss.
Die Arbeitsumgebung beschreibt den Ort (Arbeitsort, Standort), an dem sich das Unfallopfer unmittelbar vor dem Unfall aufhielt beziehungsweise an dem es arbeitete. Handelt es sich beim Unfallort um eine Baustelle, hat dies in der Beschreibung der Unfallsituation Vorrang vor anderen möglichen Ausprägungen. Werden zum Beispiel Renovierungsarbeiten in einer Turnhalle durchgeführt, wird der Unfallort mit ,,Baustelle-Renovierung" und nicht mit ,,Turnhalle" beschrieben. Baustellenunfälle werden in den nachfolgenden Unfallschilderungen in einem eigenen Unterabschnitt behandelt.
Spezifische Tätigkeit
Hier geht es um die präzise Tätigkeit, die das Opfer zeitlich unmittelbar vor dem Unfall ausübte. Unterschieden wird, ob ein Arbeitsgerät (Maschine, Handwerkzeug, Transport mittel) oder aber die Bewegung der verletzten Person als solche im Mittelpunkt des Handelns stand.
Abweichung vom normalen (unfallfreien) Ablauf
Ein weiteres Merkmal zur Beschreibung des Unfallherganges ergibt sich aus den dem Unfall vorausgehenden Umständen. Diese können durch verschiedene Abweichungen vom normalen Ablauf ausgelöst werden. Hierzu werden vier Unfallmuster unterschieden:
1. Die Abweichung liegt normalerweise nicht im Einflussbereich des Unfallopfers, sondern es handelt sich überwiegend um Materialprobleme (Elektrizität, Explosion, Emission von Stoffen oder Bersten, Brechen von Gegenständen etc.).
2. Die Person verliert die Kontrolle über eine Maschine, ein Handwerkzeug beziehungsweise einen Gegenstand, der bearbeitet wird, oder ein Transportmittel, das geführt (gelenkt / gesteuert) wird. Eine Ursache des Kontrollverlusts besteht zum Beispiel darin, dass eine Maschine unsachgemäß bedient wird und es durch weggeschleuderte Teile eines bearbeiteten Gegenstandes zu einer Verletzung kommt. Ebenso wird der Verlust der Kontrolle über den eigenen Körper, der zum Beispiel beim Absturz oder Stolpern/Ausgleiten einer Person auftreten kann, dieser Unfallgruppe zugeordnet.
61

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte
3. Der Unfallhergang lässt sich allein auf die Körperbewegung als solche zurückführen. Diese kann mit und ohne körperliche Belastung ausgeführt werden ­ also zum Beispiel eine Zerrung, die durch eine unachtsame Bewegung oder durch das Heben, Ziehen oder Tragen eines schweren Gegenstands hervorgerufen wurde.
4. Das Opfer selbst, eine andere Person oder ein Tier sind Auslöser des Unfallgeschehens. Das Unfallopfer war hierbei zum Beispiel körperlicher Gewalt ausgesetzt, hat sich selbst in eine Gefahrensituation begeben oder hat eine traumatische Situation, wie zum Beispiel einen Überfall, erlebt.
Gegenstand der Abweichung
Präzisiert wird die Abweichung durch den Gegenstand, der am Unfallgeschehen beteiligt ist. Die Europäische Statistik über Arbeitsunfälle (ESAW) untergliedert hierzu die Gegenstandsliste in zwanzig Hauptgruppen. Diese beschreiben Objekte, wie zum Beispiel bauliche Anlagen, Maschinen, Werkzeuge, Transporteinrichtungen, Ausrüstungen und Sicherheitseinrichtungen sowie Lebewesen.
Kontakt
Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal zur Charakterisierung des Unfallherganges bietet das Merkmal Kontakt. Beschrieben wird damit, auf welche Art und Weise das Opfer geschädigt wurde. Dokumentiert ist nur derjenige Kontakt, der zur schwerwiegendsten Verletzung führte. Systematisch lassen sich vier Gruppen in Bezug auf den Kontakt unterscheiden: 1. Verletzungen durch nicht-mechanische Einflüsse (Gift, Temperatur, Elektrizität,
Ersticken) 2. Verletzungen durch mechanische Einflüsse 3. Verletzungen durch Überlastung des Körpers oder der Sinne oder durch psychische
Überlastung 4. Verletzungen durch Übergriffe von Tieren oder Menschen
!
Die Ausführungen und Analysen zum Unfallgeschehen zu den gegenstands- und themenbezogenen Schwerpunkten beziehen sich immer auf die Arbeitsunfälle bei einer betrieblichen Tätigkeit (Unfallart 1) von abhängig Beschäftigten und Unternehmern.
62

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

1 Bauliche Einrichtungen
Ein wesentlicher Teil des Unfallgeschehens wird geprägt durch die Umgebung, in der sich die unfallverletzte Person aufgehalten hat. Wenn bauliche Einrichtungen den sogenannten Gegenstand der Abweichung bilden, wird oft die Bodenbeschaffenheit genannt. Die Verteilung im Segment Fußböden zeigt Tabelle 34. Betrachtet man das Unfallgeschehen näher nach der genauen Abweichung, sind diese Unfälle fast ausschließlich auf Bewegungsabläufe wie Stolpern, Rutschen oder eine andere das Unfallopfer überlastende Bewegung zurückzuführen. Bei über der Hälfte der Unfälle in Verbindung mit Fuß böden kommt es zu Fuß-, Knöchel- oder Kniegelenksverletzungen. Als Diagnose werden zu 64 Prozent Prellungen, Zerrungen oder Verstauchungen genannt. Immerhin noch 16 Prozent führen zu Frakturen. Bei den neuen Unfallrenten bilden Frakturen mit einem Anteil von 74 Prozent die größte Gruppe.

Tabelle 34Fußbodenunfälle nach Gegenstand der Abweichung (Unfallart 1, abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Bauliche Einrichtungen hier: Fußböden Gegenstand der Abweichung
Fußboden ­ allgemein (ohne nähere Angabe)
Rutschiger Boden infolge Wasser, Regen, Schnee, Glatteis
Sonstiger rutschiger Boden (Wasser ausgenommen) infolge Öl, Fett etc.
Verstellter Boden (z.B. durch kleine oder große Gegenstände)
Bretter mit Nägeln
Sonstige Gegebenheiten des Bodens (Löcher, Bordsteine, Steinstufen etc.)
Gesamt

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

39.409 11.606

39,7 11,7

779 39,7 358 18,2

6.906 7,0

150 7,6

13.232 13,3

290 14,8

957 27.073

1,0 27,3

2 0,1 384 19,6

99.184 100,0

1.963 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

1 25,0 2 50,0

0 0,0

1 25,0

0 0,0 0 0,0

4 100,0

Auch Treppen und Leitern spielen mit 42.399 beziehungsweise 20.953 meldepflichtigen Unfällen eine bedeutende Rolle (Tabellen 35 und 36). Im Vordergrund stehen hier, wie bei den Fußböden, die Stolper- und Sturzunfälle. Die Arbeitsumgebung gibt den Ort an, an dem sich das Unfallopfer unmittelbar vor dem Unfall aufhielt. Die meisten Treppenunfälle treten demnach im industriell-gewerblichen Bereich (24,6 Prozent) und in Verwaltungsgebäuden (13,7 Prozent) auf. In Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, wurden 13,7 Prozent der meldepflichtigen Treppenunfälle registriert, dies sind 5.806 Fälle. Als Heimbereich gelten neben Privatwohnungen auch die zu Privatwohnungen führenden Treppenhäuser und Gemeinschaftsbereiche an Wohnhäusern. Die hier registrierten Unfälle beziehen sich auf Personen, die zu Hause ihrer versicherten Tätigkeit nachgehen (Heimarbeit, Telearbeit), aber auch auf sämtliche Tätigkeiten von Handwerkern und Dienstleistern in und an Privatwohnungen. Auf diesen Bereich entfallen immerhin 2.465 Treppenunfälle im Berichtsjahr.
63

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

Tabelle 35Treppenunfälle nach Arbeitsumgebung (Unfallart 1, abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Bauliche Einrichtungen hier: Treppe Arbeitsumgebung Industrieller, gewerblicher Bereich Baustelle Verwaltungsgebäude (Büro etc.) Krankenhaus, Pflegeeinrichtung Öffentlicher Bereich Heimbereich (auch Privatwohnung) Bildungseinrichtung Freizeiteinrichtung, Restaurant, Verkaufsstelle Sonstige Gesamt

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

10.424 24,6 4.209 9,9 5.801 13,7 5.806 13,7 5.276 12,4 2.465 5,8 2.214 5,2 4.856 11,5 1.347 3,2
42.399 100,0

150 23,0 84 12,9
107 16,4 61 9,4 63 9,7 46 7,1 32 4,9 91 14,0 17 2,6
651 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

0 0,0 1 20,0 1 20,0 0 0,0 0 0,0 1 20,0 0 0,0 2 40,0 0 0,0 5 100,0

Unfälle mit Leitern (Tabelle 36) haben bei den Verletzungsfolgen einen höheren Anteil an neuen Unfallrenten und tödlichen Unfällen als Treppenunfälle. Von den 10 tödlichen Leiterunfällen im Berichtsjahr sind sieben auf schwere Kopfverletzungen zurückzuführen.

Tabelle 36Leiterunfälle nach verletztem Körperteil (Unfallart 1, abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Bauliche Einrichtungen hier: Leiter Verletztes Körperteil

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

Kopf

1.401 6,7

Hals, Wirbelsäule

1.926 9,2

Rumpf (Brustkorb, Bauch, Organe)

2.211 10,6

Obere Extremitäten (Schulter, Arm, Ellenbogen, Hand)

5.998 28,6

Untere Extremitäten (Bein, Kniegelenk, Knöchel, Fuß)

9.276 44,3

Gesamter Mensch (multiple Verletzungen)

21 0,1

Keine Angaben

119 0,6

Gesamt

20.953 100,0

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

65 4,9 157 11,9
38 2,9 457 34,6 596 45,1
8 0,6 0 0,0 1.321 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

7 70,0 1 10,0 1 10,0 0 0,0 1 10,0 0 0,0 0 0,0 10 100,0

64

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

Eine weitere bauliche Einrichtung stellen Gerüste dar. Bei Gerüsten können solche, die ortsveränderlich erstellt wurden, von denen, die stationär errichtet wurden, unterschieden werden (Tabelle 37). Die Hauptursache der Unfälle sind Abstürze vom Gerüst. Eine Aussage über die Höhe der Gerüste lässt sich aus der Unfallstatistik nicht ableiten. Häufigste Unfallorte sind Baustellenbereiche (89 Prozent) gefolgt von industriellen Bereichen (5 Prozent). Die meldepflichtigen Unfälle sind gekennzeichnet durch Verletzungen wie Prellungen, Zerrungen (53 Prozent) und Frakturen (22 Prozent). Zwei Drittel aller Gerüstunfälle führten zu Verletzungen an den Extremitäten. Bei den neuen Unfallrenten stehen Frakturen mit 76 Prozent im Vordergrund.

Tabelle 37Gerüstunfälle im Betrieb nach Gegenstand der Abweichung (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Bauliche Einrichtungen hier: Gerüste Gegenstand der Abweichung
Behelfsgerüst
Fahrgerüst
Gerüst (außer Fahrgerüst)
Gesamt

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

Neue Unfallrenten Tödliche Unfälle

Anzahl

%

Anzahl

%

449 7,5 192 3,2 5.322 89,2 5.963 100,0

42 11,1 34 9,0 301 79,8 377 100,0

0 0,0 1 6,7 14 93,3 15 100,0

In Zusammenhang mit baulichen Einrichtungen kam es im Berichtsjahr in 14.128 Fällen zu Unfällen mit Türen, Toren und Fenstern (Tabelle 38), wobei die Mehrzahl (11.290) auf Türen zurückzuführen ist. Neue Unfallrenten (63) und Todesfälle (1) spielen hier nur eine untergeordnete Rolle. Bei Türen kommt es vor allem zu Verletzungen an den Händen. Auch Kopfverletzungen nehmen bei Fenstern, Türen und Toren mit etwa 15 Prozent (2.178 Fälle) eine wichtige Rolle ein. Über die Hälfte dieser Kopfverletzungen führen zu einer Gehirnerschütterung, weiter treten Gesichtsschädel- und -weichteil-, Nasenoder Augenverletzungen auf.

Tabelle 38Fenster, Tür- und Torunfälle nach Gegenstand der Abweichung und verletztem Körperteil (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Bauliche Einrichtungen hier: Türen, Fenster, Tore Gegenstand der Abweichung

Kopf Anzahl

Meldepflichtige Unfälle Verletzter Körperteil

Ober-, Unterarm

Hand

Knie,

Knöchel,

Unterschenkel

Fuß

Anzahl

Anzahl

Anzahl

Anzahl

Fenster

383

­¹)

465

­¹)

­¹)

Türen

1.481

1.576

5.924

386

976

Tore

314

­¹)

533

­¹)

249

Gesamt

2.178

1.849

6.923

483

1.300

1) Wegen zu geringer Fallzahlen nicht separat ausweisbar

Übrige
Anzahl 289 946 ­¹)
1.396

Gesamt
Anzahl 1.394
11.290 1.444
14.128
65

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

2 Absturzunfälle
Bei Richtarbeiten, im Gerüstbau, bei Arbeiten auf Leitern oder anderswo stürzen jedes Jahr tausende Beschäftigte in die Tiefe. In Tabelle 39 sind die baulichen Einrichtungen und Anlagen aufgeschlüsselt, bei denen es zu Absturzunfällen kam. Demnach stürzen in 31 Prozent aller meldepflichtigen Absturzunfälle die Verletzten von Leitern oder Tritten (10.988 Fälle). In etwa einem Fünftel der Fälle ist eine Treppe angegeben. Viele Todesfälle stehen in Verbindung mit Dächern oder damit verbundenen baulichen Einrichtungen (Leiter, Gerüst). Auch von Lastkraftwagen sowie deren Aufbauten, Aufstiegen und Ladeflächen werden hohe Fallzahlen an Abstürzen registriert.

Tabelle 39Absturzunfälle, hier: nach Gegenstand der Abweichung (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Bauliche Einrichtungen in der Höhe

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

Treppen

6.973 19,9

Dächer, Terrassen, Glasdächer, Dachstuhl, Dachlauf

760 2,2

Leitergänge, Steigleitern

276 0,8

Leitern, Trittleitern

10.988 31,4

Behelfsgerüste, Fahrgerüste

234 0,7

Gerüste (außer Fahr- und Behelfsgerüste)

1.639 4,7

Sonstige bauliche Einrichtung in der Höhe

2.450 7,0

Hubarbeitsbühnen, Winden, Hebeböcke

191 0,5

Ausgrabungen, Gräben, Schächte, (Reparatur-) Gruben

980 2,8

Stapler

339 1,0

LKW sowie Aufstiege, Aufbauten, Ladeflächen

5.423 15,5

Stühle und Tische

480 1,4

Sonstige

4.254 12,2

Gesamt

34.987 100,0

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

169 6,6

182 7,1

27 1,1

1.011 39,5

45 1,8

223 8,7

206 8,1

8 0,3

43 1,7

19 0,7

356 13,9

18 0,7

251 9,8

2.558 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

2 3,3

14 23,3

0 0,0

8 13,3

0 0,0

10 16,7

12 20,0

1 1,7

0 0,0

1 1,7

3 5,0

0 0,0

9 15,0

60 100,0

Die Analyse der spezifischen Tätigkeit vor dem Absturzunfall zeigt, dass in den meisten Fällen (26.578) das Unfallopfer eine Bewegung ausführte, ohne einen Gegenstand zu handhaben oder etwas zu transportieren (Tabelle 40). Während der Arbeit mit Handwerkzeugen stürzten 2.452 Menschen ab.

66

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

Tabelle 40Absturzunfälle, hier: nach spezifischer Tätigkeit vor dem Unfall (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Spezifische Tätigkeit vor den Unfall
Bedienung einer Maschine Arbeit mit Handwerkzeugen Führen eines Transportmittels/Fördermittels Manuelle Handhabung eines Gegenstands Transport von Hand Bewegung: Gehen, Laufen Steigen, ... Sonstige oder unbekannt Gesamt

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

195 0,6 2.452 7,0
518 1,5 2.361 6,7 1.974 5,6 26.578 76,0
909 2,6 34.987 100,0

11 0,4 249 9,7
33 1,3 265 10,4 140 5,5 1.815 71,0
45 1,8 2.558 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

0 0,0 7 11,7 2 3,3 10 16,7 3 5,0 36 60,0 2 3,3 60 100,0

Bemerkenswert ist eine Analyse der Absturzunfälle in der Höhe nach dem Alter der Unfallopfer, wie sie in Abbildung 19 wiedergegeben ist. Während in den unteren Altersklassen der Anteil der meldepflichtigen Absturzunfälle den der neuen Unfallrenten deutlich übersteigt, dreht sich das Verhältnis ab der Altersklasse der über 45-Jährigen um. Prozentual sind auch bei den über 55-Jährigen die meisten Todesfälle zu beklagen.

Abbildung 19Prozentuale Verteilung der Absturzunfälle nach Alter (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)
% 25

20

15

10

5

0

unter 20 20­24 25­29 30­34 35­39 40­44 45­49 50­54 55­59 60­64 65 und

Altersklasse

älter

Meldepflichtig Unfälle

Neue Unfallrenten

Todesfälle

67

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

Weiter lassen sich deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede erkennen (Tabelle 41). Es sind überwiegend Männer, denen Abstürze in der Höhe zustoßen. Dies mag auch daran liegen, dass Männer häufiger in entsprechend risikobehafteten Berufen arbeiten. Der Anteil der betroffenen Männer nimmt von den meldepflichtigen Unfällen über die neuen Unfallrenten bis zu den Todesfällen sogar noch zu. Während für die Absturzunfälle bei Männern Bauberufe im Vordergrund stehen, sind es bei Frauen eher Dienstleistungsberufe aus dem hauswirtschaftlichen, pflegerischen oder kaufmännischen Bereich.

Tabelle 41Absturzunfälle, hier: nach Geschlecht (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Geschlecht

Meldepflichtige Unfälle

männlich

Anzahl

%

28.109 80,3

weiblich Gesamt*)

6.863 19,6 34.987 100,0

*) einschließlich keine Angabe

Neue Unfallrenten

Anzahl 2.321

% 90,7

237 9,3

2.558 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

58 96,7

2 3,3

60 100,0

68

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

3 Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle
Viele Arbeitsunfälle lassen sich auf das Stolpern beim Gehen zurückführen. Präventionsseitig wird dieser Unfallbereich als Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (SRS-Unfälle) zusammenfassend beschrieben. Die Unfallstatistik gibt hierzu Auskunft mittels Kombination der Merkmale ,,Spezifische Tätigkeit vor dem Unfall" und ,,Abweichung vom normalen (unfallfreien) Verlauf". Mit Hilfe typischer Merkmalsschlüssel, die den Bewegungsablauf des Stolperns, Rutschens und Stürzens beschreiben, lassen sich diese Unfälle statistisch aufbereiten. Nicht berücksichtigt sind in der Aufstellung der SRS-Unfälle solche Unfälle, denen ein vertikaler Absturz (mit deutlichem Höhenunterschied) zugrunde liegt. Diese werden als Absturzunfälle im vorhergehenden Abschnitt beschrieben.
Im Vergleich zur Verteilung aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Betrieb nach Geschlecht (Tabelle 20) steigt der prozentuale Anteil weiblicher Unfallopfer bei den SRSUnfällen deutlich an, bei den neuen Unfallrenten ist die Zunahme sogar noch stärker (Tabelle 42).

Tabelle 42Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle nach Geschlecht (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Geschlecht

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

männlich

97.407 63,4

weiblich Gesamt*)

56.185 36,6 153.622 100,0

*) einschließlich keine Angabe

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

1.790 58,8 1.253 41,2 3.043 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

6 100,0 0 0,0 6 100,0

Die Unfalldiagnosen spiegeln die typischen Verletzungsfolgen wider. Im Einzelnen zu nennen sind hier Knöchel- und Fuß- (41 Prozent) sowie Kniegelenks- und Unterschenkelverletzungen (21 Prozent). Dabei kommt es schwerpunktmäßig zu Zerrungen/Verstauchungen (38 Prozent) und Prellungen (25 Prozent). Zerreißungen und Frakturen sind mit weiteren 17 Prozent beziehungsweise 15 Prozent verzeichnet. Bei den neuen Unfallrenten stehen Frakturen mit 67 Prozent im Vordergrund.
Für eine Lokalisierung der SRS-Unfälle kann zum einen auf das Merkmal ,,Arbeitsumgebung" und zum anderen auf das Merkmal ,,Gegenstand der Abweichung" zurückgegriffen werden. Sieben Bereiche differenzieren die SRS-Unfälle maßgeblich. Der höchste Anteil kann mit 32 Prozent dem gewerblichen Bereich (Produktion, Werkstätten, Be- und Entladestellen etc.) zugeordnet werden. Weitere 16 Prozent ereignen sich im öffentlichen Umfeld von allgemein zugänglichen Orten (zum Beispiel Weg, Parkplatz, Wartesaal). Hier sind insbesondere auch Unfälle im Außenbereich anzusiedeln. Weitere Angaben zu den Arbeitsumgebungen bei SRS-Unfällen sind Tabelle 43 zu entnehmen.

69

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

Tabelle 43Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle nach Arbeitsumgebung (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Arbeitsumgebung
Industrieller, gewerblicher Bereich Baustelle, Bau, Steinbruch, Tagebau Dienstleistungstätigkeiten, Büro, Unterhaltungseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen Gesundheitswesen, Pflegeeinrichtungen Öffentlicher Bereich Heimbereich Bereich zur Sportausübung Sonstige Gesamt

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

49.372 32,1

24.322 15,8

30.468 19,8

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

900 29,6

388 12,8

704 23,1

14.165 9,2 23.982 15,6
3.375 2,2 4.348 2,8 3.589 2,3 153.622 100,0

212 7,0 436 14,3
61 2,0 288 9,5
54 1,8 3.043 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

0 0,0

2 33,3

3 50,0

0 0,0 1 16,7 0 0,0 0 0,0 0 0,0 6 100,0

Die in Tabelle 44 dargestellten ,,Gegenstände" geben einen weiteren Hinweis auf die Lokalisation der Unfallorte. In den meisten Fällen erfolgen die Unfälle auf ebenen Flächen und Fußböden (54 Prozent). Davon war bei etwa 9.200 Fällen der Boden rutschig aufgrund von Wasser, Schnee oder Glatteis. In ca. 5.300 Fällen war der Boden rutschig durch andere Flüssigkeiten wie Öle oder Fette.

Tabelle 44Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle nach Gegenstand der Abweichung (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Gegenstand der Abweichung
Böden, Flächen, Verkehrsbereiche darunter:
Rutschiger Boden, infolge Wasser, Regen, Schnee, Glatteis Rutschiger Boden infolge Öl, Fett etc. Verkehrsflächen (Straße, Weg)
Treppe Leiter (Tritt-, Steh-, Anlege, Drehleiter) Gerüst (außer Fahrgerüst) Stapelgeräte, Stapler Paletten Haushaltsgegenstände Sonstige nicht aufgelistete Gegenstände Gesamt

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

83.026 54,0

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

1.678 55,1

9.240 6,0

5.305 3.159 29.798 4.270 1.530 1.558 2.339
175 30.926 153.622

3,5 2,1 19,4 2,8 1,0 1,0 1,5 0,1 20,1 100,0

297 9,8

110 36
399 81 26 19 47 5
788 3.043

3,6 1,2 13,1 2,7 0,9 0,6 1,5 0,2 25,9 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

2 33,3

1 16,7
0 0,0 0 0,0 2 33,3 1 16,7 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 1 16,7 6 100,0

70

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

4 Werkzeuge und Maschinen
Bei Tätigkeiten, die im Arbeitsleben ausgeübt werden, kommen in vielfältiger Weise Werkzeuge und Maschinen zum Einsatz. Unfallverhütungsvorschriften und Maßnahmen, die die technische Sicherheit eines Gerätes gewährleisten sollen, tragen dazu bei, dass möglichst Unfälle vermieden werden. Hier ist in den letzten Jahren sehr viel geschehen.
Trotz dieser Erfolge sind Werkzeuge und Maschinen aber immer noch ein wesentlicher Bestandteil im Unfallgeschehen. Im Folgenden werden diese Unfälle einer genaueren Betrachtung unterzogen. Das Merkmal ,,Gegenstand der Abweichung" wird hierfür differenziert in Werkzeuge (manuell oder motormanuell) sowie in Maschinen, die ortsveränderlich oder ortsfest eingesetzt werden können. Getrennt dargestellt werden die Erdbauund Baumaschinen. Ebenso werden Flurfördermittel (Stapler) und Fördereinrichtungen (Krane) jeweils in eigenen Abschnitten untersucht. Die nachfolgende Tabelle 45 zeigt eine Übersicht der Hauptkategorien zu Werkzeugen und Maschinen.

Tabelle 45 Werkzeug- und Maschinenunfälle nach Gegenstand der Abweichung (abhängig Beschäftigte und Unternehmer)

Gegenstand der Abweichung
Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge (Handwerkzeug) Gehaltene/handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge (Handmaschine) Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart Tragbare/ortsveränderliche Maschinen und Ausrüstungen Ortsfeste Maschinen und Ausrüstungen Gesamt

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

73.544 52,0

26.027 18,4

2.223 1,6

7.035 5,0

32.585 23,0 141.414 100,0

Neue Unfallrenten

Anzahl 122

% 11,3

209 19,4

13 1,2

183 17,0

551 51,1 1.078 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

0 0,0

1 4,2

0 0,0

11 45,8

12 50,0 24 100,0

Die meldepflichtigen Unfälle haben ihren Schwerpunkt bei den Handwerkzeugen. Allerdings sind die Verletzungsfolgen weniger gravierend als bei Maschinen. Dies zeigen vor allem die Anteile bei den neuen Unfallrenten und den Todesfällen, die prozentual stärker bei Maschinen auftreten. Wo diese Unfälle im Detail stattfinden, darüber klären die nachfolgenden Analysen auf.

71

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

4.1 Handwerkzeuge (nicht kraftbetrieben)
An erster Stelle stehen bei nicht-kraftbetriebenen handgeführten Werkzeugen, die zu einer Verletzung führen, Messer (57 Prozent) (Tabelle 46). Seltener treten Verletzungen durch Gegenstände des (Bau-) Handwerks wie Hammer (13 Prozent), Schraubenschlüssel (6 Prozent), Schraubenzieher (3 Prozent) oder andere Werkzeuge wie Handsägen, Zangen oder Meißel auf. Eine spezielle Gruppe bilden medizinische Gerätschaften (Spritze, Skalpell, Nadeln u.a.), auf die etwa 800 meldepflichtige Arbeitsunfälle zurückzuführen sind.

Tabelle 46Nicht-kraftbetriebene Handwerkzeuge (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Gegenstand der Abweichung Handwerkzeug nicht kraftbetrieben
Messer, Kochmesser, Cutter Hammer, Steinschlägel, Steinspalthammer Schraubenschlüssel Schraubenzieher Baumschere, Heckenschere, Zange, Drahtschere, Gartenschere Hebel, Greiferzange, Brechstange, Gesteinsbohrer, Nägelzieher Handsäge Schneidehandwerkzeuge (z.B. Scheren) Sonstige Gesamt

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

37.324 57,0

8.435 12,9

3.721 5,7

1.883 2,9

1.709 2,6

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

40 35,1

12 10,5

13 11,4

4 3,5

5 4,4

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

0 0,0

0 0,0

0 0,0

0 0,0

0 0,0

1.368 2,1

9 7,9

0 0,0

897 740 9.445 65.522

1,4 1,1 14,4 100,0

2 1,8 2 1,8 27 23,7 114 100,0

0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0

Die Unfälle mit nicht-kraftbetriebenen Handwerkzeugen haben ihren Ausgangspunkt vor allem im industriell-gewerblichen Bereich sowie auf Baustellen, wie die Verteilung nach der Arbeitsumgebung (Tabelle 47) zeigt. Auf den Dienstleistungsbereich entfallen immer noch ca. 21 Prozent.

Tabelle 47Nicht-kraftbetriebene Handwerkzeuge nach Arbeitsumgebung (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Arbeitsumgebung
Industrieller, gewerblicher Bereich Baustelle, Bau, Steinbruch, Tagebau Dienstleistungstätigkeiten, Büro, Unterhaltungseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen Gesundheitswesen, Pflegeeinrichtungen Öffentlicher Bereich Sonstiges Gesamt

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

31.346 47,8

14.783 22,6 13.823 21,1

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

61 53,5

24 21,1 15 13,2

2.302 977
2.291 65.522

3,5 1,5 3,5 100,0

3 2,6 6 5,3 5 4,4 114 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

0 0,0

0 0,0 0 0,0

0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0

72

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

4.2 Handwerkzeuge (kraftbetrieben)
Unfälle durch kraftbetriebene motormanuelle Werkzeuge ereignen sich nahezu ausschließlich im gewerblichen Bereich oder auf Baustellen. Betrachtet man den Unfallhergang genauer, zeigt sich, dass meist ein Kontrollverlust über das motormanuell betriebene Werkzeug das Unfallgeschehen ausgelöst hat (86 Prozent). In weiteren 6 Prozent liegen ungeschickte oder unpassende Bewegungen dem Unfall zugrunde. Es ist also entscheidend, ob das Unfallopfer im Umgang mit dem kraftbetriebenen Werkzeug geübt war oder nicht. Nur in etwa 6 Prozent der Fälle liegt die Ursache in einer Außenwirkung, wie zum Beispiel das Brechen, Bersten, Herunterfallen von Materialien oder elektrischen Störungen. Unter den motormanuellen Werkzeugen, die auf der Unfallanzeige genannt werden, treten insbesondere schneidende und schleifende Werkzeuge hervor (Tabelle 48). Bei den neuen Unfallrenten sind Kreissägen die häufigsten Unfallauslöser.

Tabelle 48Kraftbetriebene Handwerkzeuge nach Gegenstand der Abweichung (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Gegenstand der Abweichung
Winkelschleifer, Flex, Trennschleifmaschine (handgeführt mit Motor) Handbohrmaschine (mit Motor) Kreissäge (handgeführt mit Motor) Schraubmaschine, Spannmaschine, Bolzeneindrehmaschine Schlagschrauber Schleifmaschine, Poliermaschine, Hobelmaschine (handgeführt) Stichsäge Nagelpistole Trennmaschine, Kettensäge (handgeführt mit Motor) Sonstige Gesamt

Meldepflichtige Unfälle Neue Unfallrenten Tödliche Unfälle

Anzahl

%

Anzahl

% Anzahl %

6.575 26,8

30 16,0

1 100,0

4.159 16,9

1.840

7,5

1.026

4,2

23 12,3 58 31,0
5 2,7

0 0,0 0 0,0 0 0,0

699

2,8

625

2,5

4 2,1 2 1,1

0 0,0 0 0,0

584 581 565 7.891 24.543

2,4 2,4 2,3 32,2 100,0

1 0,5 3 1,6 5 2,7 56 29,9 187 100,0

0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 1 100,0

73

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

4.3 Maschinen (tragbar oder ortsveränderlich)
Die Systematik der durch das Europäische Amt für Statistik (Eurostat) vorgegebenen Gegenstandsliste weist in der Hauptgruppe 09 Maschinen aus, die sich dadurch auszeichnen, dass sie in ihrer Funktionalität entweder tragbar oder aber ortsveränderlich sind. Darunter sind in erster Linie fahrbare Maschinen, die bei Erdbauarbeiten und im Straßenbau eingesetzt werden, zu verstehen. Hierzu gehören Bagger, Planierraupen, Grader, Rüttler und ähnliche Baumaschinen sowie Maschinen, welche diese Arbeiten vorbereiten oder begleiten. Weiterhin werden für Tunnel- und Kanalarbeiten zum Beispiel Bohrmaschinen für Erdbauarbeiten und Bitumier- oder Betoniermaschinen eingesetzt. Im Baustellenbereich (Hoch-/Tiefbau) sind es vor allem wieder Baustellen-Sägemaschinen, die als wichtige Unfallquelle identifiziert werden können. Tabelle 49 gibt die Unfallzahlen mit diesen Maschinen wieder.

Tabelle 49Unfälle mit tragbaren oder ortsveränderlichen Maschinen (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Gegenstand der Abweichung
Maschinen zur Rohstoffgewinnung und für Erdarbeiten darunter: Maschine oder Gerät für die Erdbewegung Vorrichtung für Sondierungs- und Bohrarbeiten Rüttler
Maschinen der Landwirtschaft und Bodenbearbeitung darunter: Gezogene Landmaschinen Mähmaschinen, Rasenmäher, Gestrüppmäher Ackerschlepper, Traktor
Baustellenmaschinen (v.a. Kreissägen) Bodenreinigungsmaschinen Sonstige tragbare oder ortsveränderliche Maschinen Gesamt

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

4.102 62,4

1.863 28,4 747 11,4 614 9,3
1.498 22,8

624 9,5 568 8,6 252 3,8 145 2,2 360 5,5 463 7,0 6.568 100,0

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

133 76,4

97 55,7 12 6,9
6 3,4 25 14,4

4 2,3 14 8,0
5 2,9 8 4,6 4 2,3 4 2,3 174 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

10 83,3

7 58,3 0 0,0 0 0,0 2 16,7

0 0,0 2 16,7 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 12 100,0

74

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

Eine eigenständige Gruppe bilden Maschinen, die für landwirtschaftliche/gärtnerische und landschaftsgestaltende Arbeiten verwendet werden. Darunter fallen Mähmaschinen (Rasenmäher) und Schlepper/Traktoren einschließlich deren Hilfsgerätschaften. Eine letzte Gruppe bilden Bodenreinigungsmaschinen.
Bei der Untersuchung des verletzenden Kontakts (Tabelle 50) stellt man fest, dass in über der Hälfte der Unfälle mit tragbaren oder ortsveränderlichen Maschinen das Unfallopfer in Kontakt mit den Maschinen kommt. Dies kann dadurch geschehen, dass das Unfallopfer selbst in Bewegung ist und es zu einem Zusammenstoß kommt. In anderen Fällen wird das Unfallopfer von einem Gegenstand getroffen oder eingeklemmt. Im Berichtsjahr waren zwölf Unfalltote bei diesen Unfallhergängen zu beklagen.

Tabelle 50Unfälle mit tragbaren oder ortsveränderlichen Maschinen nach verletzendem Kontakt (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Kontakt

Meldepflichtige Unfälle Neue Unfallrenten

Anzahl

%

Anzahl

%

Kontakt mit scharfem, spitzem, hartem, rauem Gegenstand

1.543 23,5

15 8,6

Aufprallen auf/gegen ortsfesten Gegenstand (Verletzter bewegt sich)

1.457 22,2

52 29,9

Getroffen werden/Zusammenstoßen mit einem sich bewegenden Gegenstand

1.239 18,9

36 20,7

Akute körperliche oder seelische Überlastung

1.108 16,9

10 5,7

(Ein)geklemmt, (ein)gequetscht, zerquetscht werden usw.

997 15,2

57 32,8

Sonstiges

224 3,4

4 2,3

Gesamt

6.568 100,0

174 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

0 0,0

5 41,7

0 0,0

0 0,0 5 41,7 2 16,7 12 100,0

75

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

4.4 Maschinen (stationär)
Die Gegenstandsliste zu den stationären Maschinen orientiert sich an den Aufgaben, die die Maschinen ausführen sollen. Stationäre Maschinen finden ihren Einsatz zum großen Teil in der gewerblichen Wirtschaft. Nach Häufigkeit von Unfällen je Arbeitsumgebung lassen sich diese Maschinen dem Produktionsbereich (Fabriken) oder Werkstätten (70 Prozent) sowie zum geringeren Teil noch Baustellen (9 Prozent) zuordnen. Der Rest verteilt sich auf andere Bereiche. Unfallrenten haben ihren Ausgangspunkt sogar zu 81 Prozent im Produktionsbereich. Bei den Todesfällen wurden im Berichtsjahr neun Fälle aus dem industriellen-gewerblichen Bereich gemeldet. Eine Übersicht nach den Hauptgruppen der stationären Maschinen zeigt Tabelle 51.

Tabelle 51Unfälle mit stationären Maschinen (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Gegenstand der Abweichung
Maschinen zur Materialverarbeitung darunter: mechanisch chemisch thermisch
Maschinen zur Materialverformung darunter: Pressen Kalander, Walze Extruder
Werkzeugmaschinen darunter zum: Hobeln, Fräsen, Schleifen Sägen Schneiden, Spalten
Maschinen zur Oberflächenbehandlung, Reinigen, Waschen, Trocknen Maschinen der Verbindungstechnik (Schweißen, Schrauben u. ä.) Maschinen zum Packen/Verpacken (Füllen, Etikettieren u. ä.) Sonstige Maschinen für spezielle Gewerbe (Überwachung, Testung) Sonstige stationäre Maschinen und Anlagen Gesamt

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

3.292 11,7

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

49 9,4

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

3 30,0

1.260 277
1.168 3.373

4,5 1,0 4,2 12,0

31 5,9 2 0,4
13 2,5 110 21,0

1 10,0 0 0,0 1 10,0 2 20,0

1.525 1.227
622 14.756

5,4 4,4 2,2 52,6

52 9,9 37 7,1 21 4,0 267 51,1

2 20,0 0 0,0 0 0,0 3 30,0

4.800 3.564 6.393
868

17,1 12,7 22,8
3,1

2.169 7,7

765 2,7

1.851 6,6

972 3,5 28.047 100,0

71 13,6 138 26,4
58 11,1 13 2,5
18 3,4
14 2,7
32 6,1
20 3,8 523 100,0

3 30,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0
0 0,0
1 10,0
0 0,0
1 10,0 10 100,0

76

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

Einzelne stationäre Maschinentypen mit besonders hohem Unfallaufkommen sind in Tabelle 52 aufgeführt.

Tabelle 52Unfälle mit ausgewählten stationären Maschinen (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Gegenstand der Abweichung Stationäre Maschine

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

Schneidemaschine, Hebelschere, Papierschneidemaschine Kreissäge (ortsfest ­ Tisch-/Formatkreissäge) Gewindeschneidekopf, Schneidekopf mit Drehmesser Trocknungsanlage Bohrmaschine (ortsfest), Innengewindeschneider Maschinen zum Schleifen, Schärfen, Beschneiden Ortsfeste Maschinen und Ausrüstungen Presse zur Materialverformung Bandsägemaschine Ausstanzpresse, Stanzpresse Fräsmaschine Verpackungsmaschine, Etikettiermaschine Feinschleifmaschine, Oberflächenglättmaschine (Zylinder-)Richtmaschinen und Biegemaschinen Brechmaschinen, mit Luftschrauben, Klingen Ausbohrmaschine Sonstige Gesamt

3.883 13,8
2.132 7,6 1.248 4,5
818 2,9 784 2,8 758 2,7 668 2,4 657 2,3 622 2,2 591 2,1 555 2,0 451 1,6 448 1,6 381 1,4 373 1,3 345 1,2 13.333 47,5 28.047 100,0

15 2,9
107 20,5 2 0,4 5 1,0
10 1,9 8 1,5
13 2,5 21 4,0 14 2,7 21 4,0
9 1,7 8 1,5 4 0,8 12 2,3 8 1,5 4 0,8 262 50,1 523 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

0 0,0

0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 1 10,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 1 10,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 8 80,0 10 100,0

77

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

5 Innerbetrieblicher Transport
Im innerbetrieblichen Ablauf entstehen Unfälle nicht nur durch den Umgang mit Werkzeugen und Maschinen, sondern in vielfältiger Weise auch auf Transportwegen oder in deren Umfeld. Als ,,betrieblich" wird derjenige Transport angesehen, der innerhalb der geographischen Grenzen des Betriebs stattfindet, um Materialbewegungen von einem Ort zum anderen durchzuführen. Transporte zwischen verschiedenen Werken eines Unternehmens gehören nur so lange dem betrieblichen Bereich an, wie der öffentliche Straßenverkehr nicht benutzt wird. Die Betriebsstätte kann auch eine Baustelle oder ein sonstiger Bereich ,,bei einem Kunden" sein. Als Auswahlkriterium für ,,betrieblich" wird die auf Seite 16 beschriebene Unfallart 1 herangezogen.

Tabelle 53Arbeitsunfälle beim innerbetrieblichen Transport nach Gegenstand der Abweichung (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Gegenstand der Abweichung
Bauliche Anlagen auf ebenem Niveau (Fußboden, Türen u.a.) Bauliche Anlagen in der Höhe (Treppen, Leitern, Gerüste, Laderampen, Pfeiler u.a.) Ortsfeste Förderer (Laufbänder, Rolltreppen) Hebebühnen, Aufzüge, Senkrechtfördermittel Krane (einschließlich Seilwinden, Ladearm auf Trägerfahrzeug u.a.) Flurfördermittel, Materialtransportwagen Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel, Greifer, Ladungssicherung Container (Behälter, Tanks) Regalsysteme, Paletten, Regale Verpackungen ­ klein und mittelgroß (Kanister, Kartons, Flaschen u. a.) Lastkraftwagen Kleinlastwagen, PKW Zweiräder Baustoffe Bauteile, Werkstücke, Bestandteile von Maschinen, Fahrzeugen Splitter, Späne, Partikel Gelagerte Produkte Lasten auf mechanischen Förder-/Transportmitteln Lasten, von einem Hebefahrzeug, Kran herabhängend Lasten, von Hand bewegt Andere Gesamt

Meldepflichtige Unfälle Neue Unfallrenten Tödliche Unfälle

Anzahl

% Anzahl % Anzahl %

17.886 8,7

275 8,4

1 1,2

8.412 4,1

280 8,6

4 4,7

3.150 1,5 2.328 1,1 1.438 0,7

79 2,4 43 1,3 47 1,4

4 4,7 6 7,0 3 3,5

31.787 4.228

15,4 2,1

514 15,8 57 1,7

10 11,6 0 0,0

5.366 2,6 14.144 6,9 15.726 7,6

68 2,1 159 4,9
84 2,6

2 2,3 2 2,3 0 0,0

9.828 4,8 5.062 2,5 2.428 1,2 9.359 4,5 16.503 8,0

354 10,9 108 3,3 116 3,6
72 2,2 359 11,0

24 27,9 5 5,8 1 1,2 2 2,3 3 3,5

2.311 5.199
768 2.316 16.912 30.705 205.854

1,1 2,5 0,4 1,1 8,2 14,9 100,0

14 44 22 86 102 376 3.259

0,4 1,4 0,7 2,6 3,1 11,5 100,0

0 0,0 1 1,2 0 0,0 2 2,3 0 0,0 16 18,6 86 100,0

78

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

Die Unfallstatistik bietet über das Merkmal ,,Gegenstand der Abweichung" Anhalts punkte zu den in diesem Umfeld auftretenden Unfällen. Insgesamt lassen sich rund 206.000 Unfälle in Verbindung mit dem Unfallmuster ,,innerbetrieblicher Transport" identifizieren. Daraus ergibt sich die in Tabelle 53 dargestellte Unterscheidung nach dem Gegenstand der Abweichung.
Den größten Anteil haben Unfälle in Zusammenhang mit Flurfördermitteln und Materialtransportwagen wie Staplern, Gabelhubwagen, Sackkarren und Schubkarren. 15 Prozent der Unfälle im innerbetrieblichen Transport (31.787 Fälle) entfallen auf diese Gegenstände. 4,8 Prozent der Unfälle stehen in Zusammenhang mit Lastkraftwagen für den Gütertransport. Bei diesen Unfällen sind schwere Unfallfolgen häufig, wie die 354 neuen Unfallrenten und 24 tödlichen Unfälle belegen.

Tabelle 54Arbeitsunfälle beim innerbetrieblichen Transport nach Arbeitsumgebung (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Arbeitsumgebung
Lagerung, Be- und Entladen Industrieller, gewerblicher Bereich Dienstleistungstätigkeiten, Büro, Unterhaltungseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen Baustelle, Bau, Steinbruch, Tagebau Öffentlicher Bereich Gesundheitswesen, Pflegeeinrichtungen Sonstiges Gesamt

Meldepflichtige Unfälle Neue Unfallrenten

Anzahl

%

Anzahl

%

80.113 54.104 19.441

38,9 26,3
9,4

1.332 40,9 774 23,7 146 4,5

18.937 9,2 18.277 8,9
9.116 4,4 5.867 2,8 205.854 100,0

365 11,2 454 13,9
75 2,3 113 3,5 3.259 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

26 30,2 18 20,9
3 3,5

14 16,3 20 23,3
1 1,2 4 4,7 86 100,0

Rund 80.000 der Unfälle im innerbetrieblichen Transport sind der Arbeitsumgebung ,,Lagerung, Be- und Entladen" zuzuordnen (Tabelle 54). Betrachtet man diese engere Auswahl weiter nach der spezifischen Tätigkeit, welche unmittelbar vor dem Unfall vollzogen wurde, erhält man die in Tabelle 55 wiedergegebene Aufstellung. An vorderster Stelle wird die Bewegung des Unfallopfers genannt. Im Weiteren folgen der Transport von Hand und die manuelle Handhabung von Gegenständen. Die Verwendung eines Transport- oder Fördermittels, eines Handwerkzeugs oder einer Maschine treten als Auslöser in diesem Zusammenhang deutlich zurück.

79

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

Tabelle 55Arbeitsunfälle beim innerbetrieblichen Transport in der Arbeitsumgebung ,,Lagerung, Be- und Entladen" nach spezifischer Tätigkeit vor dem Unfall (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Spezifische Tätigkeit

Meldepflichtige Unfälle Neue Unfallrenten

Anzahl

%

Anzahl

%

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

Gehen, Kriechen, Springen, Duschen, sich an-/auskleiden Transport von Hand Manuelle Handhabung von Gegenständen Führen eines Transport-/Fördermittels, auch Mitfahren Arbeit mit Handwerkzeugen Anwesenheit Bedienung einer Maschine Sonstiges Gesamt

25.707 32,1 21.254 26,5 16.220 20,2
8.481 10,6 3.993 5,0 3.285 4,1
763 1,0 408 0,5 80.113 100,0

625 46,9 234 17,6 199 14,9 138 10,4
22 1,7 86 6,5 21 1,6
7 0,5 1.332 100,0

9 34,6 2 7,7 3 11,5 6 23,1 0 0,0 5 19,2 1 3,8 0 0,0 26 100,0

Bei einem Fünftel dieser Unfälle kommt es beim Be- und Entladevorgang zu einem Absturz oder Sturz des Unfallopfers. In 5 Prozent sind herunterfallende Gegenstände Ursache des Verletzungsgeschehens. In weiteren 19 Prozent findet eine akute körperliche Überlastung statt. Der Kontakt mit einem scharfen, spitzen, harten oder rauen Gegenstand führt bei 12 Prozent der Unfallopfer zu einer Verletzung. In 16 Prozent wird das Opfer eingeklemmt oder eingequetscht.

80

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

6 Fördereinrichtungen
Bei den Fördereinrichtungen lassen sich Fördermittel für den vertikalen Transport von Gegenständen und Personen ­ wie Aufzüge, Krane, Seilwinden und andere Hebeeinrichtungen ­ in drei Gruppen unterteilen. Die erste Gruppe umfasst Förderbänder, Fördertreppen und ähnliche Transportmöglichkeiten. Mit der zweiten Gruppe werden Senkrechtfördermittel wie Aufzüge für Lasten oder Personen sowie Hebebühnen, vor allem für Kraftfahrzeuge, beschrieben. Die dritte Gruppe beinhaltet Gerätschaften wie Krane und andere Hilfsmittel, zum Beispiel Seilwinden. Bei Kranen geht eine besondere Gefahr von Lasten aus, die am Kran oder einem anderen Hebezeug hängen und durch Schwenken, Heben beziehungsweise Senken oder Herabfallen zu Unfällen führen können. Wie Tabelle 56 zeigt, ist es gerade dieser letzte Bereich, in dem es auch zu besonders schweren Unfällen kommt.

Tabelle 56Unfälle mit Fördereinrichtungen (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Gegenstand der Abweichung
Gurtförderer, Förderband Fahrtreppe, Rolltreppe, -bänder Sonstige ortsfeste Förderer Aufzüge (Lasten-, Personen-) Hebebühnen Sonstige(s) Hebemaschinen (-material) Krane Ladearm auf Trägerfahrzeug Lasten von Kran, Hebezeug herabhängend Sonstige Hebeeinrichtung, Hubzüge Gesamt

Meldepflichtige Unfälle Neue Unfallrenten

Anzahl

%

Anzahl

%

1.396 15,3 165 1,8
1.188 13,0 645 7,1
1.573 17,2 415 4,5
1.038 11,4 40 0,4
2.316 25,3 361 3,9
9.136 100,0

34 12,7 6 2,2
35 13,1 14 5,2 29 10,8 17 6,3 39 14,6
2 0,7 86 32,1
6 2,2 268 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

2 13,3 0 0,0 1 6,7 1 6,7 4 26,7 2 13,3 3 20,0 0 0,0 2 13,3 0 0,0 15 100,0

Bei den meldepflichtigen Unfällen wurde als schwerste verletzte Körperregion am häufigsten die Hand (37 Prozent) gemeldet. Fuß, Fußknöchel (17 Prozent) und Kniegelenk, Unterschenkel (12 Prozent) folgen. Bei 7 von 15 Todesfällen wird der Kopf als der am schwersten betroffene Körperteil angegeben. Sieben Todesfälle sind in der Kategorie ,,Gesamter Mensch" dokumentiert.
In über einem Drittel der Unfälle kommt es im Unfallablauf dazu, dass die unfallverletzte Person eingeklemmt oder eingequetscht wird (36 Prozent). In 23 Prozent der Unfälle trägt ein Zusammenstoß ­ beziehungsweise die Tatsache, dass das Unfallopfer von einem sich bewegenden Gegenstand getroffen wird ­ maßgeblich zum Unfallgeschehen bei. Die dritte größere Position ist mit 20 Prozent darauf zurückzuführen, dass die sich bewegende Unfallperson gegen einen ortsfesten Gegenstand prallt.
81

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

7 Flurfördermittel (Stapler, Handkarren)
Für die horizontale Beförderung von Gütern stehen zum einen für leichtere Gegenstände in der Regel handbetriebene Transportmittel und zum anderen mit Motorkraft betriebene Maschinen zur Verfügung. Zur ersten Gruppe gehören insbesondere Handkarren und Rollwagen. Die zweite Gruppe umfasst vor allem Stapler. Eine weitere Differenzierung nach bestimmten Staplertypen ist nicht möglich, als die geläufigste Form ist hier aber wohl der Gabelstapler zu verstehen. Stapler können weiterhin unterschieden werden als solche mit und ohne Fahrerplatz (Tabelle 57). In den meisten Fällen ist eine derartige Unterscheidung aber nicht dokumentiert. Todesfälle innerhalb dieser Gruppe sind vor allem in Verbindung mit Staplern festzustellen. Hierbei steht der Verlust der Kontrolle über das Arbeitsgerät sowie der Umstand, von einem Gegenstand erfasst worden zu sein, im Vordergrund.

Tabelle 57Unfälle mit Flurfördermitteln (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Gegenstand der Abweichung
Handgeführte Flurförderfahrzeuge ohne Hebevorrichtung

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

Gesamt

14.710 46,3

Schubkarren

373

1,2

Sack-, Handkarren

436

1,4

Rollbehälter, Förder-, Roll-, Gepäckwagen

10.316 32,5

Handgabelhubwagen

2.859

9,0

Übrige Transport- und Ladevorrichtung ohne
Hebevorrichtung

726

2,3

Stapler

Gesamt

13.689 43,1

... mit Fahrerplatz

6.379 20,1

... ohne Fahrerplatz

2.504

7,9

... o. n. A. zum Fahrerplatz

4.807 15,1

Sonstige Flurfördermittel

3.387 10,7

Gesamt

31.787 100,0

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

103 20,0

3 0,6

5 1,0

50 9,7

35 6,8 10 1,9

358 69,6 160 31,1
27 5,3 171 33,3
53 10,3 514 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

0 0,0

0 0,0

0 0,0

0 0,0

0 0,0 0 0,0

10 100,0 4 40,0 1 10,0 5 50,0 0 0,0
10 100,0

Betrachtet man den Unfallhergang der meldepflichtigen Unfälle genauer (Tabelle 58), zeigt sich, dass bei einem Viertel der Staplerunfälle die unfallverletzte Person diesen selbst gefahren beziehungsweise geführt hat. In 47 Prozent der Fälle wird das Unfall opfer von einem Stapler angefahren, eingequetscht oder überfahren. Bei den handgeführten Flurförderfahrzeugen (Tabelle 59) sind über die Hälfte der Unfälle auf den un mittelbaren Umgang mit diesen zurückzuführen, andere Einwirkungen (angefahren, gequetscht werden etc.) sind an zweiter Stelle ursächlich.
82

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

Bei den Auswirkungen sind in 43 Prozent der Unfälle mit Flurfördermitteln die unteren Knöchel- und Fußverletzungen registriert sowie in 13 Prozent das Kniegelenk und der Unterschenkel betroffen. In 37 Prozent der meldepflichtigen Unfälle kommt es zu Prellungen. Bei den neuen Unfallrenten liegt der Schwerpunkt mit 72 Prozent deutlich bei den Frakturen.

Tabelle 58Unfallhergänge bei Unfällen mit Staplern (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Unfallhergang: Stapler
Verletzter fährt den Stapler Verletzter wird vom Stapler angefahren, eingequetscht, überfahren u.ä. übrige Unfallhergänge Gesamt

Meldepflichtige Unfälle Neue Unfallrenten

Anzahl

%

Anzahl

%

3.447 25,2 6.368 46,5

82 22,9 216 60,3

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

2 20,0 7 70,0

3.874 28,3 13.689 100,0

60 16,8 358 100,0

1 10,0 10 100,0

Tabelle 59Unfallhergänge bei Unfällen mit handgeführten Flurförderfahrzeugen (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Unfallhergang: handgeführte Flurförderfahrzeuge (Schub-, Sack-, Handkarren, Rollbehälter, Förder-, Roll-, Gepäck-, Handgabelhubwagen)
Verletzter führt bzw. schiebt...

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

9.115 62,0

Verletzter wird angefahren, eingequetscht, überfahren u.ä.

2.570 17,5

übrige Unfallhergänge

3.025 20,6

Gesamt

14.710 100,0

Neue Unfallrenten

Anzahl

%

48 46,6 9 8,7
46 44,7 103 100,0

Tödliche Unfälle Anzahl %
0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0

Eine Einordnung nach Gewerbebereichen weist dem Bereich Handel- und Warenlogistik mit 37 Prozent den größten Anteil an den Unfällen mit Flurfördermitteln zu. Ebenfalls betroffen sind die Metall- und Holzwirtschaft (14 Prozent), Verwaltung (9 Prozent), das Verkehrs- und Postwesen (15 Prozent) sowie das Nahrungsmittel- und Gastgewerbe (8 Prozent). Hinter den Zahlen des Bereichs Verwaltung sind insbesondere Arbeitskräfte zu verstehen, die als Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter (Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften) in anderen Wirtschaftszweigen eingesetzt werden.

83

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

8 Lagereinrichtungen, Zubehör, Regalsysteme
Um Unfallgefahren zu vermeiden, ist es wichtig, dass Gegenstände ordnungsgemäß gelagert sind. Hierzu sind zum einen geeignete Behältnisse sowie zum anderen die dazu passenden Systeme notwendig. Auch der richtige Umgang beim Transport trägt wesentlich zu einem unfallfreien Verlauf bei. Dass in diesem Tätigkeitsfeld weiterer Präventionsbedarf besteht, zeigen rund 35.200 Unfälle, die im Berichtsjahr in Zusammenhang mit Lagereinrichtungen, Regalsystemen und Lagerzubehör auftraten.

Tabelle 60Unfälle mit Einrichtungen zur Lagerung und Verpackung (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Gegenstand der Abweichung

Meldepflichtige Unfälle Neue Unfallrenten Tödliche Unfälle

Anzahl

% Anzahl % Anzahl %

zur Lagerung, Verpackung, Container (ortsfest)

Gesamt
Silos, Sammelbehälter, ortsfeste Anhäufungen

613 1,7 99 0,3

24 7,7 10 3,2

2 50,0 1 25,0

Offene ortsfeste Tanks, Behälter

99 0,3

3 1,0

0 0,0

Geschlossene ortsfeste Tanks, Behälter

252 0,7

8 2,6

0 0,0

Sonstige ortsfeste Lagereinrichtungen

163 0,5

3 1,0

1 25,0

zur Lagerung, Verpackung, Container (ortsveränderlich)

Gesamt Container, Kübel
Gitterbox

4.753 13,5 2.833 8,0
973 2,8

44 14,1 31 10,0
7 2,3

0 0,0 0 0,0 0 0,0

Sonstige ortsbewegliche Lagereinrichtungen

946 2,7

6 1,9

0 0,0

Lagerzubehör, Regal systeme, Palettenregale, Paletten

Gesamt Regalsysteme, Palettieranlagen
Paletten

14.144 40,1 2.575 7,3
11.074 31,4

159 51,1 21 6,8
135 43,4

2 50,0 2 50,0 0 0,0

Sonstige Lagervorrichtungen und Lagerzubehör

495 1,4

3 1,0

0 0,0

Verschiedene Verpackungen, klein/mittelgroß, (ortsveränderlich)

Gesamt
Kleine Container (außer auf Fahrzeugen)

15.726 44,6 402 1,1

84 27,0 6 1,9

0 0,0 0 0,0

Behältnisse, Kanister, Fässer, Flaschen (außer für Gas)

6.879 19,5

28 9,0

0 0,0

Gasflaschen, Aerosole, Feuerlöscher

282 0,8

2 0,6

0 0,0

Weichverpackungen

421 1,2

3 1,0

0 0,0

Mülltonne, Abfallbehälter

2.036 5,8

12 3,9

0 0,0

Sonstige Verpackungen (einschließlich leere oder volle Kartons)

5.706 16,2

33 10,6

0 0,0

Gesamt

35.236 100,0

311 100,0

4 100,0

84

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte
Wie Tabelle 60 zu entnehmen ist, können Paletten als Unfallschwerpunkt gelten. Diese Unfälle lassen sich überwiegend der gewerblichen Wirtschaft mit den Funktionsbereichen Fabrik, Werkstatt, Lagerung sowie Be- oder Entladen zuordnen. Bei den Regalsystemen stehen Bewegungen des Unfallopfers (ungeschickt/unpassend oder durch eine Wechselwirkung mit einem Gegenstand) im Vordergrund des Unfallgeschehens. Etwa 4.000 Unfälle an Lagereinrichtungen entstehen dadurch, dass herunterfallende Gegenstände das Unfallopfer treffen und verletzen.
85

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

9 Chemische, explosionsgefährliche Stoffe
In einigen Bereichen entstehen Unfallgefahren dadurch, dass mit chemischen oder explosionsgefährlichen Stoffen umgegangen wird. Die vorliegende Gliederung lässt nur eine grobe Zuweisung zu spezifischen Stoffgruppen zu, die in ihrer jeweiligen Ausprägung fest, flüssig oder gasförmig sein können (Tabelle 61).

Tabelle 61Unfälle mit chemischen oder explosionsgefährlichen Stoffen ­ fest, flüssig oder gasförmig (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Gegenstand der Abweichung
Ätzende, korrodierende Stoffe Schädliche giftige Stoffe Entflammbare Stoffe Explosionsgefährliche, reaktionsfähige Stoffe Gase, Dämpfe ohne spezifische Wirkungen (Inert-, Erstickungsgas) Gesamt

Meldepflichtige Unfälle Neue Unfallrenten

Anzahl

%

Anzahl

%

2.949 56,1 759 14,4 929 17,7 105 2,0 517 9,8

20 32,8 7 11,5
19 31,1 8 13,1 7 11,5

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

1 20,0 1 20,0 1 20,0 1 20,0 1 20,0

5.260 100,0

61 100,0

5 100,0

Die schädigende Einwirkung lässt sich insbesondere auf drei Arten des Kontakts zurückführen. In mehr als der Hälfte der Fälle ­ rund 2.900 meldepflichtige Unfälle ­, findet die Aufnahme über die Haut oder die Augen statt. Auf die Augen entfallen davon ca. 750 Unfälle. In etwa 820 weiteren Fällen erfolgt der Kontakt durch Inhalation über die Nase oder den Mund. Durch Kontakt mit heißen Stoffen/Gasen oder Feuer sind außerdem 1.200 Unfälle gemeldet worden.
Betrachtet man das Unfallgeschehen von Unfällen, bei denen chemische oder explosionsgefährliche Stoffe ursächlich waren, nach Beruf, zeigt sich, dass der hauswirtschaftliche Bereich (Küche, Kantine) mit Unfällen beim Umgang mit heißen, entflammbaren Stoffen einen Schwerpunkt bildet. Darüber hinaus sind vor allem Berufe aus dem metallverarbeitenden Sektor ­ wie Schlosser, Schweißer und andere formgebende Tätigkeiten ­ sowie aus dem Bereich der Bau- und Ausbauberufe, Maschinenbediener oder Hilfsarbeiter aus der Fertigung betroffen.

86

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

10 Einwirkungen durch Gewalt, Angriff, Bedrohung, Überraschung
Innerhalb der Arbeitswelt kommt es auch immer wieder zu Unfällen aufgrund zwischenmenschlicher Konflikte. Dabei kann es sich um physische Gewaltanwendungen handeln, ebenso spielen aber auch psychische Einflüsse eine Rolle. In der Unfallstatistik können diese Unfälle über das Merkmal ,,Abweichung vom normalen (unfallfreien) Verlauf" identifiziert werden. Es lässt sich unterscheiden, ob die Gewalteinwirkung, der Angriff oder die Bedrohung von Beschäftigten des eigenen Unternehmens oder aber von betriebsfremden Personen ausgegangen ist (Tabelle 62). Als eine abgeschwächte Form eines Angriffs sind diejenigen Fälle zu betrachten, bei denen es zu einem Unfall in Folge einer Überraschung oder eines Schrecks kommt. Auch Tiere sind zum Teil Auslöser für Gewaltunfälle, werden in der hier gewählten Darstellung jedoch nicht berücksichtigt.
Bei der Betrachtung der Unfallzahlen sollte beachtet werden, dass die Dokumentation dieser Unfallhergänge aus den zum Teil unvollständigen Angaben der Unfallanzeigen äußerst schwierig sein kann. Oftmals lassen sich aus der Unfallanzeige die Zusammenhänge nicht klar einer der oben genannten Fallgestaltungen zuweisen. So können bei knapp acht Prozent der Unfälle keine näheren Angaben zur Gewalteinwirkung gemacht werden.

Tabelle 62Unfälle durch menschliche Gewalt, Angriff, Bedrohung, Überraschung (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer, ohne Berufssportler)

Abweichung vom normalen (unfallfreien) Verlauf durch ... Meldepflichtige Unfälle Neue Unfallrenten

Überraschung, Schreck

Anzahl

%

Anzahl

%

1.604 11,5

31 11,2

Gewalt, Angriff, Bedrohung durch betriebsinterne Personen

1.678 12,0

30 10,8

Gewalt, Angriff, Bedrohung durch betriebsfremde Personen

8.920 64,0

175 63,2

Gewalt, Angriff, Bedrohung ohne nähere Angaben

1.732 12,4

41 14,8

Gesamt

13.935 100,0

277 100,0

Tödliche Unfälle Anzahl %
1 11,1 0 0,0 3 33,3 5 55,6 9 100,0

Bei den Handgreiflichkeiten zwischen betriebsinternen beziehungsweise betriebsfremden Personen kommt es überwiegend zu Prellungen, Verstauchungen oder oberflächlichen Hautverletzungen (58 Prozent). Unfälle, bei denen nicht die physische Gewalt, sondern Einwirkungen auf die Psyche im Vordergrund stehen, können über die Art der Verletzung näher eingegrenzt werden. So werden bei den meldepflichtigen Unfällen Schockzustände erlebnisreaktiver oder psychischer Art in 20 Prozent als hauptsächliche Ursache in der Unfallmeldung genannt. Bei den neuen Unfallrenten haben Schockzustände als Erstdiagnose mit 48 Prozent sogar eine noch stärkere Bedeutung.

87

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

Abbildung 20 gibt die Entwicklung der meldepflichtigen Unfälle der letzten fünf Berichtsjahre für Unfälle durch Gewalt, Angriff und Bedrohung (ohne Unfälle mit Kennzeichnung ,,Überraschung, Schreck") wieder. Nach zuvor steigenden Unfallzahlen ist die Zahl der Fälle in 2020, eventuell bedingt durch die Pandemiesituation, leicht zurückgegangen.

Abbildung 20Zeitreihe Unfälle durch menschliche Gewalt, Angriff, Bedrohung (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer, ohne Berufssportler)

16.000

14.000

12.000

meldepflichtige Unfälle

10.000

8.000

6.000 4.000 2.000
0 2016 2017 2018 2019 2020

Gewalt, Angriff, Bedrohung ohne nähere Angaben
Gewalt, Angriff, Bedrohung durch betriebsfremde Personen
Gewalt, Angriff, Bedrohung durch betriebsinterne Personen

Neben der absoluten Häufigkeit ist die Einordnung dieser Unfälle in das Gesamtunfallgeschehen von Interesse. Berechnet man den Anteil der Gewaltunfälle je Wirtschaftszweig bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften ­ beziehungsweise je Betriebsart für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ­, erscheinen einige Bereiche als besonders betroffen. Die nachfolgenden zwei Tabellen zeigen hierzu die Wirtschaftszweige mit den meisten Meldungen von Gewaltunfällen für die gewerblichen Berufsgenossenschaften (Tabelle 63) sowie analog die Betriebsarten bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand (Tabelle 64).
Die höchsten Anteile von Gewaltunfällen an der Gesamtunfallzahl sind im Bereich der Wach- und Sicherheitsdienste zu verzeichnen, bei denen über ein Viertel der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Betrieb Gewaltunfälle sind. In Pflege- und Altenheimen sind es etwa 13 Prozent, im öffentlichen Dienst sind die psychiatrischen Krankhäuser besonders betroffen. Insgesamt liegt der Anteil der Gewaltunfälle an den meldepflichtigen Arbeitsunfällen im Betrieb bei 1,8 Prozent (gewerbliche Berufsgenossenschaften) beziehungsweise 5,0 Prozent (UVTöH).

88

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

Tabelle 63Unfälle durch menschliche Gewalt, Angriff, Bedrohung, Überraschung ­ gewerbliche Berufsgenossenschaften nach Wirtschaftszweig (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer, ohne Berufssportler)

Wirtschaftszweig (BG)
Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen Sozialwesen (ohne Heime) Gesundheitswesen Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien Erziehung und Unterricht Gastronomie Sonstige Gesamt

Gewalt, Angriff, Bedrohung

Anzahl

%

2.393 20,9

2.065 18,0

1.113 9,7

1.082 9,4

944 8,2

942 8,2

453 4,0

271 2,4

2.201 19,2

11.463 100,0

Sonstige Unfälle

Anzahl

%

Anteil Gewalt an Gesamt
%

16.818 2,7

33.449 5,4

13.054 2,1

20.204 3,2

49.678 8,0

2.571 0,4

9.167 1,5

14.826 2,4

462.262 74,3

622.030 100,0

1,8

Tabelle 64Unfälle durch menschliche Gewalt, Angriff, Bedrohung, Überraschung ­ Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand nach Betriebsart (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer, ohne Berufssportler)

Betriebsart (UVTöH)
Bahnbetriebe Psychiatrische Krankenhäuser Krankenhäuser Allgemeine Verwaltungen (z.B. Rathäuser, Gemeindeverwaltungen) Sonstige Gesamt

Gewalt, Angriff, Bedrohung

Anzahl

%

657 26,6 516 20,9 443 17,9 350 14,2 507 20,5 2.472 100,0

Sonstige Unfälle

Anzahl

%

Anteil Gewalt an Gesamt
%

4.358 9,3

13,1

862 1,8

37,4

7.229 15,3

5,8

11.060 23,5

3,1

23.599 50,1

2,1

47.108 100,0

5,0

Eine Besonderheit bildet die Gruppe der Berufssportler. Bei dieser Berufsgruppe treten häufig Verletzungen auf, die ­ gerade im Mannschaftssportbereich ­ durch Einwirkungen des Wettkampfgegners ausgelöst sind. Folgerichtig sind diese Unfälle auch als Gewalteinwirkung verschlüsselt, verzerren aber durch ihre Besonderheit in der Unfallprävention das Gesamtbild. Diese Berufsgruppe wurde daher in den Tabellen 62, 63 und 64 sowie in Abbildung 20 von der Betrachtung ausgeschlossen. Für diese Berufsgruppe wurden im Berichtsjahr 1.895 meldepflichtige Unfälle mit der Abweichung vom normalen unfallfreien Ablauf ,,Gewalt, Angriff, Bedrohung, Überraschung" registriert.
89

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

11 Baustellen
In der Arbeitsunfallstatistik wird mit dem Merkmal Arbeitsumgebung der Unfallort beschrieben, an dem sich das Unfallopfer unmittelbar vor dem Unfall aufhielt oder arbeitete. Handelt es sich dagegen um eine Baustelle, dann steht die Bautätigkeit im Vordergrund der Dokumentation und der eigentliche Verwendungszweck des Ortes ist von geringerer Bedeutung. Es ist also unerheblich, ob die geografische Umgebung ein Gebäude, ein Produktivbetrieb (Fabrik, Werkstatt etc.), eine Straße oder eine andere Funktionsfläche oder Einrichtung ist. Liegt der Schwerpunkt in der Bautätigkeit, so wird zum Beispiel die Renovierung einer Werkstatt unter ,,Baustelle ­ Renovierung" dokumentiert. Handelt es sich dagegen nur um kleinere zeitlich begrenzt auszuführende Arbeiten, wird die geographische Umgebung ­ hier die ,,Werkstatt" ­ geschlüsselt. Dazu ein weiteres Beispiel: Ein Unfall beim Bau eines Eisenbahntunnels wird als ,,Baustellenbereich unter Tage" dokumentiert. Wird dagegen ,,nur" eine Störung an einer Gleisweiche in einem U-Bahn-Tunnel festgestellt, und bei dessen Behebung kommt es zu einem Unfall, wird das Unfallgeschehen in die Kategorie ,,Untertagebereich ­Tunnel (Straße, Eisenbahn, U-Bahn)" eingeordnet. Die Abgrenzung der Verwendung und Einordnung als Baustelle oder geografischer Ort ist in der Praxis oftmals nicht ganz einfach, zumal wenn diese Information in der Unfallanzeige nicht ausführlich dargestellt ist. Es wird also einen Unschärfebereich geben, wo Unfälle je nach den vorhandenen Informationen einer der beiden Kategorien zugewiesen worden sind.
Legt man die Basiszahlen für die Arbeitsunfälle im Betrieb zugrunde, entfallen auf Baustellen 17,0 Prozent aller meldepflichtigen Unfälle, aber bereits 23,3 Prozent der neuen Unfallrenten und sogar 38 Prozent der tödlichen Unfälle. Die weitere Differenzierung der Baustellenunfälle ist Tabelle 65 zu entnehmen. Demnach sind es vor allem die Bereiche ,,Neubau" und ,,Abriss, Renovierung, Wartung", bei denen Baustellenunfälle geschehen. Dazu kommt ein hoher Anteil von Baustellenunfällen, bei denen der Unfallanzeige eine genauere Beschreibung der Baustelle nicht zu entnehmen ist.

Tabelle 65Baustellenunfälle nach Arbeitsumgebung (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Arbeitsumgebung ­ Baustelle
Baustelle ­ Neubau Baustelle ­ Abriss, Renovierung, Wartung eines Gebäudes Steinbruch, Tagebau, Ausgrabung, Graben Baustelle sonstige Gesamt

Meldepflichtige Unfälle Neue Unfallrenten

Anzahl

% Anzahl %

31.455 26,8

895 33,8

40.902 34,9

891 33,6

1.332 1,1

51 1,9

43.637 37,2

811 30,6

117.327 100,0

2.648 100,0

Tödliche Unfälle Anzahl %
26 29,2 38 42,7
3 3,4 22 24,7 89 100,0

Betrachtet man die zugrundeliegenden Abweichungen vom normalen ­ unfallfreien ­ Ablauf, zeigt sich, dass bei etwa einem Drittel der meldepflichtigen Unfälle die Versicherten die Kontrolle über ein Werkzeug, einen Gegenstand oder eine Maschine verloren haben. In etwa acht Prozent der Fälle kam es zu einem Absturz. Bei den tödlichen Un fällen sind sogar 43 Prozent der Unfälle auf Abstürze zurückzuführen.
90

Gegenstands-/themenbezogene Schwerpunkte

Tabelle 66Baustellenunfälle nach Kontakt, durch den das Opfer verletzt wurde (abhängig Beschäftigte, Unternehmerinnen und Unternehmer)

Verletzender Kontakt

Meldepflichtige Unfälle Neue Unfallrenten

Kontakt mit elektrischem Strom, Temperaturen, gefährlichen Stoffen

Anzahl

%

Anzahl

%

3.307 2,8

49 1,9

Ertrinken, verschüttet, eingehüllt, begraben werden unter

170 0,1

20 0,8

Aufprallen auf/gegen ortsfesten Gegenstand (Verletzter bewegt sich)

28.083 23,9

1.743 65,8

Getroffen werden/Zusammenstoßen mit einem  sich bewegenden Gegenstand

16.782 14,3

290 11,0

Kontakt mit scharfem, spitzem, hartem, rauem Gegenstand

42.105 35,9

173 6,5

(Ein)geklemmt, (ein)gequetscht, zerquetscht werden usw.

8.505 7,2

183 6,9

Akute körperliche oder seelische Überlastung

17.841 15,2

184 6,9

Sonstiges

534 0,5

6 0,2

Gesamt

117.327 100,0

2.648 100,0

Tödliche Unfälle

Anzahl

%

5 5,6

7 7,9 52 58,4

10 11,2

1 1,1

13 14,6 0 0,0 1 1,1
89 100,0

Aufschluss darüber, wie das Unfallopfer von einem verletzenden Gegenstand geschädigt wurde, zeigt das Merkmal ,,Kontakt" (Tabelle 66). Hier lassen sich insbesondere drei Unfallmuster erkennen. Zum einen ist die verletzte Person selbst in Bewegung ­ indem sie stolpert, stürzt oder gegen einen Gegenstand prallt. Zum zweiten ist es der Kontakt mit scharfen, spitzen oder harten Gegenständen. Zu nennen sind hier die baustellentypischen Handwerkzeuge und Maschinen wie Sägen, Messer, aber auch Baumaterialien. Eine dritte Gruppe bilden Gegenstände, die in Bewegung sind. Auch hier sind es vor allem Teile von Werkzeugen, Maschinen oder davon erzeugten Splittern und Spänen sowie beteiligte Baumaterialen, die zu einer Verletzung führen.
Hinsichtlich der Verletzungen treten bei mehr als drei Viertel der Baustellenunfälle Verletzungen an den Extremitäten (Arme, Beine) auf. Ein Drittel entfällt hierbei allein auf die Hände. 43 Prozent der Baustellenunfälle führen zu Prellungen, Verstauchungen oder Quetschungen, 25 Prozent sind oberflächliche Verletzungen der Haut (Stich-, Riss-, Schnittwunden) und 13 Prozent entfallen auf Frakturen. Bei den neuen Unfallrenten haben 66 Prozent der Fälle die Diagnose Fraktur.

91

Unfallzahlen von Rehabilitanden

Im Abschnitt Kennzahlen zur Allgemeinen Unfallversicherung 2020 ­ Versicherte, Vollarbeiter (Seite 13) wurde bereits auf die große Anzahl von Versicherten hingewiesen, welche über die ,,klassischen" abhängig Beschäftigten hinaus kraft Gesetzes unfallversichert sind. Eine Auflistung kann den Paragraphen 2, 3, 6, 12 und 14 des SGB VII entnommen werden (vgl. Anhang 2). Nach meldepflichtigen Unfällen und Todesfällen betrachtet, fallen unter den ,,sonstigen Versicherten" vor allem die Rehabilitanden ins Gewicht (siehe Tabelle 5). Als Rehabilitanden gesetzlich unfallversichert gelten diejenigen Personen, die von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung stationäre bzw. teilstationäre Krankenhausbehandlung, stationäre Vorsorgeleistungen oder stationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten.
Mit etwa 34.000 meldepflichtigen Unfällen im Berichtsjahr entfallen fast vier Prozent aller meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle auf diese Versichertengruppe. Mit 68 tödlichen Unfällen ist der Anteil gegenüber anderen Versichertengruppen sogar noch einmal höher (11 Prozent). Betrachtet man nur die Unfälle der Unfallarten eins bis vier ­ also der Arbeitsunfälle ohne die Wegeunfälle ­, steigen die Anteile sogar noch einmal: 4,4 Prozent der meldepflichtigen Arbeitsunfälle und 17 Prozent der tödlichen Unfälle entfallen auf die Rehabilitanden.
Eine Besonderheit der Versichertengruppe der Rehabilitanden ist ihre Altersverteilung. Vor allem ältere Versicherte verunfallen ­ über 70 Prozent der Unfallopfer sind 50 Jahre oder älter, 30 Prozent sogar 80 Jahre oder älter. Abbildung 21 zeigt die Verteilung nach Alter für die meldepflichtigen Unfälle, Abbildung 22 die Verteilung nach Alter für die tödlichen Unfälle.

Abbildung 21Verteilung meldepflichtiger Unfälle von Rehabilitanden nach Alter

Anzahl Meldepflichtige Unfälle

0

4.000

8.000

bis 19 Jahre 20 bis 29 Jahre 30 bis 39 Jahre 40 bis 49 Jahre 50 bis 59 Jahre

2.914 1.276
1.667 1.769
3.800

60 bis 69 Jahre 70 bis 79 Jahre 80 Jahre und älter

4.160 5.768

12.000 11.869

92

Unfallzahlen von Rehabilitanden

Abbildung 22Verteilung tödlicher Unfälle von Rehabilitanden nach Alter

Anzahl tödlicher Unfälle

0

20

bis 19 Jahre 0 20 bis 29 Jahre 0

30 bis 39 Jahre 0 40 bis 49 Jahre 0

50 bis 59 Jahre 1

60 bis 69 Jahre

3

70 bis 79 Jahre

11

80 Jahre und älter

40

60

52

Bei Betrachtung der Unfallhergänge fallen auch bei den Rehabilitanden die Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle mit einem hohen Anteil von etwa 40 Prozent an den meldepflichtigen Unfällen auf. In Tabelle 67 sind die verletzenden Kontakte aufgeschlüsselt, welche dem jeweiligen Unfallhergang zuzurechnen sind. In über 60 Prozent der Fälle prallt das Unfallopfer vertikal auf einen Gegenstand ­ in den meisten Fällen auf den Fußboden ­ auf. In immer noch 1.145 Fällen wird das Opfer von einem sich bewegenden Gegenstand getroffen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Türen oder um Sportgeräte. Allein in 400 Fällen wurden als Gegenstand der Abweichung ein Ball angegeben, von denen die Verletzten getroffen wurden. In circa zehn Prozent der Fälle ist der verletzende Kontakt als Zusammentreffen mit einem harten oder rauen Gegenstand gemeldet.

Tabelle 67Meldepflichtige Unfälle von Rehabilitanden nach verletzendem Kontakt

Verletzender Kontakt
Aufprall ­ vertikale Bewegung des Opfers Aufprall ­ horizontale Bewegung des Opfers Sonstiger Aufprall, Verletzter bewegt sich Getroffen werden von Gegenstand Kontakt mit scharfem oder spitzem Gegenstand Kontakt mit hartem oder rauem Gegenstand Eingeklemmt, oder eingequetscht werden Körperliche Überlastung ­ Bewegungsapparat Sonstiges Gesamt

Meldepflichtige Unfälle

Anzahl

%

20.763

62,5

2.017

6,1

507

1,5

1.145

3,4

435

1,3

3.308

10,0

348

1,0

3.900

11,7

798

2,4

33.223 100,0

93

Anhang

Anhang 1 Formular zur Unfallanzeige ­ Erhebungsbogen

1 Name und Anschrift des Unternehmens

UNFALLANZEIGE
2 Unternehmensnummer des Unfallversicherungsträgers

3 Empfänger/-in

4 Name, Vorname der versicherten Person

5 Geburtsdatum Tag Monat

Jahr

6 Straße, Hausnummer

Postleitzahl

Ort

7 Geschlecht

8 Staatsangehörigkeit

9 Leiharbeitnehmer/-in

Männlich Weiblich

10 Auszubildende/-r

Ja

Nein

11 Die versicherte Person ist

Ja
Unternehmer/-in
Gesellschafter/-in Geschäftsführer/-in

Nein
mit der Unternehmerin/ dem Unternehmer:
verheiratet in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend

verwandt

12 Anspruch auf Entgeltfortzahlung

besteht für

Wochen

13 Krankenkasse (Name, PLZ, Ort)

14 Tödlicher Unfall?

15 Unfallzeitpunkt

Ja

Tag Monat

Jahr

Nein

16 Unfallort (genaue Orts- und Straßenangabe mit PLZ) Stunde Minute

17 Ausführliche Schilderung des Unfallhergangs (Verlauf, Bezeichnung des Betriebsteils, ggf. Beteiligung von Maschinen, Anlagen, Gefahrstoffen)

Die Angaben beruhen auf der Schilderung 18 Verletzte Körperteile

der versicherten Person

anderer Personen

19 Art der Verletzung

20 Wer hat von dem Unfall zuerst Kenntnis genommen? (Name, Anschrift)

War diese Person Augenzeugin/Augenzeuge des Unfalls?

Ja

Nein

21 Erstbehandlung: Name und Anschrift der Ärztin/des Arztes oder des Krankenhauses

22 Beginn und Ende der Arbeitszeit

der versicherten Person

Stunde Minute

Stunde

Beginn

Ende

Minute

23 Zum Unfallzeitpunkt beschäftigt/tätig als

24 Seit wann bei dieser Tätigkeit? Monat

Jahr

25 In welchem Teil des Unternehmens ist die versicherte Person ständig tätig?

26 Hat die versicherte Person die Arbeit eingestellt? am
27 Hat die versicherte Person die Arbeit wieder aufgenommen?

Nein Nein

Sofort Später,

Tag Monat Stunde

Ja, am

Tag Monat

Jahr

28 Datum

Unternehmer/-in (Bevollmächtigte/-r)

Betriebsrat (Personalrat)

Telefon-Nr. für Rückfragen

94

noch Anhang 1

Formular zur Unfallanzeige ­ Erläuterungen

I. Erläuterungen zur Unfallanzeige

Wer muss den Unfall anzeigen?Unternehmerinnen und Unternehmer. Diese können auch Personen bevollmächtigen die Unfallanzeige zu erstatten.

Wann ist ein Unfall anzuzeigen?Arbeitsunfälle und Wegeunfälle (z.B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) sind an zuzeigen, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen oder zum Tod der versicherten Person führen.

Wer erhält die Unfallanzeige?­ Der zuständige Unfallversicherungsträger (UV-Träger).
­ Unterliegt das Unternehmen der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht (bei landwirtschaftlichen Betrieben, nur soweit sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen), ist ein Exemplar an die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz) zu senden.
­ U nterliegt das Unternehmen der bergbehördlichen Aufsicht, erhält die zuständige untere Bergbehörde ein Exemplar.
­ Ein Exemplar bleibt zur Dokumentation im Unternehmen.
­ Ein Exemplar erhält der Betriebsrat (Personalrat), falls vorhanden. Die Unfallanzeige ist vom Betriebsrat (Personalrat) mit zu unterzeichnen.

Wer ist zu informieren?

­ Versicherte Personen sind auf Ihr Recht hinzu weisen, dass sie eine Kopie der Unfallanzeige verlangen können.
­ F achkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen und -ärzte.

Wie ist die Unfallanzeige zu erstatten?

Per Post oder online, wenn der UV-Träger dies anbietet.

Welche Frist gilt für die Unfallanzeige?

Innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis vom Unfall.

Was ist bei schweren Unfällen, Tödliche Unfälle, Massenunfälle und Unfälle mit

Massenunfällen und Todes-

schwerwiegenden Gesundheitsschäden sind sofort

fällen zu beachten?per Telefon, Fax oder E-Mail dem zuständigen UV-Träger

und ggf. der zuständigen staatlichen Behörde (z.B.

Gewerbeaufsichtsamt, untere Bergbehörde) zu melden.

Anhang 95

II Erläuterungen zu einzelnen Fragen der Unfallanzeige
2Anzugeben ist die Unternehmensnummer (Mitgliedsnummer) beim UV-Träger (z.B. enthalten im Beitragsbescheid oder im Bescheid über die Zuständigkeit).
9Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sind im Unternehmen tätige Beschäftigte einer Zeitarbeitsfirma oder eines Personaldienstleisters. Es liegt ein Arbeit nehmerüberlassungsvertrag vor.
11 Hier sind Angaben zu machen, wenn die Unternehmerin oder der Unternehmer eine natürliche Person ist, auf die sich das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- oder Nachteil auswirkt (z.B. Einzelunternehmerin oder persönlich haftender Gesellschafter einer OHG). Das Feld ,,verwandt" ist auch dann anzukreuzen, wenn die versicherte Person mit der Unternehmerin oder dem Unternehmer bis zum dritten Grade verwandt, bis zum zweiten Grade verschwägert oder deren bzw. dessen Pflegekind ist.
13Bei gesetzlicher Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld genügen Name, PLZ und Ort der Kasse; in anderen Fällen bitte Art der Versicherung angeben (z.B. Privatversicherung, Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner, Familien versicherung, freiwillige Versicherung bei gesetzlicher Krankenkasse).
17Hier soll der Unfall mit seinen näheren Umständen detailliert geschildert werden: Wo, wie, warum, unter welchen Umständen? Beteiligte Geräte, Maschinen, Fahr zeuge oder Gefahrstoffe? Insbesondere auf die folgenden Punkte ist einzugehen: ­Betriebsteil, in dem sich der Unfall ereignete: z.B. Büro, Schlosserei, Verkaufstheke, Betriebshof, Gewächshaus, Stall ­Tätigkeit, die die verletzte Person ausübte: z.B. ... bediente eine Kundin, ... trug Unterlagen zum Konstruktionsbüro, ... schlug einen Bolzen heraus, ... entlud Lieferwagen,... reparierte Maschine (Art, Hersteller, Typ, Baujahr) ­Umstände, die den Verlauf des Unfalls kennzeichnen (Was löste den Unfall aus, welche Arbeitsmittel wurden benutzt, an welchen Maschinen und Anlagen wurde gearbeitet?); z.B.: ... beugte sich zu weit zur Seite, dadurch rutschte die Leiter weg und die Person stürzte 3m in die Tiefe, ... verkantete das Holz und wurde von der Holzkreissäge (Hersteller, Typ, Baujahr) erfasst, ... rutschte aus, weil auf dem Boden Abfall/Schmutz/Öl/Dung lag.
Waren Arbeitsbedingungen wie Hitze, Kälte, Lärm, Staub, Strahlung gegeben, die mit dem Unfall im Zusammenhang stehen könnten?
Wurde mit Gefahrstoffen umgegangen, die mit dem Unfall im Zusammenhang stehen könnten?
Die Unfallschilderung können Sie auf der Rückseite oder auf einem Beiblatt fort setzen. Sie können auch Skizzen zur Erläuterung des Unfallverlaufs beifügen.
18 Beispiele: rechter Unterarm, linker Zeigefinger, linker Fuß und rechte Kopfseite
19Beispiele: Prellung, Knochenbruch, Verstauchung, Verbrennung, Platzwunde, Schnittverletzung
23Hier einsetzen z.B. Einzelhandelskaufmann, Buchhalterin, Maurer, Mechatronikerin, Pflegefachkraft, Landwirt, Gärtnerin, und nicht ,,Arbeiter", ,,Angestellte" oder ,,Unternehmerin"
25 Beispiele: Büro, Lager, Schlosserei, Labor, Lebensmittelabteilung, Fabrikhof, Bauhof
96

Anhang 2 §2 SGB VII ­ Versicherung kraft Gesetzes (Textauszug)
Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII) ­ Gesetzliche Unfallversicherung
vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1254) zuletzt geändert durch Artikel 7 Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
§ 2 Versicherung kraft Gesetzes
(1) Kraft Gesetzes sind versichert
1. Beschäftigte, 2. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehr-
werkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen, 3. Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnlichen Maßnahmen unterzie-
hen, die aufgrund von Rechtsvorschriften zur Aufnahme einer versicherten Tätigkeit oder infolge einer abgeschlossenen versicherten Tätigkeit erforderlich sind, soweit diese Maßnahmen vom Unternehmen oder einer Behörde veranlasst worden sind, 4. behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches oder in Blindenwerkstätten im Sinne des § 226 des Neunten Buches oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind, 5. Personen, die
a. Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,
b. im landwirtschaftlichen Unternehmen nicht nur vorübergehend mitarbeitende Familienangehörige sind,
c. in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbständig tätig sind,
d. ehrenamtlich in Unternehmen tätig sind, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
e. ehrenamtlich in den Berufsverbänden der Landwirtschaft tätig sind, wenn für das Unternehmen die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zuständig ist,
6. Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister sowie ihre mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,
7. selbständig tätige Küstenschiffer und Küstenfischer, die zur Besatzung ihres Fahrzeugs gehören oder als Küstenfischer ohne Fahrzeug fischen und regelmäßig nicht mehr als vier Arbeitnehmer beschäftigen, sowie ihre mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,
8. a. Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, deren Träger für den Betrieb der Einrichtungen der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches oder einer Erlaubnis aufgrund einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedürfen, während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne von § 23 des Achten Buches sowie während der Teilnahme an

Anhang 97

vorschulischen Sprachförderungskursen, wenn die Teilnahme auf Grund landesrechtlicher Regelungen erfolgt, b. Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen, c. Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen, 9. Personen, die selbständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind, 10. Personen, die a. für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder deren Verbände oder Arbeitsgemeinschaften, für die in den Nummern 2 und 8 genannten Einrichtungen oder für privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung von Gebietskörperschaften ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit teilnehmen, b. für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen oder für privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung von öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit teilnehmen, 11. Personen, die a. von einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden, b. von einer dazu berechtigten öffentlichen Stelle als Zeugen zur Beweis erhebung herangezogen werden, 12. Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen einschließlich der satzungsmäßigen Veranstaltungen, die der Nachwuchsförderung dienen, teilnehmen, 13. Personen, die a. bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten, b. Blut oder körpereigene Organe, Organteile oder Gewebe spenden oder bei denen Voruntersuchungen oder Nachsorgemaßnahmen anlässlich der Spende vorgenommen werden, c. sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person, die einer Straftat verdächtig ist oder zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen persönlich einsetzen, d. Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst ausüben, wenn diese Tätigkeiten neben aa) einer Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens
15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes oder bb) einer Tätigkeit als zugelassener Vertragsarzt oder als Arzt in privater
Niederlassung ausgeübt werden, 14. Personen, die a. nach den Vorschriften des Zweiten oder des Dritten Buches der Meldepflicht unterliegen, wenn sie einer besonderen, an sie im Einzelfall gerichteten Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit, des nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Zweiten Buches zuständigen Trägers oder eines nach § 6a des

Anhang 98

Zweiten Buches zugelassenen kommunalen Trägers nachkommen, diese oder eine andere Stelle aufzusuchen, b. an einer Maßnahme teilnehmen, wenn die Person selbst oder die Maßnahme über die Bundesagentur für Arbeit, einen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Zweiten Buches zuständigen Träger oder einen nach § 6a des Zweiten Buches zugelassenen kommunalen Träger gefördert wird, 15. Personen, die a. auf Kosten einer Krankenkasse oder eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung oder der landwirtschaftlichen Alterskasse stationäre oder teilstationäre Behandlung oder stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten, b. zur Vorbereitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf Aufforderung eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit einen dieser Träger oder eine andere Stelle aufsuchen, c. auf Kosten eines Unfallversicherungsträgers an vorbeugenden Maßnahmen nach § 3 der Berufskrankheiten-Verordnung teilnehmen, d. auf Kosten eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse oder eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung an Präventionsmaßnahmen teilnehmen, 16. Personen, die bei der Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei der Schaffung von Wohnraum im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Wohnraumförderungsgesetzes oder entsprechender landesrechtlicher Regelungen im Rahmen der Selbsthilfe tätig sind, 17. Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 und 2 des Elften Buches bei der Pflege eines Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der §§ 14 und 15 Absatz 3 des Elften Buches; die versicherte Tätigkeit umfasst pflegerische Maßnahmen in den in § 14 Absatz 2 des Elften Buches genannten Bereichen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung nach § 18 Absatz 5a Satz 3 Nummer 2 des Elften Buches.
(1a) Versichert sind auch Personen, die nach Erfüllung der Schulpflicht auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung im Dienst eines geeigneten Trägers im Umfang von durchschnittlich mindestens acht Wochenstunden und für die Dauer von mindestens sechs Monaten als Freiwillige einen Freiwilligendienst aller Generationen unentgeltlich leisten. Als Träger des Freiwilligendienstes aller Generationen geeignet sind inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallende Einrichtungen zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung), wenn sie die Haftpflichtversicherung und eine kontinuierliche Begleitung der Freiwilligen und deren Fort- und Weiterbildung im Umfang von mindestens durchschnittlich 60 Stunden je Jahr sicherstellen. Die Träger haben fortlaufende Aufzeichnungen zu führen über die bei ihnen nach Satz 1 tätigen Personen, die Art und den Umfang der Tätigkeiten und die Einsatzorte. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren.
(2) Ferner sind Personen versichert, die wie nach Absatz 1 Nr. 1 Versicherte tätig werden. Satz 1 gilt auch für Personen, die während einer aufgrund eines Gesetzes angeordneten Freiheitsentziehung oder aufgrund einer strafrichterlichen, staatsanwaltlichen oder jugendbehördlichen Anordnung wie Beschäftigte tätig werden.

Anhang 99

(3) Absatz 1 Nr. 1 gilt auch für
1. Personen, die im Ausland bei einer amtlichen Vertretung des Bundes oder der Länder oder bei deren Leitern, Mitgliedern oder Bediensteten beschäftigt und in der gesetzlichen Rentenversicherung nach $4 Absatz 1 Satz 2 des Sechsten Buches pflicht versichert sind,
2. Personen, die a. im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes Entwicklungsdienst oder Vorbereitungsdienst leisten, b. einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst ,,weltwärts" im Sinne der Richtlinie des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. August 2007 (BAnz. 2008 S.1297) leisten, c. einen internationalen Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie Internationaler Jugendfreiwilligendienst des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.Dezember 2010 (GMBl S.1778) leisten,
3. Personen, die a. eine Tätigkeit bei einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Organisation ausüben und deren Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst während dieser Zeit ruht, b. als Lehrkräfte vom Auswärtigen Amt durch das Bundesverwaltungsamt an Schulen im Ausland vermittelt worden sind oder c. für ihre Tätigkeit bei internationalen Einsätzen zur zivilen Krisenprävention als Sekundierte nach dem Sekundierungsgesetz abgesichert werden.
Der Versicherungsschutz nach Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a und c erstreckt sich auch auf Unfälle oder Krankheiten, die infolge einer Verschleppung oder einer Gefangenschaft eintreten oder darauf beruhen, dass der Versicherte aus sonstigen mit seiner Tätigkeit zusammenhängenden Gründen, die er nicht zu vertreten hat, dem Einflussbereich seines Arbeitgebers oder der für die Durchführung seines Einsatzes verantwortlichen Einrichtung entzogen ist.
Gleiches gilt, wenn Unfälle oder Krankheiten auf gesundheitsschädigende oder sonst vom Inland wesentlich abweichende Verhältnisse bei der Tätigkeit oder dem Einsatz im Ausland zurückzuführen sind. Soweit die Absätze1 bis 2 weder eine Beschäftigung noch eine selbständige Tätigkeit voraussetzen, gelten sie abweichend von § 3Nr. 2 des Vierten Buches für alle Personen, die die in diesen Absätzen genannten Tätigkeiten im Inland ausüben;§ 4 des Vierten Buches gilt entsprechend. Absatz 1 Nr. 13 gilt auch für Personen, die im Ausland tätig werden, wenn sie im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(4) Familienangehörige im Sinne des Absatzes 1 Nr. 5 Buchstabe b sind
1. Verwandte bis zum dritten Grade, 2. Verschwägerte bis zum zweiten Grade, 3. Pflegekinder (§ 56 Abs. 2 Nr. 2 des Ersten Buches) der Unternehmer, ihrer Ehegatten oder ihrer Lebenspartner.

Anhang 100

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40 10117 Berlin Tel.: 030 13001-0 (Zentrale) E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de


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